HawkeyePierce
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Hallo,
ich habe eine - nennen wir es mal - "juristische" Frage:
Ich habe im Oktober eine Sammlung von Skripten für's Studium erhalten. Hier habe ich effektiv nur die Kopierkosten gezahlt.
Zusätzlich musste ich einen (nicht unerheblichen) Pfand hinterlegen.
Dieser Pfand soll zurückgezahlt werden, wenn ich meine Ergänzungen zu dieser Sammlung beigesteuert habe.
Dies habe ich auch Anfang November getan.
Nach einigen Wochen reklamierte ich dann die Rückbuchung des Pfandes insgesamt dreimal.
Als Antwort hiess es:
1.) Im Laufe des Semesters
2.) Noch vor dem 31.03.15 (was gleichbedeutend mit 1. ist), siehe Vertrag.
3.) Vielleicht ist Deine Rückzahlung einfach untergegangen, wir schauen mal.
Fakt ist, ich habe die Kohle noch nicht bekommen.
Zu 2.): Keine Ahnung, wo ich diesen Vertrag einsehen kann, man teilte mir das auch nicht mit.
Nun die konkreten Fragen:
1.) Gibt es eine konkrete Frist, wann grundsätzlich ein Pfand zurückgezahlt werden muss? Immerhin ist meine Aufgabe (mehr als ausreichend) in diesem Konstrukt (was niemand so recht nachvollziehen kann) bereits seit der ersten Novemberwoche 2014 erfüllt.
2.) Müsste mein Pfand nicht sicher und "unantastbar" verwahrt werden? Sprich: Auf einem Konto, in einem Geldschrank etc., von wo aus er nicht genutzt werden kann? Bei Mietkautionen muss doch sogar verzinst werden, bei diesem Pfand ja wohl eher nicht, oder? Ich habe keine Ahnung, wo mein Geld zur Zeit ist. Ich gehe einfach davon aus, dass es unangetastet auf irgendeinem Konto liegt, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber 3 Monate sollten doch für eine Rückbuchung reichen.
Vielen Dank und die besten Grüße,
Michael
ich habe eine - nennen wir es mal - "juristische" Frage:
Ich habe im Oktober eine Sammlung von Skripten für's Studium erhalten. Hier habe ich effektiv nur die Kopierkosten gezahlt.
Zusätzlich musste ich einen (nicht unerheblichen) Pfand hinterlegen.
Dieser Pfand soll zurückgezahlt werden, wenn ich meine Ergänzungen zu dieser Sammlung beigesteuert habe.
Dies habe ich auch Anfang November getan.
Nach einigen Wochen reklamierte ich dann die Rückbuchung des Pfandes insgesamt dreimal.
Als Antwort hiess es:
1.) Im Laufe des Semesters
2.) Noch vor dem 31.03.15 (was gleichbedeutend mit 1. ist), siehe Vertrag.
3.) Vielleicht ist Deine Rückzahlung einfach untergegangen, wir schauen mal.
Fakt ist, ich habe die Kohle noch nicht bekommen.
Zu 2.): Keine Ahnung, wo ich diesen Vertrag einsehen kann, man teilte mir das auch nicht mit.
Nun die konkreten Fragen:
1.) Gibt es eine konkrete Frist, wann grundsätzlich ein Pfand zurückgezahlt werden muss? Immerhin ist meine Aufgabe (mehr als ausreichend) in diesem Konstrukt (was niemand so recht nachvollziehen kann) bereits seit der ersten Novemberwoche 2014 erfüllt.
2.) Müsste mein Pfand nicht sicher und "unantastbar" verwahrt werden? Sprich: Auf einem Konto, in einem Geldschrank etc., von wo aus er nicht genutzt werden kann? Bei Mietkautionen muss doch sogar verzinst werden, bei diesem Pfand ja wohl eher nicht, oder? Ich habe keine Ahnung, wo mein Geld zur Zeit ist. Ich gehe einfach davon aus, dass es unangetastet auf irgendeinem Konto liegt, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber 3 Monate sollten doch für eine Rückbuchung reichen.
Vielen Dank und die besten Grüße,
Michael