P
performa
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Doch.Radiohead schrieb:Da Pixelfehler bei einer Display Klasse 2 "erlaubt" sind, ist das eigentlich nicht so.
Du verstehst es anscheinend noch nicht.
Die Pixelfehler liegen in einem Toleranzbereich und sind deshalb KEIN Sachmangel (wie du schon sagst).
Beim Widerrufsrecht beim Fernabsatz geht es aber NICHT um Sachmängel.
Es geht darum, dass du die Ware im Ladengeschäft noch VOR dem Kauf ganz UNVERBINDLICH anschauen kannst. Und so kannst du ihm Fernabsatz als Verbraucher die Ware ganz ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
Du könntest dann auch sagen: "Das Gehäuse ist mir zu weiß - deshalb entspricht das Produkt nicht meinen Erwartungen" - und nicht kaufen, bzw. im Fernabsatz zurücksenden. Du "mußt" zum Widerruf in keinster Weise irgendwelche Mängel feststellen. Es genügt zu sagen: "Gefällt mir nicht".
Und so nutzt man auch keineswegs irgendwelche "Lücken" oder "Nebeneffekte" des Gesetzes aus.
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