Also, bis hundert Euro bekomme ich jede Rechnung durch FA, auch wenn da nichtmal mein Name steht. Die Mehrwertsteuer bekomme ich nur, wenn sie auch gesondert aufgeführt ist.
Ab 100 Euro muß die komplette Firmenanschrift drauf sein, die Rechnung eine einmalige serielle Nummer haben etc...
Übrigens auch,wenn man selbst eine austellt!
Ob sich Studiengebühren als BA absetzen lassen kommt imho drauf an, ob das Studium vom FA als Ausbildung oder Weiterbildung gesehen wird.
Ausbildungskosten sind voll und unbeschränkt absetzbar, Weiterbildungskosten nur in gewisser Höhe p.a. (allerdings nicht im Bereich Werbungskosten - Einkunftsarten beachten!)
Hat man also vor dem Studium schon einen Beruf erlernt, könnte sich das FA blöd stellen und auf Weiterbildung bestehen, auch wenn das Studium einen Zusammenhang mit dem erlernten Beruf hat (bspw. Maurer->Architekt).
Im Zweifelsfall rate ich zum Steuerberater.
Nur, was ich nicht verstehe: Ich habe den Betriebswirt d.H. gemacht, wo wir uns auch und das nicht zu knapp, mit allen möglichen steuerlichen Aspekten rumschlagen mussten. War auch Prüfungsbestandteil (1/3).
Habt ihr da im Studium gar nichts?