Problem mit verkauften G4

Mach dir keine Gedanken mehr darüber.
Der Käufer hat am Rechner rummanipuliert, sich unter Umständen noch nicht einmal geerdet und damit das Board beschädigt. Einfach nicht mehr darauf reagieren. Es sei denn du bekommst Post von seinem Anwalt, dann sofort selber einen Anwalt nehmen.
 
Ich würde auch abwarten, denke der Käufer weiß ganz genau, das er das Teil selbst geschrottet hat.

Selbst wenn er zu nem Anwalt geht. Er müßte die Kosten für das Verfahren erstmal selber auslegen u. jeder anständige Anwalt wird ihm raten, das dies wg. einem Streitwert von ca. 300 € nicht unbedingt empfehlenswert ist. Vor allem dann nicht, wenn der Käufer Bauteile geändert hat u. du das auch noch schriftlich vorliegen hast :)

Also keine Sorge, laß ihn schreiben was er will. Irgendwann wird er schon merken, das es ihm nix bringt.

Nur nicht einschüchtern lassen.
 
dann sofort selber einen Anwalt nehmen.

Ich wüsste nicht warum er das tun sollte. selbst wenn es zu einem Prozess kommen würde (was sehr,sehr,sehr, unwahrscheinlich ist) ist der fall lupenrein klar! da passiert ihm nix! Anwaltsschreiben von dem Typen haben garnix zu bedeuten! (nut aufheben zwecks dokumentation - sonst auch gleich rundablage)
 
Man soll sich in solchen Fällen auf jeden Fall durch einen Anwalt beraten lassen. Wenn du erstmal bis zu einem Prozess wartest, ist das Kind ev schon ins Wasser gefallen. Falls du nicht gerade selber Anwalt bist und absolut sicher sagen kannst, dass sich alles schon von selber regelt, wäre ich mich diesen "lupenrein" Tipps äusserst vorsichtig. Rechtssprechung basiert nicht immer auf "ist doch klar und logisch" sondern ist etwas komplexer. Sobald ein Brief von seinem Anwalt kommt würde ich mir eine Rechtsberatung holen.
 
KEINE SORGE!

Alle aktiven und passiven Unternehmungen sowie Schreiben, die vom Käufer(!) ausgehen, also auch eventuelle Schreiben von seinem Anwalt (falls er einen Anwalt konsultiert), kosten Dich KEINEN Cent, denn der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten (dem Käufer) und für seine Dienste wird er vom Käufer beauftragt und vergütet – nicht von Dir!

Du trägst erst eigene Kosten, wenn Du selbst einen Anwalt konsultierst bzw. ihn damit beauftragst, Deine Person in der Sache zu vertreten. Vorwürfe, Unterstellungen oder Aufforderungen, die Ware zurück zu nehmen kannst und solltest Du grundsätzlich schriftlich und per Einschreiben und Rückschein widersprechen! Dazu benötigst Du keinen Anwalt. Im Endeffekt muss der Käufer(!) über seinen Anwalt Klage erheben, damit die Sache vor Gericht untersucht und verhandelt werden kann. Davon gehe ich nicht aus, denn der Anwalt würde seinem Mandanten die Gründe dafür aufzählen, dass seine Klage aussichtslos wäre.

Die E-Mails hätten vor Gericht keine Beweiskraft, da es sich um elektronische Dokumente handelt, die jede Seite manipulieren kann. Schreiben, die dagegen über den Postweg mit Einschreiben und Rückschein(!) gesendet worden wären, sind weitaus effektiver für die Anerkennung und den Nachweis einer Korrespondenz. Sollte der Käufer aus Prinzip (oder aufgrund persönlicher Wut) den Fall vor Gericht austragen wollen (denn er muss den Rat seines Anwalts nicht beherzigen), dann zwingt er Dich in eine Position, wo auch Du einen Rechtsbeistand benötigst, aber nicht vorher! Mach Dir keine Sorgen. Der Fall ist so offensichtlich, das es der Käufer schwer haben wird, einen Anwalt zu finden, der das Mandat in der Sache übernimmt, denn Anwälte wollen sich mit solchem Kram nicht belasten, wenn bereits feststeht, das sie am Ende doch verlieren oder ein Vergleich in Aussicht gestellt wird, an dem sie nichts verdienen. Die Streitsumme in diesem Fall ist nämlich "lächerlich".

