Wann ist eine Kopie illegal?

hanselars schrieb:
Da sehe ich nun aber einen Widerspruch: ...
Wieso Widerspruch?

Legal erworben -> legal hören, egal wo auf der Welt.

Sofern die Gesetzgebung ähnlich ist. Wovon aber ausgegangen werden kann.

Das deutsche Gesetz verlangt nicht, daß ein Nutzungsrecht für das hören von Musik auch in D erworben werden muss, sondern sagt nur, daß ein Nutzungsrecht den Nutzer berechtigt, das Werk auch vertragsgemäß zu nutzen.

Es ist doch völlig gleichgültig, wo man das Nutzungsrecht erwirbt, wichtig ist nur, daß man es auch besitzt.
 
Plainswalker schrieb:
Wo siehst Du da einen Unterschied?
Das Urheberrecht sieht die Ausnahme der Sicherungskopie (unter Umgehung des Kopierschutzes) ausdrücklich nur für Software vor. So zumindest habe ich es im Gesetz gelesen.
Dass dies ein Widersprich sein kann – Privatkopie von Musik OHNE Umgehung des Kopierschutzes – ist mir klar.
Dass sich aber das Bundesverfassungsgericht damit derzeit beschäftigt, wäre mir neu.

hanselars: Was USA/Russland etc. angeht liegt viel in der Grauzon bzw. jenseits des Verständlichen. Ich war ganz erstaunt, als mich ein Anwalt (Spezialist für Urheberrecht) aufklärte, dass ich zwar z.B. eine Beatles-Rarität in den USA kaufen dürfe, diese aber nicht in Deutschland verkaufen dürfe (wenn die hier nie veröffentlicht wurde). Dass dies auf Sammlerbörsen gang und gebe ist und nicht verfolgt wird, spielt da erst mal keine Rolle.
 
bömpfmactobi schrieb:
Das Urheberrecht sieht die Ausnahme der Sicherungskopie (unter Umgehung des Kopierschutzes) ausdrücklich nur für Software vor. So zumindest habe ich es im Gesetz gelesen.
Dass dies ein Widersprich sein kann – Privatkopie von Musik OHNE Umgehung des Kopierschutzes – ist mir klar.
Dass sich aber das Bundesverfassungsgericht damit derzeit beschäftigt, wäre mir neu.
...

Es ist bei Software höchst fraglich, ob Du Sicherungskopien erstellen darfst, wenn das Original mit einem Schutzmechanismus gesichert ist. Dem stünde nämlich ebenfalls § 95a UrhG entgegen. Freilich ist die Tat für den Privatgebrauch nicht mit Strafe bedroht. Das Thema ist im übrigen momentan eine Top-Spielwiese der IT-Anwälte.
Und fieses Halbwissen, was die Verfassung angeht, sorry. Es gab 2005 eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich CDs und DVDs, die allerdings nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
 
Weiß ich nicht.
Dazu müsste man mal das entsprechende russische Gesetz lesen und die Vertragsbedingungen von AllOfMp. Der Weiterverkauf kann nämlich tatsächlich (bindend) untersagt werden.
 
Also mp3s aus dem Internet sollte man in keinem Fall weiterverkaufen.
Das ist doch klar, oder? Egal ob die von iTunes oder aus Russland sind.

So jedenfalls mein Rechtsverständnis, aber langsam weiß man ja
überhaupt nicht mehr was nun stimmt und was nicht...
 
Wieso ist das klar, und wo steht's?

In D gilt grundsätzlich, daß alles erlaubt ist, es sei denn, es ist explizit verboten.

Die einzige (?) Ausnahme ist wohl das Wasserrecht, da ist grundsätzlich erst mal alles verboten.
 
Auch wenn es im anderen Thread
https://www.macuser.de/forum/showthread.php?p=679318#post679318
angefragt wurde (die etzten Posts, der Thread wurde heute wieder hochgeholt), schreibe ich es hier auch noch mal:
Ich will keinen juristischen Streit vom Zaun brechen, zudem ich kein Jurist bin. Aber in § 69a Urhg
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__69a.html
steht das: 5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Die betreffenden Paragrafen 95 a bis d beinhalten die "ergänzenden Schutzbestimungen", in denen ausdrücklich verboten wird, ein geschütztzes Werk durch wirksame technische Maßnahmen zu umgehen:
http://bundesrecht.juris.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG002501377
Und davon sind nur Computerprogramme eben ausgenommen.
 
