Wieviel darf ich verdienen und was kann ich absetzen?

Das ist meine erste Berufsausbildung.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass Erlös - Kosten=Gewinn mein steuerlich relevanter Betrag ist, welcher für die Krankenkassee zählt. Dieser darf nicht über 350 Euro x12 jährlich sein. Und Studiengebühren darf ich nicht gewinnschmählernd absetzen, sondern nur Betriebskosten, wie Bürobedarf, EDV-Kram, Fahrtkosten etc.

Hm...da muss ich wohl noch nen neuen Mac kaufen, um nicht in der Versicherung rauszufliegen.

Aber eine Frage habe ich noch: Wie hoch sind die Verdienstgrenzen, wenn ich mich als Student versichere? So eine studentische KV kostet bei der TK gerade mal 49 Euro im Monat.
 
Das ist meine erste Berufsausbildung.

Ich habe das jetzt so verstanden, dass Erlös - Kosten=Gewinn mein steuerlich relevanter Betrag ist, welcher für die Krankenkassee zählt. Dieser darf nicht über 350 Euro x12 jährlich sein.
Ja, schau einfach in deinen Einkommensteuerbescheid, diesen wollen die ja bestimmt sehen. Wieso rufst du deine Versicherung nicht einfach an? Die haben da Experten sitzen, die sich 1A in der Sozialversicherung auskennen. :)

Und Studiengebühren darf ich
nicht gewinnschmählernd absetzen, sondern nur Betriebskosten, wie Bürobedarf, EDV-Kram, Fahrtkosten etc.
Richtig. Betriebskosten = Betriebsausgaben = Aufwand = gewinnmindernd/-schmälernd im Rahmen der Gewinnermittlung (bei dir wird das bestimmt eine sog. Einnahmenüberschussrechnung nach §4 Abs. 3 EStG sein)

Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung sind Sonderausgaben (Höchstbetrag = 4.000 EUR, §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG) und somit weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten (§10 Abs. 1 S. 1 EStG).
Hat keinen Einfluss auf deine BMG für die Familienversicherung.

Hm...da muss ich wohl noch nen neuen Mac kaufen, um nicht in der Versicherung rauszufliegen.
Im Steuerrecht gibt es auch sowas wie eine Sonderabschreibung und Ansparabschreibung zur Förderung von kleinen und mittleren Betrieben für neue bewegliche Wirtschaftsgüter. Da gibts dann sowas wie Ansparrücklage (nicht im Existenzgründerjahr), die deinen Gewinn erstmal mindert und die später aber wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden muss. Da hast dann auch eine höhere AfA.
Das steht alles in §7g und ich empfehle dir echt 'nen Steuerberater aufzusuchen. ;)
Da kostet die Stunde dann so 90-120 EUR und du zahlst dafür vielleicht n bissel weniger Steuern und/oder Beiträge, da er eventuell gute praktische Erfahrungen in die Steuergestaltung einbringen kann. :)

Aber eine Frage habe ich noch: Wie hoch sind die Verdienstgrenzen, wenn ich mich als Student versichere? So eine studentische KV kostet bei der TK gerade mal 49 Euro im Monat.
Ruf die Krankenversicherung an, die sind echt top. ;)
 
man kann irgendwie eine Werbekostenpauschale von seinen Einnahmen abziehen. Wie hoch die ist, habe ich vergessen. Ich glaube die Studiengebühren kann man auch abziehen. Wenn man jedoch ernsthaft ein Gewerbe betreiben möchte, dann ist man schnell über den Betrag von 400 Euro im Monat.
Dann muss man als Student so max. 60 Euro / Monat für die Krankenversicherung zahlen. Damit kann man leben denke ich.
 
man kann irgendwie eine Werbekostenpauschale von seinen Einnahmen abziehen. Wie hoch die ist, habe ich vergessen. Ich glaube die Studiengebühren kann man auch abziehen.
Irgendwie kann man nicht immer was abziehen. :) In seinem Fall hat er ja gar keine Überschusseinkünfte, sondern Gewinneinkünfte. (oder bist du BA'ler und hast das verschwiegen?) Bei Studiengebühren muss man unterscheiden: Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Umschulung etc.
 