Ab jetzt gilt: Nicht mehr bei dem Käufer melden oder diesem antworten, denn Deine Position hast Du mehr als deutlich gemacht. Sollte er mit Anwalt drohen, darfst Du das ignorieren, bis tatsächlich ein Schreiben eines Anwalts kommt. Dann solltest Du mit einem schriftlichen Widerspruch reagieren, denn damit wehrst Du aus Deiner Position alle Vorwürfe und mögliche Lügen ab und brauchst das nicht begründen. Erklären musst Du einem Anwalt der Gegenseite auch nichts, denn es ist sein Ziel, an Fakten zu kommen, um diese gegen Dich zu verwenden. Solange man nicht von einem Gericht aufgefordert wird, zu sprechen, darf man schweigen. Du sicherst mit einem Widerspruch lediglich Dein Recht auf Kenntnisnahme und weist alles von Dir, was aus Deiner Sicht haltlos ist. Danach obliegt es der Gegenseite, ob diese vor Gericht klagen möchte oder nicht. Und dazu wird es sicher nicht kommen, denn der Käufer mag zwar blöde sein, aber sein Anwalt ist es sicher nicht.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
KEINE SORGE!

Alle aktiven und passiven Unternehmungen sowie Schreiben, die vom Käufer(!) ausgehen, also auch eventuelle Schreiben von seinem Anwalt (falls er einen Anwalt konsultiert), kosten Dich KEINEN Cent, denn der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten (dem Käufer) und für seine Dienste wird er vom Käufer beauftragt und vergütet – nicht von Dir!

Du trägst erst eigene Kosten, wenn Du selbst einen Anwalt konsultierst bzw. ihn damit beauftragst, Deine Person in der Sache zu vertreten. Vorwürfe, Unterstellungen oder Aufforderungen, die Ware zurück zu nehmen kannst und solltest Du grundsätzlich schriftlich und per Einschreiben und Rückschein widersprechen! Dazu benötigst Du keinen Anwalt. Im Endeffekt muss der Käufer(!) über seinen Anwalt Klage erheben, damit die Sache vor Gericht untersucht und verhandelt werden kann. Davon gehe ich nicht aus, denn der Anwalt würde seinem Mandanten die Gründe dafür aufzählen, dass seine Klage aussichtslos wäre.

Die E-Mails hätten vor Gericht keine Beweiskraft, da es sich um elektronische Dokumente handelt, die jede Seite manipulieren kann. Schreiben, die dagegen über den Postweg mit Einschreiben und Rückschein(!) gesendet worden wären, sind weitaus effektiver für die Anerkennung und den Nachweis einer Korrespondenz. Sollte der Käufer aus Prinzip (oder aufgrund persönlicher Wut) den Fall vor Gericht austragen wollen (denn er muss den Rat seines Anwalts nicht beherzigen), dann zwingt er Dich in eine Position, wo auch Du einen Rechtsbeistand benötigst, aber nicht vorher! Mach Dir keine Sorgen. Der Fall ist so offensichtlich, das es der Käufer schwer haben wird, einen Anwalt zu finden, der das Mandat in der Sache übernimmt, denn Anwälte wollen sich mit solchem Kram nicht belasten, wenn bereits feststeht, das sie am Ende doch verlieren oder ein Vergleich in Aussicht gestellt wird, an dem sie nichts verdienen. Die Streitsumme in diesem Fall ist nämlich "lächerlich".