Richtig!

Von Programmen dürfen somit grundsätzlich Sicherungskopien hergestellt werden.

Und von Musik und Filmen nur dann, wenn eine "wirksame technische Maßnahme nicht zu dem Zweck umgangen wird, um den Zugang oder die Nutzung zu ermöglichen". Aber wenn Dir die CD (DVD) schon gehört, umgehst Du den Schutz ja nicht, um die Nutzung zu ermöglichen, sondern nur, um die Nutzung zu sichern.
 
hab nicht alles gelesen und es kann daher sein, dass diese frage schon gestellt worden ist.
soweit ich informiert bin, ist es nicht erlaubt eine kopie von einer (sicherungs-) kopie zu machen. wenn ich nun also von einer meiner cds die tracks in itunes importiere und dann von hier auf den ipod spiele, dann fertige ich doch eine kopie von einer kopie an. oder sehe ich das falsch?
 
Hmm, das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Ich fürchte, da hat mich mein Gedächtnis im Stich gelassen, ich war nämlich der Meinung, dass ein Streit speziell hinsichtlich Computerprogrammen besteht. Aber irgendwie scheine ich da was durcheinander gebracht zu haben. Also sollst Du Recht haben - diesmal :D .
Und ich zieh mich feig mit "Du Crossposter" aus der Affäre :p.

Edit: Nein, besser! Es gibt nen Streit, ob von CD-ROMs überhaupt Sicherungskopien angefertigt werden müssen (Stichwort "Erforderlichkeit"). Streit ist vielleicht übertrieben, das hat mal wer geschrieben. Aber immerhin der Versuch einer Ablenkung...
 
Kann es eigentlich sein, daß es gar keinen auf dem Mac wirksamen Kopierschutz für Musik-CDs gibt?
Ich hab mal ein wenig in meinen CDs gestöbert und drei Exemplare aus dem Jahr 2003/4 gefunden. Auf allen stand geschrieben: NICHT AUF MAC ABSPIELBAR
Seltsam nur, daß keine meiner zugegebenermaßen älteren Mühlen irgendein Problem mit diesen Datenträgern hat. Weder kommt es zu Tonaussetzern noch blockiert das Laufwerk.
1:1-Kopien hab ich zwar nicht probiert, aber mittels eines älteren Converters lassen sich alle 3 CDs in MPs-Daten umwandeln. Lediglich auf einer CD sind die Titel codiert in einem Paket abgelegt, was der Funktion aber keinen Abbruch tut. Auf den weiteren sind die Titel frei sichtbar.

Somit hab ich allmählich den Verdacht, Kopierschutzmechanismen funktionieren nur unter Win und der Hinweis "Läuft nicht auf Mac" ist eher zur Abschreckung gedacht...........
 
Ab 7 Kopien wird`s krittisch!
In Deutschland und ganz allgemein im Recht, ist halt fast alles eine Auslegungs und Abwägungssache. Somit läßt sich, meiner bescheidenen Meinung nach,
keine pauschale Aussage zu der Sache mit der Vervielfälltigung und den "Sicherungskopien" machen.
 
Viel spannender finde ich eigentlich die Frage, ob es rechtens ist, die Verwendung eines Mediums zu verkaufen und dabei, sich selbst installierende Player zu integrieren.
 
Alster schrieb:
Viel spannender finde ich eigentlich die Frage, ob es rechtens ist, die Verwendung eines Mediums zu verkaufen und dabei, sich selbst installierende Player zu integrieren.

Was meinst Du damit? Daß auf einigen Musik-CDs ein Installer für QT etc. mitgeliefert wird?
Der hat allerdings nur den Zweck, das Abspielen von Intro-Videos zu ermöglichen, und die Player sind, da frei im Netz zu bekommen, auch nicht illegal. Witzigerweise lassen sich diese Intro-Videos sogar auf CD kopieren (ich gestehe, ich hab´s probiert) und abzuspielen. Für die in Paketen abgelegten Musikstücke gilt das allerdings nicht!
 
