Problem mit verkauften G4

Naja, vielleicht hat er wie oben schon erwähnt was am OS X gelöscht u. das ganze Betriebssystem geschossen.

Kannst ihm ja sagen, er soll das Betriebssystem nochmal neu aufsetzen.
CD rein, c taste gedrückt lassen und dann ist's gut. Und wenn das dann geklappt hat, sollte er sich schleunigst n Buch zu Mac Os X kaufen ;)
 
wohnt der käufer in deiner nähe?
 
ich wuerde raten, bei Problemen mit dem Bildschirm auch mal das PRAM und das NVRAM zu resetten.

Dazu mit apfel+alt+o+f in die open firmware booten und die Kommandos:

reset-nvram (enter)
reset-all (enter)

einzugeben. Der Bindestrich ist zu dem Zeitpunkt des Startens auf dem scharfen S zu finden. Nach dem reset-all sollte der Rechner die firmware nochmal laden und normal starten.
 
Naja, vielleicht hat er wie oben schon erwähnt was am OS X gelöscht u. das ganze Betriebssystem geschossen.

Kannst ihm ja sagen, er soll das Betriebssystem nochmal neu aufsetzen.
CD rein, c taste gedrückt lassen und dann ist's gut. Und wenn das dann geklappt hat, sollte er sich schleunigst n Buch zu Mac Os X kaufen ;)

Dieses Problem mit der Software hatte er mir um 21 Uhr gesagt. Um 22 Uhr bekam ich dann eine weitere Mail indem er schrieb, das jetzt auf einmal der ganze Mac nicht mehr funktioniert. Also Bild schwarz und lässt sich nicht mehr starten.

Was der Käufer nun gemacht hat weiß ich nicht. Meine Vermutung, er hat etwas installiert oder etwas entfernt und somit OSX zerschossen. Das der Computer dann eine Stunde später nicht mehr funktioniert verwundert mich dann schon. Ich vermute das er den Mac geöffnet haben muss und dort etwas verstellt hat, oder er hat den Mac zu oft neu gestartet... ich weiß es nicht was da vorgefallen ist.

Seltsam finde ich es aber schon.
lundehundt, danke für deinen Tipp, das werde ich dem Käufer gleich mal mitteiilen. Vielleicht hilft es ja. :)
 
[...]Jedesmal bewegt sich der Balken des Systemstartes nur ein Viertel und dann wird der Bildschirm blau und nichts tut sich. [...]

Ich schliesse mich lundehundt an!

Ganz eindeutig - Monitorauflösung zu hoch oder für den Mac unpassend eingestellt!!!

Selbes Phänomen bei dem G3 meiner Freundin, schaltet sie den Monitor nach dem Mac ein kommt der nur bis zum "Viertel des Startvorganges"...

Bei Starten mal Apfel-Alt-P-R drücken bis 3-7 mal der Startgong erklingt,
oder beim Starten "M" drücken oder als allerletzte Möglichkeit die Open Firmware-Geschichte...

Falls der Käufer allerdings schon irgendwas verfummelt hat und der Mac deswegen jetzt schwarz bleibt, dann gute Nacht... :(
 
laut Apple reicht es, nach dem das PRAM auf factory default gesetzt worden ist, die open firmware einmal neu zu laden. Das erkannt man daran, dass der Start Gong zum ZWEITEN Mal ertoent. Booten mit der M Taste ist mir persoenlich neu :)
 
Moogrk, dass könnte natürlich auch eine Möglichkeit sein. Ich habe es dem Käufer mal mitgeteilt. Hoffe das der Mac dann läuft. Nochmal ein BIG Danke an alle hier, ihr seit echt klasse! :)
 
Ich hatte vor einem halben Jahr exakt dasselbe Problem, ich riet dem Käufer, die Ram Riegel raus zu nehmen und fest und ordentlich wieder in die vorgesehenen Slots zu stecken. Das half und der Rechner war wieder in Betrieb. :)


dasich
 
Danke dir, das habe ich dem Käufer auch schon geraten. Mal gespannt was da jetzt raus kommt. Ich sage euch auf jeden Fall bescheid wie die Geschichte ausgeht.
 
