Wann ist eine Kopie illegal?

HäckMäc schrieb:
Reg' Dich doch nicht künstlich auf.
Das ist manchmal wirklich schwierig. Besonders wenn man so ein Laster wie einem starken Gerechtigkeitssinn hat. ;)
 
chrischiwitt schrieb:
Stehen die Bestimmungen, speziell bzgl. Sicherheitskopie, irgendwo endgültig festgelegt geschrieben? Ich hab mich schon mehrfach als Leserin der ComputerBild geäussert. Nein, ich hab keine WinDose, aber die Hardware-Test sind ab und zu auch mal für Mac interessant.
Auch die CB veröffentlicht ab und zu etwas dazu. Aber das ändert sich alle paar Monate und ist absolut schwammig bzw. lässt viele Hintertüren offen.
Somit wundert es mich irgendwo gar nicht, daß immer wieder Fragen aufkommen bzw. Menschen unsicher sind, ob das, was sie mit ihren Datenträgern jeder Art anfangen, eigentlich so okay ist.

Die Rechtsprechung im Bereich des Urheber- und Nutzungsrechtes ist schwammig. Das beginnt bereits damit, festzustellen, ab wann eine Schöpfung als Werk zu betrachten ist. Die Rechtsprechung ist besonders auch deshalb schwammig, weil Teile der Industrie über den Hebel Urheber- und Nutzungsrechte Gewinne maximieren (Patente auf simple Dinge, Lizenzen, die erworben werden, um fremde Entwicklungen zu behindern)

Wir müssen (grob vereinfacht) zwischen Urheber- und Nutzungsrechten unterscheiden und auch noch zwischen Kunstwerken und Software.

Das Urheberrecht in D ist anders als in USA und beinhaltet mehr Urheberschutz. Das ist allerdings kein Nachteil für den normalen Nutzer.

Für das legale Kopieren von Musik für den Privatgebrauch ist bereits bezahlt worden!
Du wirst z.B. auf Deinen Schallplatten und CDs Vermerke von GEMA oder AWA oder anderen Verwertungsgesellschaften finden (ist international üblich und in Verträgen geregelt).

Leider habe ich keine Übersicht, auf welchen Speichermedien (Schallplatte ist klar), Datenerfassungsgeräten (Scaner, Kopierer) u.s.w. immer noch Gebühren erhoben werden.

Mir ist jedoch kein Fall bekannt, daß solche Pauschalen irgendwo aufgehoben worden sind.

Aus meiner Sicht sind die Urheber-Pauschalen, so wie sie früher gültig waren, der sinnvolle Kompromiß zwischen den Bedürfnissen der Künstler, der Konsumenten und der Firmen, die die Kunstwerke produzieren und vertreiben.

Es ist im Interesse der Künstler,
* daß sie für ihre Leistungen angemessen belohnt werden,
* daß ihre Werke unkompliziert die möglichen Konsumenten erreichen,
* daß sie wenigstens als Schöpfer ihres Werkes genannt werden,
* daß sie die Möglichkeit haben, Mißbrauch ihres Werkes zu verhindern.

Es ist im Interesse der Konsumenten,
* daß sie Kunstwerke unkompliziert erwerben; nutzen und genießen können
* daß sie unkompliziert aus Kunstwerken auswählen können
* daß sie das Erleben eines Kunstwerkes im persönlichen Umfeld unkomplizeirt teilen können
* daß sie nur angemessen für ein Kunstwerk bezahlen

Über die Interessen der Produzenten und Vertreiber lasse ich mich hier nicht aus. Nur so viel: Durch Gängeleien wie Kopierschutz, überzogene Abmahnungen und Hetzkampagnen zerstören sie das Fundament auf dem sie stehen.

Da durch die Möglichkeiten von Computer und inet die Verbreitungsmöglichkeiten von Bild und Ton enorm gestiegen sind, andererseits einfache Bezahlsysteme möglich sind, erscheint das System verlockend, (angeblich) nur für das zu bezahlen, was man auch braucht.

Dieses System schiebt jedoch einen Keil zwischen die Künstler (als wahre Urheber) und Konsumenten. Künstler oder Entwickler, die zu wenig Profit versprechen, werden aus dem System rausfallen.

Z.B. muß ich mir bei meinen Tonträgern (ohne Kopierschutz und ohne DRM-Mechanismen) keine Sorgen machen, ob ich sie nach einigen Jahren Lagerzeit noch nutzen kann. Ich kann meine Oldies anhören und sogar Uralt-Schallplatten, die um 1940 entstanden waren .

Das Einführen des Bezahl-Systems sorgt für die schwammige Rechtslage und kundenfeindliche Maßnahmen.


