Wann MUSS ein Pfand zurückgezahlt werden?

H

HawkeyePierce

unregistriert
Thread Starter
Dabei seit
06.10.2010
Beiträge
1.135
Reaktionspunkte
201
Hallo,


ich habe eine - nennen wir es mal - "juristische" Frage:

Ich habe im Oktober eine Sammlung von Skripten für's Studium erhalten. Hier habe ich effektiv nur die Kopierkosten gezahlt.
Zusätzlich musste ich einen (nicht unerheblichen) Pfand hinterlegen.

Dieser Pfand soll zurückgezahlt werden, wenn ich meine Ergänzungen zu dieser Sammlung beigesteuert habe.

Dies habe ich auch Anfang November getan.

Nach einigen Wochen reklamierte ich dann die Rückbuchung des Pfandes insgesamt dreimal.
Als Antwort hiess es:
1.) Im Laufe des Semesters
2.) Noch vor dem 31.03.15 (was gleichbedeutend mit 1. ist), siehe Vertrag.
3.) Vielleicht ist Deine Rückzahlung einfach untergegangen, wir schauen mal.

Fakt ist, ich habe die Kohle noch nicht bekommen.
Zu 2.): Keine Ahnung, wo ich diesen Vertrag einsehen kann, man teilte mir das auch nicht mit.


Nun die konkreten Fragen:

1.) Gibt es eine konkrete Frist, wann grundsätzlich ein Pfand zurückgezahlt werden muss? Immerhin ist meine Aufgabe (mehr als ausreichend) in diesem Konstrukt (was niemand so recht nachvollziehen kann) bereits seit der ersten Novemberwoche 2014 erfüllt.
2.) Müsste mein Pfand nicht sicher und "unantastbar" verwahrt werden? Sprich: Auf einem Konto, in einem Geldschrank etc., von wo aus er nicht genutzt werden kann? Bei Mietkautionen muss doch sogar verzinst werden, bei diesem Pfand ja wohl eher nicht, oder? Ich habe keine Ahnung, wo mein Geld zur Zeit ist. Ich gehe einfach davon aus, dass es unangetastet auf irgendeinem Konto liegt, ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber 3 Monate sollten doch für eine Rückbuchung reichen.


Vielen Dank und die besten Grüße,


Michael
 
Wer hat den Dein Pfand, eine Privatperson oder eine Institution?
 
Die Studentenvertretung.
 
Da würde ich eine Frist setzen und eine Beschwerde aufsetzen. Glaube nicht, daß es Rechtens ist den Pfand weiter einzubehalten, wenn die Gegenstände für die Du Pfand bezahlt hast, wieder abgeliefert worden sind. Deshalb ist es ja ein Pfand.
 
Das ist ja genau die Frage.

Die Skripte, also die "physischen Gegenstände" habe ich ja "gekauft", auf meine Kosten kopiert.

Der Pfand wurde erhoben, dass die Leute, die die Skripte nutzen, motiviert werden, ihren Senf dazuzuschreiben. Habe ich gemacht, keine 3 Wochen danach. Mein mehrseitiger Senf hat diese "Abmachung" mehr als erfüllt.
 
Du hast die physischen Gegenstände (Originale) doch aber zurückgegeben. Und hast auch die Vereinbarung mit der Meinungsabgabe erfüllt. D.h. von Deiner Seite klingt das für mich so, daß Du alle Bedingungen erfüllt hast, um Dein bezahltes Pfand zurückzuerhalten. Oder war das Geld einer Kopiergebühr alá GEMA ?
 
Ne, ich beschreib's mal deutlicher:

Ich habe diese Skripte bekommen und dafür entsprechend die Kopiergebühren bezahlt. Damit waren diese Blätter mein Eigentum.

Gleichzeitig, damit dieses Projekt weiterlebt muss jeder, der diese Dinger will, den Pfand zahlen. Sobald ich einige Themen geschrieben und eingereicht habe, werden diese für alle anderen Studenten verfügbar.

