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Im weiteren Sinne kann der Faschismus definiert werden als ein politisches System, das gekennzeichnet ist durch antiparlamentarische, oft antisemitische, totalitäre Führerstaatstendenzen und sich vielfach einer sozialrevolutionären Ausdrucksweise bedient. Der an die Macht gelangte Faschismus lässt die bestehende Gesellschaftsordnung grundsätzlich unangetastet. Von Militärdiktaturen und anderen autoritären Regimes unterscheidet sich der Faschismus durch eine breitere Machtbasis, die durch zentral gesteuerte Massenorganisationen angestrebt wird. Diese Massenanhängerschaft kommt vor allen aus dem kleinen Mittelstand, der sich zwischen den Machtblöcken des Großkapitals und der Arbeiterbewegung bedroht fühlt. Der herrschende Faschismus strebt jedoch den Ausgleich mit dem Großkapital an, während er demokratisch-unabhängige Arbeiterorganisationen zerstört. Charakteristisch für den Faschismus ist die erbitterte Gegnerschaft gegen Demokratie, Liberalismus und Sozialismus.
Original geschrieben von Arminio
das heißt: bevor also überhaupt die schuld eines mandanten bewiesen ist, geht ein anwalt das risiko ein, sich strafbar zu machen, nur weil ihn verteidigt.
Original geschrieben von martyx
die methodik kenne ich doch irgendwoher?