ich will mich ja nicht unbeliebter machen als nötig, kann dem threadstarter aber nur eindringlich raten, sich nicht ausschließlich und blind (oder war es blauäugig?) auf ratschläge wie „ich glaube, vielleicht, da war noch was, hab mal gehört“ zu verlassen und stattdessen fachkundigen rat in solch wichtigen angelegenheiten einzuholen oder zumindest gut abzuwägen, welche forumsinternen hinweise hand und fuß haben und welche eher blabla sind. beides gibt es wie immer in hülle und fülle. :)
gruß, al
 
Ja mei...ich werd mit Sicherheit nicht zu einem Steuerberater gehen für 120 Tacken. Ich bin Kleinunternehmer und verdiene quasi neben dem Studium max 550 Euro im Monat. Das ist doch PillePalle.
 
Ich würd’s tun. Auch für Pillepalle.

ps: toll, eure filme :upten:
 
Zuletzt bearbeitet:
klink: kann ich als freiberufler bzw selbst. auch rechnungen zum absetzen "benutzen", die nur auf meinen namen+adresse ausgestellt sind in der adresszeile, also ohne dass ich bei diesem online shop als firma definiert bin, wo ich eingekauft habe?
 
Also, bis hundert Euro bekomme ich jede Rechnung durch FA, auch wenn da nichtmal mein Name steht. Die Mehrwertsteuer bekomme ich nur, wenn sie auch gesondert aufgeführt ist.
Ab 100 Euro muß die komplette Firmenanschrift drauf sein, die Rechnung eine einmalige serielle Nummer haben etc...
Übrigens auch,wenn man selbst eine austellt!

Ob sich Studiengebühren als BA absetzen lassen kommt imho drauf an, ob das Studium vom FA als Ausbildung oder Weiterbildung gesehen wird.
Ausbildungskosten sind voll und unbeschränkt absetzbar, Weiterbildungskosten nur in gewisser Höhe p.a. (allerdings nicht im Bereich Werbungskosten - Einkunftsarten beachten!)
Hat man also vor dem Studium schon einen Beruf erlernt, könnte sich das FA blöd stellen und auf Weiterbildung bestehen, auch wenn das Studium einen Zusammenhang mit dem erlernten Beruf hat (bspw. Maurer->Architekt).

Im Zweifelsfall rate ich zum Steuerberater.
Nur, was ich nicht verstehe: Ich habe den Betriebswirt d.H. gemacht, wo wir uns auch und das nicht zu knapp, mit allen möglichen steuerlichen Aspekten rumschlagen mussten. War auch Prüfungsbestandteil (1/3).

Habt ihr da im Studium gar nichts?
 
Also, bis hundert Euro bekomme ich jede Rechnung durch FA, auch wenn da nichtmal mein Name steht. Die Mehrwertsteuer bekomme ich nur, wenn sie auch gesondert aufgeführt ist.
Ab 100 Euro muß die komplette Firmenanschrift drauf sein, die Rechnung eine einmalige serielle Nummer haben etc...
Übrigens auch,wenn man selbst eine austellt!
Nur noch eine kleine Ergänzung: ab 2007 wurde die Grenze für Kleinbetragsrechnung auf 150 EUR angehoben.
Dazu kommt, dass bei Kleinbetragsrechnungen nur der Steuersatz (7% oder 19%), nicht der Steuerbetrag, angegeben werden muss.

Ob sich Studiengebühren als BA absetzen lassen kommt imho drauf an, ob das Studium vom FA als Ausbildung oder Weiterbildung gesehen wird.
Ausbildungskosten sind voll und unbeschränkt absetzbar, Weiterbildungskosten nur in gewisser Höhe p.a. (allerdings nicht im Bereich Werbungskosten - Einkunftsarten beachten!)

Hat man also vor dem Studium schon einen Beruf erlernt, könnte sich das FA blöd stellen und auf Weiterbildung bestehen, auch wenn das Studium einen Zusammenhang mit dem erlernten Beruf hat (bspw. Maurer->Architekt).
Ausbildungskosten sind "voll und unbeschränkt absetzbar", Weiterbildungskosten "nur in gewisser Höhe" und wir befinden uns momentan bei dieser Aussage bei den Betriebsausgaben?
Für ab VZ 2004 hat der Gesetzgeber ein paar Dinge bezüglich Ausbildungskosten neu geregelt. Nach §12 Nr. 5 EStG dürfen weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, ich zitiere, die "Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden." Somit hat man bei den Ausbildungskosten nur noch den Sonderausgabenabzug nach §10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wie weiter oben bereits geschrieben.
Fort-/Weiterbildungskosten kommen hier meiner Meinung nach nicht in Betracht, er hat ja noch keinen Beruf erlernt.