Ich finde, da die Sache anfangs bei ihm gelaufen hat, bist du eh raus. Aber schön und ehrlich von uhm, dass er das so kommuniziert hat, dass es lief.

Ich finde du hast getan was du kponntest…

Gruss
Christian

Bin natürlich über den weiteren Verlauf gespannt
 
ich bin mir schicher, dass die kiste bald laufen wird, und wir den käufer bald als mitglied begrüßen werden ;)

good luck
 
... und dann liest er, was ihm hier alles unterstellt wurde ;)
 
Macht doch nix, dann sieht er gleich was wir für ein lustiger Haufen hier sind ;)
 
Was heißt ehrlich, er hat mir nach dem Erhalt des Mac`s gesagt das er dabei ist ein Programm zu installieren. Während der Installation des Programmes wurde er nach dem Admin Passwort gefragt, damit er etwas installieren kann. Das habe ich ihm genannt und er hat sich bedankt. Also gehe ich davon aus das der mac funktioniert haben muss. :)

Aber schon zwei Tage später ging der Mac dann nicht mehr. Ich hoffe das der Käufer nicht zu viel am Mac herumgespielt hat, denn sonst werden wohl die ganzen nützlichen Tipps hier im Forum nicht mehr helfen können.

Würde sagen, schauen wir einfach mal was der Käufer sagt.
Ich drücke ihm die Daumen das er den mac bald zum laufen bekommt.
Mehr kann ich jetzt leider auch nicht mehr machen.
 
Genial! In Zukunft werde ich nur noch über ebay einkaufen, denn den Support, der hier schon in kürzester Zeit geliefert wird – und dazu kostenlos – bietet selbst Apple nicht im Fall solcher Startschwierigkeiten für den Kunden. Private Gewährleistung hin oder her: Der Käufer kann sich glücklich schätzen, dass er soviel Rat und Tat von dem Verkäufer erhält. Falls der Käufer bei soviel Support noch jammert, dann reicht der Hinweis, er möge doch bitte Neuware kaufen, denn selbst dort bleibt bei einigen Anwendern der Bildschirm ebenfalls dunkel und der Handel zuckt nur mit den Schultern. Im Zweifelsfall den G4 zurück nehmen, denn 400 km Entfernung ist für eine beauftragte Schlägertruppe keine Distanz, wenn Kunde König zum Racheengel mutiert. Das erspart mehr Ärger, als sich ein Verkauf über ebay lohnt. "Die Rache ist 3-2-1-mein(s)", sprach der unzufriedene Käufer.

- Sterling
 
Genial! In Zukunft werde ich nur noch über ebay einkaufen, denn den Support, der hier schon in kürzester Zeit geliefert wird – und dazu kostenlos – bietet selbst Apple nicht im Fall solcher Startschwierigkeiten für den Kunden.

Darum ist es hier im Forum so gemuetlich :)
 
naja, ist natürlich eine blöde sache, hatte mal das problem das sich der kühler in einem komplett pc gelöst hat den ich verkauft hatte und dadurch das mainboard glaube ich kaputt wurde. Hab das Gerät dann zurückgenommen und dem Käufer Kaufpreis sowie Versandkosten ersetzt.

rechtlich kann ich mir nicht vorstellen das du etwas zu befürchten hast, der streitwert ist auch zu gering
 
Definitive Aussagen zur Gewährleistung

Nachdem ich bis dato das Forum zwar regelmäßig gelesen, nicht aber aktiv teilgenommen habe, sehe ich mich aufgrund der teils doch etwas haarsträubenden Aussagen zum Thema Garantie und Rückgaberecht doch veranlaßt, die Sache einmal klarzustellen.

Zunächst die gesetzliche Regelung:

1. Grundsätzlich übernimmt jeder Verkäufer, egal ob privat oder gewerblich, eine 2jährige Gewährleistung für Sachmängel. Während der ersten 6 Monate gilt darüberhinaus eine Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muß dem Käufer nachweisen, dass der Sachmangel NICHT bei Erhalt der Ware vorlag. Während der folgenden 18 Monate liegt die Beweislast beim Käufer.