Ab jetzt gilt: Nicht mehr bei dem Käufer melden oder diesem antworten, denn Deine Position hast Du mehr als deutlich gemacht. Sollte er mit Anwalt drohen, darfst Du das ignorieren, bis tatsächlich ein Schreiben eines Anwalts kommt. Dann solltest Du mit einem schriftlichen Widerspruch reagieren, denn damit wehrst Du aus Deiner Position alle Vorwürfe und mögliche Lügen ab und brauchst das nicht begründen. Erklären musst Du einem Anwalt der Gegenseite auch nichts, denn es ist seine Aufgabe, an Fakten zu kommen. Du sicherst mit einem Widerspruch lediglich Dein Recht auf Kenntnisnahme und weist alles von Dir, was aus Deiner Sicht haltlos ist. Danach obliegt es der Gegenseite, ob diese vor Gericht klagen möchte oder nicht. Und dazu wird es sicher nicht kommen, denn der Anwalt der Gegenseite ist nicht blöde, der Käufer schon!

- Sterling

PERFEKT! (hätte ich, wenn ich es so könnte auch geschrieben)
 
Wahrscheinlich hat er versucht Windows auf dem armen G4 zu installieren :D

Nee, im Ernst: Klingt nach PC-Fuzzi ohne Ahnung, der aber denkt er hätte Ahnung... so jemand der am RAM-Riegel an Kontakten rumfeilt oder so...:eek:

Also, wenn er RAM eingebaut hat, würde ich auch mal davon ausgehen, dass der falsch ist (die G4s waren am Anfang doch sehr wählerisch) und er deshalb nicht mehr startet oder beim Einbau tatsächlich was geschrottet hat.

Ich schätze, Du solltest den Käufer ab jetzt ignorieren...:cool:

Da ich das in meinem letzten Beitrag behauptet hatte:

Ich habe mal 2 G4s mit 350 und 400 Mhz wiederbelebt, bei denen eine falsche Bildschirmauflösung eingestellt war und der Monitor beim Starten schwarz blieb indem ich beim Starten die Taste "M" gedrückt hielt. Das setzt wohl irgendwas zurück...
 
Habe ich editiert:
"Erklären musst Du einem Anwalt der Gegenseite auch nichts, denn es ist sein Ziel, an Fakten zu kommen, um diese gegen Dich zu verwenden. Solange man nicht von einem Gericht aufgefordert wird, zu sprechen, darf man schweigen."

- Sterling
 
Das traurige ist ja, das der Verkäufer es geschafft hat, den Mac beim Käufer wiederzubeleben u. das dann 1 Woche lang Ruhe war.

Tja, u. dann hat der Typ angefangt rumzuschrauben. Denke das wird schon so ein "Profi" gewesen sein :)

Hatte auch mal so was ähnliches bei einem Bekannten der nen Mac bei eBay ersteigert hat. Dort hat jemand versucht einen DVD Brenner in einen G4 einzubauen. Da der "Pfuscher" nicht wußte, das man hierzu die Frontklappe des Brenners abnehmen muß, hat der einfach die Laufwerksschächte ausgefeilt u. zwar soweit bis die Blende auch durch ging :eek: Aber fragt nicht, wie das dann ausgesehen hat - der muß da drin hantiert haben wie ein Wilder. Überall Beschädigungen :rolleyes:
 
@pixelpraxis
Ich hätte dieses so nicht gewusst.
Bevor ich mich auf irgendwelche Infos aus dem Netz verlasse,
hätte ich mir diese lieber aus erster Hand besorgt.
Ich weiss nicht, ob Sterling Anwalt ist, aber das was er gesagt hat trifft mein
Verständnis einer Rechtsberatung und zeigt, dass es gewisse formale Dinge zu beachten gibt.
 
Das Leben ist schon trostlos genug. Nun wieder etwas zur Heiterkeit!

Nein, es kann kein PC-Fuzzi sein, denn sonst hätte er keinen Mac gekauft sondern einen gebrauchten PC mit XP! Hier handelt es sich definitiv und unstrittig um einen Vertreter der Sorte "McIntosh Rogers" – und das ist wirklich der Name für eine Apfelsorte (kein Scherz)!

Und da nur Apple-Kunden dafür berühmt (und berüchtigt) sind, von dem Computer, den sie benutzen, kaum mehr zu ahnen und zu wissen, als Milchkühe vom amerikanischen Raumfahrtprogramm, zeigt dieses Beispiel wieder einmal, was passiert, wenn 2 Blinde mit Sonnenbrillen ein Geschäft machen und keine Seite durchblickt.