Im Zweifelsfall rate ich zum Steuerberater.
Nur, was ich nicht verstehe: Ich habe den Betriebswirt d.H. gemacht, wo wir uns auch und das nicht zu knapp, mit allen möglichen steuerlichen Aspekten rumschlagen mussten. War auch Prüfungsbestandteil (1/3).

Habt ihr da im Studium gar nichts?
Wann war das? Das Steuerrecht ändert sich ständig... :D
 
klink: kann ich als freiberufler bzw selbst. auch rechnungen zum absetzen "benutzen", die nur auf meinen namen+adresse ausgestellt sind in der adresszeile, also ohne dass ich bei diesem online shop als firma definiert bin, wo ich eingekauft habe?

Wenn es auf die Geschäftsadresse ausgestellt ist, macht das nichts, denn du hast als Freiberufler keine Firma im Sinne des HGB, da du kein Kaufmann bist. Somit muss die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt werden.
 
Wenn es auf die Geschäftsadresse ausgestellt ist, macht das nichts, denn du hast als Freiberufler keine Firma im Sinne des HGB, da du kein Kaufmann bist. Somit muss die Rechnung auf deinen Namen ausgestellt werden.

und wenn ich kein freiberufler bin?
das dummme ist, dass viele online shops, die apple hardware verkaufen,
total doofe konditionen bieten wenn man "business kunde" bei denen wird.
zb cyberport. das bestellte kann man nicht mehr zurücksenden, wenn es mal da ist. das geht als privatmann schon
 
Deswegen gehe ich auch zur Steuerberaterin und mache es nicht selbst!
:p
So macht man's richtig... ;)

und wenn ich kein freiberufler bin?
das dummme ist, dass viele online shops, die apple hardware verkaufen,
total doofe konditionen bieten wenn man "business kunde" bei denen wird.
zb cyberport. das bestellte kann man nicht mehr zurücksenden, wenn es mal da ist. das geht als privatmann schon
Dann muss man unterscheiden, ob du Kaufmann bist oder nicht. Wenn dies zutrifft, musst du deine Firma nach §17 HGB angeben, sonst kann/wird dir das Finanzamt den Vorsteuerabzug versagen.
 
wollte das thema in bezug auf "steuern sparen" nochmal rauskramen, weil es doch für jeden selbständigen aktueller denn je ist, oder irre ich?
meine frage ist, mit welcher investition(en) kann ich als selbständiger am meisten steuern sparen? zb mit einem auto und dessen ausgaben (benzin etc)
oder mit anderen investitionen, oder ist es einfach nur die summe aller investitionen, egal ob porto, handyrechnung, auto, etc..?
also gibt es keine hitliste mit den besten steuereinsparungen als ranking?

ich hab grad meine einnahme-überschuss rechnung grob überschlagen für 2009, und komme zum ergebniss,
dass meine ausgaben 2009 genau 10% von meinem gesamtumsatz von 2009 ausmachen, is das bei euch ähnlich?
 
Zuletzt bearbeitet:
Generiere doch einfach noch ein paar Ausgaben am Ende des Jahres. Da gibt es schöne Dinge, die weniger als 410 EUR netto kosten. ;)
 
der anreiz wäre halt für mich nicht mehr da, weil ich vorher mit weniger umsatz und wenig steuerschuld auch normal davon leben konnte und angenehm viel freizeit hatte, warum soll ich dann doppelt soviel arbeiten, keine zeit mehr für freunde und familie haben, wenn ich dann irgendwann ein viertel des umsatzes an steuern abdrücke?

Ich weiß jetzt natürlich nicht von welcher Größenordnung du sprichst … aber sollte der Anreiz mehr zu verdienen nicht schon dadurch gegeben sein, dass dir unter Umständen nach einiger Zeit Liebhaberei unterstellt wird?
Wenn das nämlich so einfach wäre, würd's ja jeder machen, denke ich mir. ;-)
 
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