@ plainswalker: Ja. Das soll im kommenden Gesetz auch verankert werden (wenn es nach der Lobby geht.
@chrischi u. a.: Mir sind in Leben schon einige CDs untergekommen, die sich auf meinen Macs nicht abspielen ließen – aber auf anderen Macs ;)
Insofern handelt es sich hier nicht um einen "technisch wirksamen Kopierschutz" (auch wenn einige Rechtsverdreher meinen, allein der Aufdruck auf das Cover reiche aus) und es darf kopiert werden. Insofern (und nicht nur deswegen) ist es legtitim Songs auf z.B. den iPod zu ziehen.
@ alster: Es war immer von 5-7 die Rede, insofern würde ich bei 5 die Grenze ziehen.
Deine letzte Frage verstehe ich nicht. Sollte sie so gemeint sein, dass du deine CDs einliest (z.B. in iTunes) und dann die CDs verkaufst, hast du keine Nutzungsrechte mehr an den Songs (wer mag das kontrollieren?).
Wenn du – war es BMG? – meinst, deren CDs (teilweise) nur mit dem beiliegenden Player (Software) abspielbar waren – das ist wohl leider legitim.
@ Häckmack: Ob deine letzte Aussage zutrifft wird imho höchstrichterlich entschieden werden, zumindest der Geist des Urheberrechtsgesetzes spricht dagegen (auch wenn ich es befürworte).
 
Ich wiederhole nochmals meine Frage, ob es möglich ist, daß es gar keinen "technisch wirksamen" Kopierschutz für MacOS gibt.
Weil es der Musikindustrie zu blöd ist, für ein OS mit geringem Marktanteil etwas zu entwickeln und weil die wirkliche Raubkopiererszene bei den WIN-Usern zu finden ist.
Denn ich kann es mir definitiv nicht erklären, warum CDs, die ausdrücklich nicht auf dem Mac abspielbar sein sollen, bei mir auf 4 Rechnern keine Zicken machen.
Das es doch zu Laufwerksblockaden kommt, könnte ich mir damit erklären, daß daß bestimmte Bereiche in gewissen neueren Datei-/Betriebssystemen vom Mac nicht verstanden werden und den Treiber behindern.

Ihr merkt schon, mich interessiert das auch irgendwie von der technischen Seite her.
Persönlich will ich nicht mehr, als meine gekauften CDs als MP3 oder sonstwas in iTunes o. ä. zu importieren. Weil ich gern beim Arbeiten Musik höre, aber keinen CD-Player mehr besitze. Und weil ich keinen Bock hab, eine CD in das Laufwerk zu packen, die dann wieder raus muss, nur wenn ich das Laufwerk gerade brauche. Aber auch, weil ich noch LPs besitze, jedoch keinen Plattenspieler mehr.
 
chrischiwitt schrieb:
Ich wiederhole nochmals meine Frage...
...Aber auch, weil ich noch LPs besitze, jedoch keinen Plattenspieler mehr.

Steht auf Deinen LPs das drauf, dass Du das nicht darfst?

Irgendwo weiter oben habe ich gelesen "man kann es auch über treiben"
Recht hat er/sie.

Mache mit DEINEN Musiktiteln was Du willst, ausser verkaufen!!!!
 
Kopien von analog zu digital oder von digital zu analog sind auch nach dem Gesetzt KEIN Problem. Du darfst … eben weil es keine gleichwertige Kopie ist (wie bei digital-digital).
Und ich habe definitiv CDs, die auch für (aktuelle) Macs einen wirksamen Kopierschutz haben …
… aber manchmal lohnt es sich einen alten Performa unter OS 9 aus dem Jahre 1998 zu haben ;)
 
hanselars schrieb:
Die Lizenzen von Musik werden doch nur für bestimmte Länder verteilt, wenn ich das richtig verstehe. Wenn ich mir nun im Urlaub eine Lizenz kaufe (z.B. eine CD oder ein MP3 einem Land, in dem die Produkte wesentlich billiger sind), sind diese Lizenzen dann in Deutschland noch gültig?

Und darf ein Tourist z.B. aus den USA überhaupt mit seinem vollbetankten iPod in Deutschland darauf Musik hören?

Mein Gott jetzt übertreibt Ihr aber....
Wichtig ist doch, dass man den originalen Tonträger etc. besitzt...
Meint Ihr wirklich, dass z.B. Sony und wie die alle heissen Interesse daran haben Nachvorschungen zu Betreiben, wo die Tonträger ursprünglich mal gekauft wurden....??
Nicht wirklich, oder?
 
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