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perpetuummobile
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Hier die Meldung aus www.test.de:
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Reform für Künstlersozialkasse
Mehr Kontrolle
Jetzt steht endgültig fest: Die Künstlersozialkasse wird renoviert. Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz ohne Einwände passieren lassen. Die wichtigsten Punkte: Die Pflicht zur Mitgliedschaft und die Absicherung für Künstler bleiben. Die Kontrollen werden allerdings verschärft. Sowohl Künstler als auch Auftraggeber müssen sich genauer in die Unterlagen schauen lassen. Nach Expertenansicht sind auch zahlreiche Unternehmen betroffen, die noch nie an die Künstlersozialkasse gedacht haben.
Zahlreiche Unternehmen in der Pflicht
Selbständige Künstler und Publizisten sind - anders als andere Freiberufler und Unternehmer - über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und rentenversichert. Das Geld dafür kommt von den Künstlern selbst, von Unternehmen, die sie beauftragen, und vom Fiskus. Doch vor allem viele Unternehmen wissen nichts von ihrer Beitragspflicht. Nicht nur klassische Medienunternehmen wie Verlage, Fernseh- und Rundfunkunternehmen müssen zahlen, sondern alle Unternehmen, die selbständigen Künstlern oder Publizisten nicht nur gelegentlich Aufträge erteilen. Solche sind zahlreich. Viele Unternehmen lassen ihre Website von einem Webdesigner pflegen, erteilen regelmäßig Aufträge an einen Grafiker oder heuern einen Journalisten an, der Pressemitteilungen formuliert. Sie alle sind zur Zahlung der so genannten Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das sind derzeit 5,1 Prozent vom Honorar, das selbständige Künstler und Publizisten für ihre Arbeit vom Unternehmen erhalten.
Betriebsprüfer im Anmarsch
Bislang ist die Künstlersozialabgabe vielen Unternehmen jenseits der Medienbranche unbekannt. Für Kontrollen war bisher die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig. Sie hat viel zu wenige Kontrolleure, um allen Unternehmen auf die Schliche zu kommen. Das ist jetzt vorbei. Nach der Künstlersozialkassen-Reform sind die Betriebsprüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Sie prüfen ohnehin zahlreiche Unternehmen und sollen jetzt auch darauf achten, ob und in welcher Höhe eine Künstlersozialabgabe fällig ist. Experten wie Martin Schafhausen, Fachanwalt für Sozialrecht, vermuten: Auf eine ganze Reihe von Unternehmen werden Zahlungen und Nachzahlungen zukommen, berichtete er bei einer Veranstaltung des Deutscher Anwalt Verein (DAV) zur Künstlersozialkassenreform.
Nachzahlung bei erhöhtem Einkommen
Auch selbständige Künstler und Publizisten müssen sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen. Darauf weist Rechtsanwältin Ursula Mittelmann aus Frankfurt hin. Bislang richteten sich die Künstlersozialkassen-Beiträge vor allem nach der Schätzung der Einkünfte fürs folgende Jahr. In Zukunft kann die Künstlersozialkasse auch Angaben zum tatsächlichen Einkommen in der Vergangenheit verlangen und die Beitragsbescheide entsprechend anpassen. Kleiner Trost für von Nachzahlungen betroffenen Künstlern: Wer mehr Beitrag zahlt, erhält später auch mehr Rente.
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Soeben gelesen. Hat das ´ne Auswirkung auf Euch? Kann mir vorstellen, dass viele Auftraggeber gar nicht wissen, dass es so etwas gibt.
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Reform für Künstlersozialkasse
Mehr Kontrolle
Jetzt steht endgültig fest: Die Künstlersozialkasse wird renoviert. Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz ohne Einwände passieren lassen. Die wichtigsten Punkte: Die Pflicht zur Mitgliedschaft und die Absicherung für Künstler bleiben. Die Kontrollen werden allerdings verschärft. Sowohl Künstler als auch Auftraggeber müssen sich genauer in die Unterlagen schauen lassen. Nach Expertenansicht sind auch zahlreiche Unternehmen betroffen, die noch nie an die Künstlersozialkasse gedacht haben.
Zahlreiche Unternehmen in der Pflicht
Selbständige Künstler und Publizisten sind - anders als andere Freiberufler und Unternehmer - über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und rentenversichert. Das Geld dafür kommt von den Künstlern selbst, von Unternehmen, die sie beauftragen, und vom Fiskus. Doch vor allem viele Unternehmen wissen nichts von ihrer Beitragspflicht. Nicht nur klassische Medienunternehmen wie Verlage, Fernseh- und Rundfunkunternehmen müssen zahlen, sondern alle Unternehmen, die selbständigen Künstlern oder Publizisten nicht nur gelegentlich Aufträge erteilen. Solche sind zahlreich. Viele Unternehmen lassen ihre Website von einem Webdesigner pflegen, erteilen regelmäßig Aufträge an einen Grafiker oder heuern einen Journalisten an, der Pressemitteilungen formuliert. Sie alle sind zur Zahlung der so genannten Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das sind derzeit 5,1 Prozent vom Honorar, das selbständige Künstler und Publizisten für ihre Arbeit vom Unternehmen erhalten.
Betriebsprüfer im Anmarsch
Bislang ist die Künstlersozialabgabe vielen Unternehmen jenseits der Medienbranche unbekannt. Für Kontrollen war bisher die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig. Sie hat viel zu wenige Kontrolleure, um allen Unternehmen auf die Schliche zu kommen. Das ist jetzt vorbei. Nach der Künstlersozialkassen-Reform sind die Betriebsprüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Sie prüfen ohnehin zahlreiche Unternehmen und sollen jetzt auch darauf achten, ob und in welcher Höhe eine Künstlersozialabgabe fällig ist. Experten wie Martin Schafhausen, Fachanwalt für Sozialrecht, vermuten: Auf eine ganze Reihe von Unternehmen werden Zahlungen und Nachzahlungen zukommen, berichtete er bei einer Veranstaltung des Deutscher Anwalt Verein (DAV) zur Künstlersozialkassenreform.
Nachzahlung bei erhöhtem Einkommen
Auch selbständige Künstler und Publizisten müssen sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen. Darauf weist Rechtsanwältin Ursula Mittelmann aus Frankfurt hin. Bislang richteten sich die Künstlersozialkassen-Beiträge vor allem nach der Schätzung der Einkünfte fürs folgende Jahr. In Zukunft kann die Künstlersozialkasse auch Angaben zum tatsächlichen Einkommen in der Vergangenheit verlangen und die Beitragsbescheide entsprechend anpassen. Kleiner Trost für von Nachzahlungen betroffenen Künstlern: Wer mehr Beitrag zahlt, erhält später auch mehr Rente.
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Soeben gelesen. Hat das ´ne Auswirkung auf Euch? Kann mir vorstellen, dass viele Auftraggeber gar nicht wissen, dass es so etwas gibt.