Ich möchte es nicht erleben, daß ich im Netz bin, nebenbei eine meinetwegen geschenkte, mit Einverständnis des Vorbesitzers genutze Software am laufen habe, irgendein Mechanismus prüft die Serial-No., stellt fest: oh. die gehört dem und dem, und bei mir steht der Staatsanwalt vor der Tür.
Da bin ich echt feige. Dann geh ich zum Arbeiten lieber auf OS9 zurück, wo ich alle Software legal besitze.

Auch ohne Staatsanwalt:
Ich möchte für meine Arbeit angemessen bezahlt werden, also bezahle ich auch für die Software, die ich nutzen will. Ich bin jedoch nicht bereit, Schikanen und Behinderungen bei der Arbeit (z.B. durch das Versagen einer Produktaktivierung) zu belohnen. Deshalb bemühe ich mich zur Zeit, auf Software auszuweichen, die frei ist von Gängelei.

Wieviele Kopien eine Software zuläßt, kann der Vertreiber der Software festlegen, soweit ein Minimum (stand schon weiter vorne) nicht unterschritten wird. Z.B. lassen einige Hersteller ausdrücklich die Installation auf festem Rechner und Zweitrechner (zu Hause, Laptop) zu, sofern damit keine gleichzeitige Nutzung vorgesehen ist. Du wirst Dir also immer die Lizenz-Bedingugnen durchlesen müssen (Die sind manchmal jedoch im Widerspruch zum geltenden Recht überzogen formuliert).
 
Zur privaten Sicherheitskopie ist das Gesetz aber ziemlich eindeutig:
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

Oder steht dem die besondere Regelung für Computerprogramme entgegen?
§ 69c Zustimmungsbedürftige Handlungen

Der Rechtsinhaber hat das ausschließliche Recht, folgende Handlungen vorzunehmen oder zu gestatten:
1. die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung, ganz oder teilweise, eines Computerprogramms mit jedem Mittel und in jeder Form. ...

Endgültige Klarheit verschafft aber der folgende Paragraph:
§ 69d Ausnahmen von den zustimmungsbedürftigen Handlungen

(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Denn zur Sicherung der künftigen Benutzung ist eine Sicherungskopie das einzig mögliche Mittel.
 
Zuletzt bearbeitet:
HäckMäc schrieb:
Denn zur Sicherung der künftigen Benutzung ist eine Sicherungskopie das einzig mögliche Mittel.
Und dazu gehört für mich auch jedwede Sicherungskopie von Spielen, Programmen, Musik und Filmen. Egal ob mit oder ohne Kopierschutz. Da aber die meisten Datenträger "kopiergeschützt" sind und ich mich mit dem Umgehen dessen Strafbar mache, darf ich mich nun wieder darüber aufregen, dass ich als Käufer und Unterstützer der Entwickler/Vertreiber durch selbige Kriminell gemacht werde. :mad: Und dabei nutzt ein Kopierschutz überhaupt nichts!
 
Der Knackpunkt ist ja wohl der, was die Rechtsprechung als "wirksamen Kopierschutz" ansieht.
Denn nur die Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes ist in der Regel auch verboten.

Ist ein Kopierschutz wirklich wirksam, wenn er mit einfachen Mitteln umgangen werden kann? Kaum.

Er ist aber auf jeden Fall unwirksam, wenn er (wei z.B. bei einigen "Kopierschutzmechanismen" für Audio-CDs) auf einem Mac überhaupt nicht funktioniert, sondern nur auf Windowsrechnern.

§ 95a Schutz technischer Maßnahmen

(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) 1Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. 2Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird. ...

Besonders interessant ist die Formulierung "...dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Nun, wenn Du die CD (DVD) gekauft hast und tatsächlich nur eine Sicherungskopie erstellen willst, dann soll die Umgehung des Kopierschutzes gerade nicht deshalb erfolgen, um den Zugang oder die Nutzung des geschützten Werkes zu ermöglichen. Den Zugang und das Nutzungsrecht hast Du durch die gekaufte CD ja schon.

Insoweit ist die Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung einer zulässigen Sicherungskopie (§53) nicht untersagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
HäckMäc schrieb:
Besonders interessant ist die Formulierung "...dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Nun, wenn Du die CD (DVD) gekauft hast und tatsächlich nur eine Sicherungskopie erstellen willst, dann soll die Umgehung des Kopierschutzes gerade nicht deshalb erfolgen, um den Zugang oder die Nutzung des geschützten Werkes zu ermöglichen. Den Zugang und das Nutzungsrecht hast Du durch die gekaufte CD ja schon.

Insoweit ist die Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung einer zulässigen Sicherungskopie (§53) nicht untersagt.

Ob das alle Juristen, besonders die die Abmahnungen angeblich im Auftrage von Rechteinhabern erteilen, auch so sehen? - ich glaube nicht.
 