Wären Käufer und Verkäufer PC-Fuzzies, dann gäbe es keine Probleme sondern nur Lösungen! Aber wer kauft schon einen gebrauchten PC bei ebay, wenn es für ein Taschengeld Neuware mit Garantie (die bei PC gar nicht nötig wäre, weil sie immer funktionieren) bei ALDI gibt? Auch das spricht wieder für die Sorte "McIntosh Rogers", die bei ebay ihr Unwesen treibt, denn so weit ist selbst ALDI noch nicht gesunken, das es dort jemals Macs zu kaufen gibt. Äpfel dagegen schon.

Also, lieber Käufer (solltest Du das hier lesen):
Hättest Du Dir einen PC bei ALDI gekauft, dann wäre Deine Welt in Ordnung! Zwar verspricht Apple auch Deppen die kinderleichte Nutzung ihrer Computer, aber man muss auch Zähne haben, um einen Apfel zu kauen! Du scheinst mir in jeder Beziehung ohne Zähne zu sein, also versuche doch mal Apfelsaft. Was zur Hölle willst Du mit einem Computer, außer Verkäufer zu terrorisieren?

- Sterling
 
Erst einmal recht herzlichen Dank für eure Hilfe, ihr seit echt Spitze. :)

Bevor ich einen mac hatte, hatte ich ca. 12 Jahre PC und kenne mich schon mit Computer aus. ;)

Im Nachhinein muss ich sagen, hätte ich gewusst was für einen Stress und Ärger dieser Verkauf über eBay bedeutet hat, ich hätte den Mac mit Sicherheit nicht über eBay verkauft.
 
Nur eine kleine Anmerkung am Rande:

Ein Einschreiben mit Rückschein ist eindeutig nicht die beste Lösung, denn wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, gibt es auch keinen Rückschein und dieses Einschreiben kann unter bestimmten Voraussetzungen (habe meine Notizen leider nicht zur Hand und manchmal habe ich da wo andere ein Hirn sitzen haben ein großes Nudelsieb :D ) auch als nicht zugestellt ausgelegt werden!

Es ist immer ein „Einschreiben Einwurf“ zu bevorzugen, hier wird vom Postboten nach Zustellung (also Einwurf in den Briefkasten bzw. Postfach) eben dieser Einwurf schriftlich festgehalten.

Ich bin jetzt nicht der Held, was die ganzen rechtlichen Abhängigkeiten bezüglich der Verpflichtung den eigenen Briefkasten zu leeren anbelangt, aber diese Vorgehensweise wurde mir ausdrücklich bei einer Weiterbildung von einem erfahrenen Arbeitsrichter ans Herz gelegt
 
Desmotron, danke dir für den Hinweis.
Ich denke jetzt wollen wir den Teufel mal nicht an die Wand malen. Ich warte mal ab was passiert. Bekam übrigens wieder eine E-Mail vom Käufer.

Hallo Matthias!
Ich verstehe deinen Standpunkt und versuche nun irgendwie selbst damit zurande zu kommen!!
Ich will dir ja nix Böses!!
Werde mal zusehen ob ich privat jemanden bekomme der den Mac günstig wieder in Gang setzt!
 
Bevor ich einen mac hatte, hatte ich ca. 12 Jahre PC und kenne mich schon mit Computer aus. ;)

Im Nachhinein muss ich sagen, hätte ich gewusst was für einen Stress und Ärger dieser Verkauf über eBay bedeutet hat, ich hätte den Mac mit Sicherheit nicht über eBay verkauft.

Hallo Aramon,


Es ist eigentlich egal wo man seinen Mac verkauft, man kann immer an einen schwierigen Käufer geraten.
Bin gespannt wie es für dich ausgeht, wünsche dir Glück.

Ich habe meinen Dell PC und einen Power Mac G5 über Ebay verkauft.