Damit die Studenten, die diesen Service nutzen, auch "motiviert" werden, selbst etwas beizutragen, wird dieser Pfand erhoben.
Sobald sie ihre Themen geschrieben und eingereicht haben, gibt's die Kohle zurück.

Dieses Papier als solches war (ist mittlerweile schon recycled) mein Eigentum. Anrecht auf die Pfandrückgabe bekam ich, weil ich entsprechend meine Texte zur Verfügung gestellt habe.

Seltsam, wa?

Beispiel:

Du bestellst die benötigten Themen (bspw. 20 Seiten), gehst sie abholen und bezahlst, nur um mal beispielhafte Zahlen zu nennen:

€22,-

Das sind €2,- Kopierkosten (20x 10 Cent) und €20,- Pfand.

Nun schreibst Du Deinen Senf dazu, reichst ihn ein und bekommst die €20,- zurück. Das ist der "Deal" dabei, damit die Leute nicht nur von den Skripten profitieren, sondern auch in Form von neuen Themen für zukünftige Studenten etwas zurückgeben.

Leider gehts net nur €20,-...
 
Ah so läuft das ganze. Sprich sobald Deine Arbeiten zur Verfügung gestellt worden sind ist der Pfand-Gegenwert beglichen und Du bekämst Dein Geld wieder. Mal blöd gefragt: Hängt das von der Qualität Deiner Arbeit ab ob Du das Geld wieder bekommst oder wie ?
 
Nö, tut's nicht.

Das sind Gedankenprotokolle. Was ich da selbst für einen Mumpitz bekommen habe, macht einem Gänsehaut.

Ich habe absolut keine Rückmeldung bekommen. Es gibt auch keinen "Qualitätsstandard" bzw. ein Minimum an Qualität.

Soll jetzt nicht doof klingen, aber sowohl das Skript von mir als auch das einer Freundin, die ebenso auf die Kohle wartet, liegen weit über Durchschnitt, zumindest was Umfang angeht.

Stellt Euch das so vor:

Dozent X legt bei Praktikum 1 besonderen Wert auf Thema Y, hier sollte man besonders die Kapitel Z beherschen, blablabla. Dozent A will besonders auf die Themen B hinaus, prüft dies auch gerne, hier sollte man praktisch vor Allem Übung C können usw. usf.
Dann beschreibt man halt die Themen als Lernhilfe.

Bei uns kamen da gute 3 DIN A4 Seiten zusammen. Andere haben es auf ganze 8 Zeilen geschafft... (Nur mal so als Vergleich)
 

Dieses Papier als solches war (ist mittlerweile schon recycled) mein Eigentum. Anrecht auf die Pfandrückgabe bekam ich, weil ich entsprechend meine Texte zur Verfügung gestellt habe.
Seltsam, wa?
Seltsam ist eher, dass ein Pfand auf etwas erhoben werde, das zum Zeitpunkt der Erhebung noch gar nicht existiert: nämlich deine eigenen Thesenpapiere als zumindest Teil des zu leistenden Gegenwertes.

Ein Pfand, wie ich es verstehe, ist eine Abgabe auf etwas bereits Vorhandenes (ein Schlüssel, eine Flasche o.ä.) das später zurückgegeben wird (hier also ein Pfand auf jene Schulungsunterlagen, die dann unter Rückzahlung des Pfandes zurückgegeben werden).

So wie du das schilderst, liegt aber kein solcherart Pfand vor, sondern eine Schutzgebühr. Eben eine, die auf den Zugriff auf den Inhalt dieser Schulungsunterlagen erhoben wird.

Bist du sicher, dass da mal ein Rechtsverständiger den von dir beschiebenen Vertrag unter die Lupe genommen und für formrichtig erkannt hat? Wenn das dort tatsächlich Pfand genannt wird, wo aber keins ist, könnte der ganze Vertrag unbillig, wenn nicht sogar sittenwidrig sein. Letzteres sollte aber genauer ein Rechtsgelehrter beurteilen können.
 
