HäckMäc_2
Aktives Mitglied
- Dabei seit
- 26.04.2005
- Beiträge
- 4.532
- Reaktionspunkte
- 496
Wieso Widerspruch?hanselars schrieb:Da sehe ich nun aber einen Widerspruch: ...
Legal erworben -> legal hören, egal wo auf der Welt.
Sofern die Gesetzgebung ähnlich ist. Wovon aber ausgegangen werden kann.
Das deutsche Gesetz verlangt nicht, daß ein Nutzungsrecht für das hören von Musik auch in D erworben werden muss, sondern sagt nur, daß ein Nutzungsrecht den Nutzer berechtigt, das Werk auch vertragsgemäß zu nutzen.
Es ist doch völlig gleichgültig, wo man das Nutzungsrecht erwirbt, wichtig ist nur, daß man es auch besitzt.