KEINE SORGE!
Alle aktiven und passiven Unternehmungen sowie Schreiben, die vom Käufer(!) ausgehen, also auch eventuelle Schreiben von seinem Anwalt (falls er einen Anwalt konsultiert), kosten Dich KEINEN Cent, denn der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten (dem Käufer) und für seine Dienste wird er vom Käufer beauftragt und vergütet – nicht von Dir!
Du trägst erst eigene Kosten, wenn Du selbst einen Anwalt konsultierst bzw. ihn damit beauftragst, Deine Person in der Sache zu vertreten. Vorwürfe, Unterstellungen oder Aufforderungen, die Ware zurück zu nehmen kannst und solltest Du grundsätzlich schriftlich und per Einschreiben und Rückschein widersprechen! Dazu benötigst Du keinen Anwalt. Im Endeffekt muss der Käufer(!) über seinen Anwalt Klage erheben, damit die Sache vor Gericht untersucht und verhandelt werden kann. Davon gehe ich nicht aus, denn der Anwalt würde seinem Mandanten die Gründe dafür aufzählen, dass seine Klage aussichtslos wäre.
Die E-Mails hätten vor Gericht keine Beweiskraft, da es sich um elektronische Dokumente handelt, die jede Seite manipulieren kann. Schreiben, die dagegen über den Postweg mit Einschreiben und Rückschein(!) gesendet worden wären, sind weitaus effektiver für die Anerkennung und den Nachweis einer Korrespondenz. Sollte der Käufer aus Prinzip (oder aufgrund persönlicher Wut) den Fall vor Gericht austragen wollen (denn er muss den Rat seines Anwalts nicht beherzigen), dann zwingt er Dich in eine Position, wo auch Du einen Rechtsbeistand benötigst, aber nicht vorher! Mach Dir keine Sorgen. Der Fall ist so offensichtlich, das es der Käufer schwer haben wird, einen Anwalt zu finden, der das Mandat in der Sache übernimmt, denn Anwälte wollen sich mit solchem Kram nicht belasten, wenn bereits feststeht, das sie am Ende doch verlieren oder ein Vergleich in Aussicht gestellt wird, an dem sie nichts verdienen. Die Streitsumme in diesem Fall ist nämlich "lächerlich".
Ab jetzt gilt: Nicht mehr bei dem Käufer melden oder diesem antworten, denn Deine Position hast Du mehr als deutlich gemacht. Sollte er mit Anwalt drohen, darfst Du das ignorieren, bis tatsächlich ein Schreiben eines Anwalts kommt. Dann solltest Du mit einem schriftlichen Widerspruch reagieren, denn damit wehrst Du aus Deiner Position alle Vorwürfe und mögliche Lügen ab und brauchst das nicht begründen. Erklären musst Du einem Anwalt der Gegenseite auch nichts, denn es ist seine Aufgabe, an Fakten zu kommen. Du sicherst mit einem Widerspruch lediglich Dein Recht auf Kenntnisnahme und weist alles von Dir, was aus Deiner Sicht haltlos ist. Danach obliegt es der Gegenseite, ob diese vor Gericht klagen möchte oder nicht. Und dazu wird es sicher nicht kommen, denn der Anwalt der Gegenseite ist nicht blöde, der Käufer schon!
- Sterling