2. Private Verkäufer können die Haftung für Sachmängel ausschließen. Der Satz "Verkauf unter Ausschluß der Haftung für Sachmängel" reicht. Von folgenden Formulierungen rate ich ab: "Privatverkauf" (bringt nichts, da auch private Verkäufer grds. haften), "Garantie ausgeschlossen" (Garantie besteht ohnehin nicht, außerdem wird dadurch nicht die Gewährleistung ausgeschlossen), "...nach EU-Recht" (Blödsinn, da die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde).

3. Ein Widerrufsrecht (= Rückgabe) besteht beim Kauf von privat grundsätzlich nie. Es muß folglich auch nicht ausgeschlossen werden.
Kauft ein Verbraucher hingegen bei einem gewerblichen Anbieter, gilt das 2wöchige (bei nicht korrekter Belehrung länger) Widerrufsrecht hingegen ZWINGEND. Es kann nicht zu Lasten des Verbrauchers ausgeschlossen werden. Insbesondere ist der Hinweis auf § 312d IV Nr. 5 BGB falsch. Beim Kauf über ebay handelt es sich nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht um eine Versteigerung, sondern einen Kaufvertrag. Klauseln in den Angeboten, dass der "Käufer anerkenne, es handle sich um eine Versteigerung nach § 156 BGB" sind nichtig.

4. Wenn die Sache nicht beim Käufer ankommt, ist das, sofern der Verkäufer kein Unternehmer ist, Problem des Käufers, da mit Übergabe an das Versandunternehmen die Gefahr auf diesen übergegangen ist, § 447 BGB. Das gilt nicht bei gewerblichen Verkäufern, § 474 BGB.

5. "Wandlung" gibt es bereits seit 2002 nicht mehr.

Und um weiteren Diskussionen vorzubeugen. Ja, ich weiß, wovon ich spreche. Bin promovierter Jurist.

Hoffe, das hilft......

Grüße!
 
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Reaktionen: erko, gaddagah, Bom0815 und 5 andere
cognoscerecausa schrieb:
Ja, ich weiß, wovon ich spreche. Bin promovierter Jurist.

Mit Wissen wäre ich vorsichtig und hinterfrage es in philosophischer Hinsicht:
Dient die Tatsache, dass jemand in seinem Fachbereich ausgebildet wurde und promovierte, tatsächlich der Unverbesserlichkeit des Wissens oder einer Wahrheit? Wäre die Bekräftigung eines Juristen, er würde wissen, worüber er spricht, obwohl er den Prozess seines Mandanten verliert, nicht ebenso in Frage zu stellen, wie der Ausspruch eines Chirurgen, er hätte gelernt, Leben zu erhalten, auch wenn sein Patient nach seiner OP stirbt? Die Tatsache, was wir lernen bzw. gelernt haben, macht uns nicht unverbesserlich. Wäre Wissen allein unverbesserlich, dann würden Rechtsanwälte die Prozesse ihrer Mandanten grundsätzlich gewinnen und Chirurgen stets das Leben ihrer Patienten erhalten. Doch mit Blick in die Gerichte, wo Prozesse verloren werden und in Krankenhäusern, wo Menschen trotz umfangreichen Wissens sterben, wird offensichtlich, dass Wissen allein nicht ausreicht, um sicher zu sein, dass Wissen ausreicht! Was bedeutet also Wissen ohne Nachweis einer Sicherheit? Glauben! Deshalb kann ich dem, der was sagt, unabhängig seiner Ausbildung oder Kompetenz, nur mitteilen, dass ich ihm stets Glauben schenken werde - auch in diesem Fall.

- Sterling
 
manche hören sich echt gerne reden... :rolleyes:

der erste der das mal korrekt ausformuliert, sich extra dafür registriert und als dank kommt dann sowas :hamma:

egal, genug offtopic..


ich würde dem käufer insoweit entgegenkommen wie der threadersteller es getan hat, für etwaige selbstverschuldete fehler würde ich als verkäufer nicht aufkommen.
zumal der mac ja bei ankunft funktioniert hat.
 
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