chrischiwitt schrieb:
Stehen die Bestimmungen, speziell bzgl. Sicherheitskopie, irgendwo endgültig festgelegt geschrieben? Ich hab mich schon mehrfach als Leserin der ComputerBild geäussert. Nein, ich hab keine WinDose, aber die Hardware-Test sind ab und zu auch mal für Mac interessant.
Auch die CB veröffentlicht ab und zu etwas dazu. Aber das ändert sich alle paar Monate und ist absolut schwammig bzw. lässt viele Hintertüren offen.
Somit wundert es mich irgendwo gar nicht, daß immer wieder Fragen aufkommen bzw. Menschen unsicher sind, ob das, was sie mit ihren Datenträgern jeder Art anfangen, eigentlich so okay ist.
Die Rechtsprechung im Bereich des Urheber- und Nutzungsrechtes ist schwammig. Das beginnt bereits damit, festzustellen, ab wann eine Schöpfung als Werk zu betrachten ist. Die Rechtsprechung ist besonders auch deshalb schwammig, weil Teile der Industrie über den Hebel Urheber- und Nutzungsrechte Gewinne maximieren (Patente auf simple Dinge, Lizenzen, die erworben werden, um fremde Entwicklungen zu behindern)
Wir müssen (grob vereinfacht) zwischen Urheber- und Nutzungsrechten unterscheiden und auch noch zwischen Kunstwerken und Software.
Das Urheberrecht in D ist anders als in USA und beinhaltet mehr Urheberschutz. Das ist allerdings kein Nachteil für den normalen Nutzer.
Für das legale Kopieren von Musik für den Privatgebrauch ist bereits bezahlt worden!
Du wirst z.B. auf Deinen Schallplatten und CDs Vermerke von GEMA oder AWA oder anderen Verwertungsgesellschaften finden (ist international üblich und in Verträgen geregelt).
Leider habe ich keine Übersicht, auf welchen Speichermedien (Schallplatte ist klar), Datenerfassungsgeräten (Scaner, Kopierer) u.s.w. immer noch Gebühren erhoben werden.
Mir ist jedoch kein Fall bekannt, daß solche Pauschalen irgendwo aufgehoben worden sind.
Aus meiner Sicht sind die Urheber-Pauschalen, so wie sie früher gültig waren, der sinnvolle Kompromiß zwischen den Bedürfnissen der Künstler, der Konsumenten und der Firmen, die die Kunstwerke produzieren und vertreiben.
Es ist im Interesse der Künstler,
* daß sie für ihre Leistungen angemessen belohnt werden,
* daß ihre Werke unkompliziert die möglichen Konsumenten erreichen,
* daß sie wenigstens als Schöpfer ihres Werkes genannt werden,
* daß sie die Möglichkeit haben, Mißbrauch ihres Werkes zu verhindern.
Es ist im Interesse der Konsumenten,
* daß sie Kunstwerke unkompliziert erwerben; nutzen und genießen können
* daß sie unkompliziert aus Kunstwerken auswählen können
* daß sie das Erleben eines Kunstwerkes im persönlichen Umfeld unkomplizeirt teilen können
* daß sie nur angemessen für ein Kunstwerk bezahlen
Über die Interessen der Produzenten und Vertreiber lasse ich mich hier nicht aus. Nur so viel: Durch Gängeleien wie Kopierschutz, überzogene Abmahnungen und Hetzkampagnen zerstören sie das Fundament auf dem sie stehen.
Da durch die Möglichkeiten von Computer und inet die Verbreitungsmöglichkeiten von Bild und Ton enorm gestiegen sind, andererseits einfache Bezahlsysteme möglich sind, erscheint das System verlockend, (angeblich) nur für das zu bezahlen, was man auch braucht.
Dieses System schiebt jedoch einen Keil zwischen die Künstler (als wahre Urheber) und Konsumenten. Künstler oder Entwickler, die zu wenig Profit versprechen, werden aus dem System rausfallen.
Z.B. muß ich mir bei meinen Tonträgern (ohne Kopierschutz und ohne DRM-Mechanismen) keine Sorgen machen, ob ich sie nach einigen Jahren Lagerzeit noch nutzen kann. Ich kann meine Oldies anhören und sogar Uralt-Schallplatten, die um 1940 entstanden waren .
Das Einführen des Bezahl-Systems sorgt für die schwammige Rechtslage und kundenfeindliche Maßnahmen.
Ich möchte es nicht erleben, daß ich im Netz bin, nebenbei eine meinetwegen geschenkte, mit Einverständnis des Vorbesitzers genutze Software am laufen habe, irgendein Mechanismus prüft die Serial-No., stellt fest: oh. die gehört dem und dem, und bei mir steht der Staatsanwalt vor der Tür.
Da bin ich echt feige. Dann geh ich zum Arbeiten lieber auf OS9 zurück, wo ich alle Software legal besitze.
Auch ohne Staatsanwalt:
Ich möchte für meine Arbeit angemessen bezahlt werden, also bezahle ich auch für die Software, die ich nutzen will. Ich bin jedoch nicht bereit, Schikanen und Behinderungen bei der Arbeit (z.B. durch das Versagen einer Produktaktivierung) zu belohnen. Deshalb bemühe ich mich zur Zeit, auf Software auszuweichen, die frei ist von Gängelei.
Wieviele Kopien eine Software zuläßt, kann der Vertreiber der Software festlegen, soweit ein Minimum (stand schon weiter vorne) nicht unterschritten wird. Z.B. lassen einige Hersteller ausdrücklich die Installation auf festem Rechner und Zweitrechner (zu Hause, Laptop) zu, sofern damit keine gleichzeitige Nutzung vorgesehen ist. Du wirst Dir also immer die Lizenz-Bedingugnen durchlesen müssen (Die sind manchmal jedoch im Widerspruch zum geltenden Recht überzogen formuliert).