Wenn ich eine Abmahnung wegen der Herstellung einer Sicherungskopie erhalten sollte, werde ich den entsprechenden Anwalt zuerst wegen Einbruchs, Hausfriedensbruchs und allem anderen, was das Strafgesetzbuch für das unbefugte Eindringen und durchsuchen einer Wohnung so vorsieht, anzeigen.

Wie hätte er denn sonst von der Kopie erfahren sollen?

Oder hat Schäuble den Trojaner doch schon installiert? :suspect:
 
ich weiß auch nicht, warum ihr euch so aufregt, wie HäckMäc schon sagt, wie soll irgendwer von einer privaten Sicherheitskopier erfahren, bei der man den Kopierschutz geknackt hat.
Ich denke, so lange man nicht Software, Musik, Filme, etc. im Internet saugt, bzw. shared oder gebrannte CDs verkauft/verleiht, hat hier niemand etwas zu befürchten. Wenn ich mich für jedes Gesetz, dass ich in meinem Leben schon gebrochen habe, bestrafen müsste würde ich wahrscheinlich zusammen mit ca 80 Millionen Mitbürgern im Knast sitzen.
 
chrischiwitt schrieb:
Eine ganz bestimmte Person, die mich vor nicht allzu langer Zeit besuchte, hatte, schneller als ich schalten konnte (ich ging mal eben auf´s Klo), meine sämtlichen Game-CDs, die sowohl auf Mac als auch auf Win liefen, gefunden und gnadenlos kopiert.

Mmmh, entweder hast du ganz schön lange auf dem Pott gesessen, oder diese ganz bestimmte Person hat einen ganz schön schnellen Brenner gehabt. :D

Zum eigentlichen Thema:
Die Playstation2 war/ist ja die "Raubkopie-Konsole" schlechthin.
Dank der sogenannten "Import"-Chips kann jeder fleissig kopierte Spiele zocken. Der eigentlichen Zweck dieser Chips (abspielen von US- und JAP-Games) wurde irgendwie nie genutzt. ;)

Der absolute Hammer:
Um die Weihnachtszeit kam ein Kumpel zum zocken dabei, hatte mir die PS2 extra wegen "Guitar Hero" gekauft.
Er war völlig entsetzt, als er realisierte, dass ich keine Chip drinnen hab. ;)

Noch schockierter war er, dass ich Original-Spiele im Regal stehen hab.

"Hast du keine gebrannten Spiele?!"
Der viel echt aus allen Wolken.
 
Cadel schrieb:
woher hast du eigentlich diese seltsamen vorurteile die du überall zum besten gibst?

Vielleicht, weil es bei den Torrents und Esel-Seiten Tonnenweise Programme für WIN gibt und nur ein paar mickrige Programme für OS X.
Oder in den einschlägigen Foren, wo die Jäger und Sammler ihre Win-PCs mit Hunderten von Programmen und Tausenden von mp3 oder divx-Filmen zumüllen, nur um sie auf der HD zu haben, die Notwendigkeit des Nutzens dieser Programme mal außen vorgelassen.

Ich habe mir zu WIN-Zeiten auch einiges an Programmen "besorgt", sei es Nero oder andere Programme, da ist es für Win einfach viel einfacher, weil halt wesentlich mehr Seeder da sind, die Sachen hat man doch in ein paar Stunden auf der HD.
Und wenn ich dann von meinem Sohn höre, daß sogar bei seiner Ausbildung in der "UNI" in Berlin fast nur Kopien aus den Tauschbörsen verwendet wurden, weil die "UNI" die Lizenzen für Maya usw. nicht zahlen wollte......
 
Kommen wir mal kurz auf MP3s aus dem Netz zurück.
Neben offiziellen Stores gibt es unzählige Seiten, auf denen man Musikstücke kostenlos downloaden kann. Oft sind die Seiten gesponsort. So gibt es z.B. von E-Plus einen Dienst, bei dem man sich in einer Nacht gut und gern mal 4 Gig Musik runterladen kann. E-Plus-Kunden bekommen das umsonst, können auch einen Account weiterverschenken. Nachteil: Beim kostenfreien Dienst muss man nehmen, was kommt. Da sind dann uralte, aber auch hochaktuelle Stücke bei. Wie legal sind die dann? Der Downloader besitzt keine Original-CD, einen Kauf bzw. die Herkunft kann er im Ernstfall auch nicht nachweisen.

Dann gibt es auch noch weitere Dienste, die vielleicht einen Zehner im Monat kosten. Ein Freund nimmt so etwas in Anspruch. Wenn ich überlege, daß der innerhalb zwei Monaten etwa 30 komplette Alben runtergeladen hat, frage ich mich auch, ob das im Sinne der Musikindustrie ist. Der Handelswert der Alben war weit höher als der monatliche Beitrag in diesem Dienst.

