Korgan74
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Der Käufer hätte nur Anspruch WENN der G4 kaputt bei ihm angekommen wäre. Das ist aber NICHT der Fall (siehe oben). Von daher ist das des Käufers Problem wenn der Rechner nach seinem Gebrauch auf einmal nicht mehr geht.
Genau so würde ich das auch sehen. Gewährleistung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben. Du weisst ja nicht, was der Käufer mit dem Rechner alles gemacht hat, nachdem er ihn erhalten hat. Und da der Rechner zu Beginn noch funktioniert hat, liegt es nahe, dass der Käufer den Mangel selbst (bewusst oder unbewusst) verschuldet hat.