Gott bist du doof!
Das Geld kannst du abschreiben und unter Lebenserfahrung verbuchen.
1. "Mein Bankkonto ist momentan außer Betrieb?", sagt eigentlich schon alles.
2. Mit dem Einschreiben wird nur der Erhalt des Briefes bestätigt.
3. Die Post schließt in ihren AGB in der Regel den Versand von Bargeld aus.
Den Rat mit der Mahnung via Einschreiben an den Verkäufer kannst du dir getrost schenken.
Du kannst nur 2 Dinge tun.
1. Anzeige wegen Betruges erstatten. Dein Freund muss als Zeuge fungieren. Allerdings steht vor Gericht dann Aussage gegen Aussage. Du behauptest du hast das Geld verschickt, der Verkäufer sagt er hat zwar den Brief bekommen, aber da war kein Geld drin. Vermutlich wird der Staatsanwalt sowieso vorher das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen wenn der Typ nicht eingschlägig vorbestraft ist bzw. nicht noch weitere Strafanzeigen gegen ihn vorliegen.
2. Um dein Geld wieder zu bekommen musst du Klage vor einem Zivilgericht einreichen. Jeder seriöse Anwalt wird dir jedoch davon abraten, da a) die Kosten des Verfahrens den Streitwert bei weitem übersteigen und b) Aussage gegen Aussage steht & du nicht den Hauch einer Chance hast das Geld jemals wieder zu sehen.
Mein Rat wäre daher ein persönlicher Besuch bei dem Typen (am besten mit deinem Kumpel).