Der Käufer des Dell PCs meinte das die Festplatte fehlerhaft wäre, da sein Windows XP immer einfror nachdem er eine OEM Version von Siemens Fujitsu statt der von Dell installierte.
Angeblich sollte es dann auch mit der OEM Version von Dell passieren, obwohl er mir bestätigte dass der Dell bei der Nutzung nach Empfang vom Paketdienst einwandfrei funktionierte.
Ich hatte mich vor dem Versand überzeugt das alles einwandfrei ist. Da er nicht locker lassen wollte, habe ich ihm empfohlen die Vor Ort Garantie von Dell in Anspruch zu nehmen, da der PC beim Empfang einwandfrei war und ich Gewährleistung sowie Rücknahme ausgeschlossen hatte.
Vermutlich wollte er den Preis nachträglich drücken oder vom Kauf zurücktreten, aber nach seiner Kontaktaufnahme mit Dell gab er Ruhe.

Der Käufer des Power Macs war sehr zufrieden und machte keine Schwierigkeiten.
 
Naja, is halt immer doof.

Ich hab ja auch eben G4 mini verkauft. Frag mich grad, wie ich damit umgehen würd, wenn der nun nach dem Transport nicht mehr ginge. Wäre wohl ne ziemlich auswegslose Situation.

So wie mit meinem G4, der aber mit an sicherheitsgrenzender Warscheinlichkeit schon vorher nicht richtig läuft.
 
Desmotron schrieb:
Ein Einschreiben mit Rückschein ist eindeutig nicht die beste Lösung, denn wenn der Empfänger nicht angetroffen wird, gibt es auch keinen Rückschein und dieses Einschreiben kann unter bestimmten Voraussetzungen (habe meine Notizen leider nicht zur Hand und manchmal habe ich da wo andere ein Hirn sitzen haben ein großes Nudelsieb :D ) auch als nicht zugestellt ausgelegt werden! Es ist immer ein „Einschreiben Einwurf“ zu bevorzugen, hier wird vom Postboten nach Zustellung (also Einwurf in den Briefkasten bzw. Postfach) eben dieser Einwurf schriftlich festgehalten. Ich bin jetzt nicht der Held, was die ganzen rechtlichen Abhängigkeiten bezüglich der Verpflichtung den eigenen Briefkasten zu leeren anbelangt, aber diese Vorgehensweise wurde mir ausdrücklich bei einer Weiterbildung von einem erfahrenen Arbeitsrichter ans Herz gelegt

Sorry, das ich in dem Punkt widersprechen muss.

Grundregel Nr. 1 bei den Versandkosten der Post: Was teurer ist, ist besser und sicherer.

Ein Einschreiben an eine Person mit Rückschein ist teurer als ein Einwurf-Einschreiben und das hat folgenden Grund: Sollte der Empfänger nicht anwesend sein, dann wirft der Postbote eine Mitteilung in seinen Briefkasten, das der Empfänger binnen 7 Tagen das Einschreiben beim zuständigen Postamt abholen kann. Sollte er dies verweigern oder versäumen, erhält der Absender in jedem Fall die rosa Karte zurück und darauf steht dann, dass das Einschreiben an die Adresse zugestellt wurde, aber der Empfänger die Sendung nicht entgegen genommen hat. Sollte der Briefkasten in Flammen aufgehen, so ist auch das darin befindliche Einwurf-Einschreiben weg. Das Einschreiben mit Rückschein wird dagegen bis zur Abholung bei der Post verwaltet.

Und deshalb schlägt ein Einschreiben mit Rückschein das Einwurf-Einschreiben aufgrund höherer Gebühren, weil der Empfänger den Empfang quittieren muss. Sollte er sich weigern, das Einschreiben anzunehmen oder binnen der 7 Tage nicht beim Postamt erscheinen, um es dort abzuholen, so erhält der Absender auch darüber einen Nachweis. Das ist wesentlich aussagekräftiger als ein Einwurf-Einschreiben, denn da kann der Empfänger jederzeit behaupten, dass jemand die Post aus seinem Briefkasten gestohlen hat. Beim Einwurfeinschreiben mit Rückschein ist das nicht möglich, denn im Briefkasten kann lediglich der Hinweis(!) abhanden kommen, dass ein Brief zur Abholung bei der Post liegt. Das Einschreiben selbst wird nicht dem Risiko ausgesetzt, abhanden zu kommen oder in Flammen aufzugehen!