Tut zwar nichts zur Sache, aber ich habe gerade zum ersten Mal gehoert, dass es man auch "der Pfand" sagen kann. :D
 
Uni Saarland? Tja, die sind klamm, da wird Kohle eingetrieben :D

Bei der Studi-Vertretung kannst du doch auch einfach mal vorbei gehen und auf den Tisch hauen? Den Nasen musste man doch schon immer Druck machen..
 
Hallo fa66,

ja, das Wort Pfand ist da vermutlich gar nicht richtig.

Du hast Recht, mein Beispiel oben sollte das ja auch verdeutlichen.

Ich bekomme die alten Unterlagen, kann damit machen, was ich will (ausser vermutlich vervielfältigen, aber zumindest beschreiben, markieren, wegwerfen...) und durch Ergänzung bekomme ich meinen Pfand zurück.

Ich will denen ja nicht an den Karren fahren, ich weiss nicht, ob und wie das rechtlich von denen abgenickt wurde.

Jedenfalls bin ich ja froh, dass ich das nutzen konnte und bin auch gerne bereit, anderen meine Hilfe zukommen zu lassen. Das is' ja gar nicht das Thema.

Nur werde ich langsam säuerlich, weil ich die Kohle brauche und ich einfach schon zu lange darauf warte.

Wenn das rechtlich komplett fehlerhaft ist, sei's drum, die Idee dahinter ist ja gut, nur die Ausführung hinkt, weil es jetzt einfach zu lange dauert.

Auf meinem Konto hätte das Geld wohl nicht lange überlebt, aber wenn doch, hätte es sich ja wohl auch vermehrt. Und das ist ja so gesehen schon ein Schaden, den ich jetzt habe und der mit jedem Tag eigentlich größer wird.
 
Tut zwar nichts zur Sache, aber ich habe gerade zum ersten Mal gehoert, dass es man auch "der Pfand" sagen kann. :D
Im Aachener Raum heißt’s auch »der Auto«. Vermutlich vom Niederländischen »de auto« statt »het auto« abgekuckt.
Beim »Pfand« kenn’ aber auch ich’s nur im Neutrum: »das Pfand«.
:crack:
 
Wenn das eine Schutzgebühr ist bekommst Du die nicht wieder. Wenn die das aber als Pfand bezeichnet haben ist das eigentlich rechtlich imho nicht sauber. Denn Pfand impliziert immer eine Rückgabe gegen Rückgabe des geliehenen. Ob nun Leergut, bei AT-Motoren z.B. Zusendung des defekten Motors o.ä.
 
Es ist als Pfand deklariert. Einige haben ihren zurück, einige (wenige) eben nicht. Gerade das macht mich ja so sauer.

Heinz Strunk: alle anderen ja, ich nein. Oder so.

Daher suche ich ja nun gute Argumente um auf den Tisch zu hauen, in Form einer Mahnung etc. Dazu will ich aber etwas mehr Grundlage, daher hier die Frage.
 
Meinst Du es wäre evtl. hilfreich in dieses Büro zu gehen und die Frage dort zu formulieren?
Ich meine, man könnte ja deutlich machen das man nicht weg geht bevor das geklärt ist, oder?
Ich halte das für schlurigkeit seitens der "pfand verseppler" Die werden es (das Pfand) Dir sicher wieder geben wenn Du überzeugend genug bist.
Hast Du Bar bezahlt? Hast Du einen Beleg darüber? Hast Du einen Beleg über Deine Gegenleistung?
Kannst Du laut schreiend und fuchtelnd auf Dein Recht aufmerksam machen?
 
Fruglwutz: Ja für alles ...

Leider müsste ich dann aber bis zum Urlaub warten, noch mal fast zwei Monate, da die nur zu den unmöglichsten Zeiten da sind.

Aber wenn, dann nehme ich 'ne vierjährige mit, die gerade ihre zickige Seite entwickelt und noch nicht steuern kann.
 
Hingehen
Rumjammern
Geld in bar mitnehmen.
 
Zurück
Oben Unten