Und dann nochmals zum Thema "Downloaden vom Esel & Co.":
Ich glaube, ihr würdet Euch wundern, was es da alles für Mac gibt. JEDER meiner vielen Win-Kumpels hat dort etliche Software gefunden, mich drüber informiert und gefragt, ob ich die Sachen haben möchte. Wollte ich übrigens nicht. Ein einziges Programm hab ich mal angenommen, und das ließ sich nicht mal installieren.
Danke schön, dann lieber ein Original bei Ebay, inkl. CD, Handbuch und Serien-Nummer. Ansonsten ist geschenkt zu teuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube, ihr würdet Euch wundern, was es da alles für Mac gibt.
nö wundert mich kein stück.
mich wundert eher, dass dich das wundert.

Vielleicht, weil es bei den Torrents und Esel-Seiten Tonnenweise Programme für WIN gibt und nur ein paar mickrige Programme für OS X.
totaler quatsch.
 
Cadel schrieb:
nö wundert mich kein stück.
mich wundert eher, dass dich das wundert.


totaler quatsch.

Ja, ich meinte eigentlich, einfacher zu finden, bei fast allen Trackern ist halt das Angebot für Win um den Faktor X größer als für OS X, natürlich bekommt man für OS X auch alles, aber nicht soooo einfach.

Bei dem Tracker To***** z.B: 3 Seiten Mac-Programme und 93 Seiten Win-Programme
 
Zuletzt bearbeitet:
kingoftf schrieb:
Ja, ich meinte eigentlich, einfacher zu finden, bei fast allen Trackern ist halt das Angebot für Win um den Faktor X größer als für OS X, natürlich bekommt man für OS X auch alles, aber nicht soooo einfach.
woran das wohl liegt...
evtl daran, dass ein marktanteil von 96% windows einem marktanteil von 4% osx gegenüber steht?
 
hat eigentlich schon mal irgendein deutsches Gericht geklärt, was eine "wirksame technische Maßnahme" ist? Es ist ja hier schon mehrfach angesprochen worden: Was, wenn der "Kopierschutz" vom Mac nicht erkannt wird: handelt dann Apple illegal, weil OsX den Kopierschutz "umgeht", oder handle ich illegal weil ich OsX nutze?

Ich schließ mich der hier schon geäusserten Meinung an, "wirksame technische Maßnahmen" können nicht "umgangen" werden, sonst wären sie ja nicht wirksam. Wer muß beweisen, daß ein Kopierschutz "technisch wirksam" ist, und wie erfolgt dieser Nachweis (welche Art von Abspielgerät, welches Betriebssystem, etc.)? Im Prinzip könnte ich mir auf Basis frei verfügbarer Quellen selbst ein Minimal-Betriebssystem basteln, das CDs direkt bitweise ausliest und in eine Datei kopiert. Für dieses Os wäre kein kommerzielles Kopierschutzverfahren "technisch wirksam".
 
Eine definitive Klärung der Frage wird es wohl auf absehbare zeit nicht geben.
Vor allem in Sachen Privatkopie (zum Eigengebrauch) gilt einfach das Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Was Sharing und Download anbelangt ist die Sache ja recht klar.

Wirksamer Kopierschutz ist wie oben geschrieben eh ne schwammiger Begriff.

Man sollte diese ganze Urheberrechtssache, nur weil die Musikindustrie sie so gerne in den Medien sieht, nicht auf die Goldwaage legen.
 
Solange man die Ware nur für den Eigengebrauch kopiert, auch bei Kopierschutz !, kann einem keiner was ! Wie sollte es auch raus kommen wenn man die Ware nicht vertreibt bzw. nicht unter die Leute bringt !
 
HäckMäc schrieb:
Insoweit ist die Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung einer zulässigen Sicherungskopie (§53) nicht untersagt.
Das betrifft in dieser klaren Formulierung imho nur Software, keine Musik-CDs.

Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wobei die geplante Neuregelung wohl eindeutig negativer für den Käufer sein wird.
 
bömpfmactobi schrieb:
Das betrifft in dieser klaren Formulierung imho nur Software, keine Musik-CDs.

Wo siehst Du da einen Unterschied? IMHO bezieht sich das auf beides gleichermaßen.

Aber da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, wobei die geplante Neuregelung wohl eindeutig negativer für den Käufer sein wird.

AFAIK liegt die Sache momentan beim BVerfG, um das Verhältnis zwischen § 53 und § 95a zu klären. Die sind da in der Regel weniger stark vom Lobbyismus geprägt als so mancher Politiker, deswegen würde ich das ganze nicht als verloren für den Verbraucher ansehen.
 
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