Ergo:
Wäre das Einwurf-Einschreiben die bessere Lösung, dann wäre der Service bei der Post auch teurer. Ist er aber nicht, denn immer noch kostet das Einschreiben mit Rückschein(!) und 7 Tage-Aufbewahrung bei der Poststelle mehr Geld und das ist vor Gericht noch wasserdichter, als nur ein Einwurf-Einschreiben. Einen Rückschein erhält der Absender bei der teuren Sendeform immer (ist die rosa Karte)! Und dort steht dann exakt, wann und wo die Sendung zugestellt wurde und ob die Sendung vom Empfänger abgeholt oder verweigert wurde, während auf dem Einwurf-Einschreiben nur festgehalten wird, das der Brief in den Briefkasten gesteckt wurde. Da leistet der Rückschein mehr Dienste, denn der Empfang muss quittiert werden! Bei Verweigerung oder Nichtanwesenheit gibt es eine Nachfrist von 7 Tagen aufgrund von Postlagerung und sollte der Absender auch darauf nicht reagieren, ist was faul!

Mehr Service, mehr Kosten, mehr Sicherheit! Wer mit Einfwurf-Einschreiben absendet, erhält KEINE rosa Retour-Karte! Aber die bescheinigt eben mehr als nur ein Einwurf-Einschreiben.

- Sterling
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Zweifelsfalls kann man die Gewährleistung nicht ganz ausschliessen, man kann zwar den "berühmnten" Satz: Privatperson blal bla bla... drunterschreiben aber das schliesst die rechtliche Gewährleistung afaik nicht wirklich aus, da diese Gesetzlich vergeschrieben ist

Du hast Gewährleistung, Rücknahme oder sonstige Garantien wirksam
ausgeschlossen - als Privatperson kannst du das auch.
Nicht ausschliessen können sie gewerbliche Verkäufer die an Privatpersonen verkaufen.
Und das gilt für sämtliche Geschäfte, egal über welche Verkaufsplattform (ob
eBay, Zeitungsannonce ...usw) sie abgewickelt werden.
Der Käufer hat keinen Anspruch gegen dich.
Es gilt : "gekauft wie gesehen / beschrieben" Das ist das Risijo, das man als Käufer bei eBay trägt.
 
Ich muss mich nochmal einmischen

Sterling ist hier ja recht aktiv und verbreitet juristische Halbwahrheiten von wegen
Während der ersten 6 Monate gilt darüber hinaus eine Beweislastumkehr, d. h. der Verkäufer muss dem Käufer nachweisen, dass der Sachmangel NICHT bei Erhalt der Ware vorlag.

Ich weiss nicht , ob er Jurist ist....
Ich bin Jurist und kann sagen, daß der Käufer in diesem Fall keinen Anspruch auf irgendwas wie zB. Rücknahme oder Rückabwicklung des Kaufes hat, wenn der Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen hat.

Das schlimmste was passieren kann ist eine negative Bewertung bei eBay...
 
Hallo,
ich kann nur sagen, das ich nach Jahren mal wieder bei Ebay gekauft habe.
3 x gekauft und 3x mal in "die Scheisse gepackt":
1. IPod 30GB GARNICHT BEKOMMEN (Strafanzeige läuft seit 5 Monaten!)
2. iMac (Knutschkugel) in Einzelteile (zerborsten!) angekommen ( Verkäufer gibt es bei Ebay NICHT mehr!)
3. NEUES Nokia 3250 wurde OHNE Ladegerät geliefert! Auf Nachfrage hieß es "Ladegerät war nicht Bestandteil der Auktion und muß seperat ersteigert werden"! (Keine Ahnung wie es da weiter gehen soll....)
Ich habe die Nase von Ebay gestrichen voll! Abgesehen von "Gangstern" gibt es bei Ebay fast nur noch Händler, manche davon angemeldet mit mehreren,verschiedenen Namen...... Und Ebay ist mittlerweile viel zu teuer...
Fazit: Verkaufe am liebsten Privat per Abholung + Vorführung der angebotenen Ware, oder bei www.hood.de. Bei Hood.de ist das Ganze auch noch kostenlos!!
 
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