Novellierung des Gesetzes zur Künstlersozialkasse

  • Ersteller perpetuummobile
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Wieso soll man seinen Kunden wichtige Infos vorenthalten, wenn man
das Gefühl hat, sie könnten von Nutzen sein? Ich rede mit meinen
Kunden über viel belanglosere Dinge...

Wie gesagt, wenn das Gespräch drauf kommt, bin ich da ganz offen. Bei Fragen, die ich nicht beantworten kann, würde ich an die KSK verweisen. Zum Beispiel zum genauen Prozentsatz. Solche Fragen kommen aber nicht.

Ich hatte jedoch bei meinen vorherigen Antworten das hier im Kopf:
Ich frage mich, ob es in dem Zusammenhang vielleicht sinnvoll wäre, an alle Kunden eine aufklärende Info-Mail zu senden, bevor die dann dumm nachfragen. Was haltet Ihr davon?

Das würde ich persönlich nicht tun und meine Kunden würden sich darüber auch wundern. Denn die leben davon, freie Künstler einzukaufen. Das wäre so, als würde ein Musiker professionelle Veranstalter aus heiterem Himmel über die GEMA-Pflicht informieren. Das hätte doch einen merkwürdigen Beigeschmack und klänge stark nach Anfänger. Glaube ich zumindest.
 
KSK hat sich gemeldet

Das würde ich persönlich nicht tun und meine Kunden würden sich darüber auch wundern. Denn die leben davon, freie Künstler einzukaufen. Das wäre so, als würde ein Musiker professionelle Veranstalter aus heiterem Himmel über die GEMA-Pflicht informieren. Das hätte doch einen merkwürdigen Beigeschmack und klänge stark nach Anfänger. Glaube ich zumindest.

Nein, meine Kunden (Unternehmen) leben nicht davon, Künstler einzukaufen.


Heute ein Anruf vom Kunden:
Die KSK hat sich gemeldet. Es warten Nachzahlungen von 5 Jahren,
einige Tausend Euro.
Das wird intern Diskussionen geben: "Wer hat das verbockt?" "Wieso
müssen wir für den Grafiker soviel zahlen, für die Agentur nicht?"

Ich habe (am Telefon) schon klar gemacht, dass die Agentur diese
Kosten in ihre Rechnung schon miteingerechnet hat, und ich als Grafiker
dennoch um einiges günstiger bin. Dennoch bleibt ein fader Beigeschmack,
und ich kann das dort nicht jedem erklären, weil ich nur zur Marketing-
Abteilung Kontakt habe.

Positiv für mich ist, dass ich vor etwa 3 Monaten auf die Problematik
bereits hingewiesen und die PDFs der KSK zur Info zugeschickt habe.

Wenn ich das schon vor 3 Jahren gemacht hätte, hätte ich jetzt nicht
das Problem mit der hohen Nachzahlung. (Ja, das ist auch MEIN Problem,
denn das Budget für die Werbung ist begrenzt)
 
die zahlen der ksk sprechen sowieso für sich.
der durchschnittsverdienst eines in der ksk gemeldeten künstlers liegt bei 10.000 EUR im Jahr, das wären ca. 800 EUR monatliches einkommen.
diese kasse ist hauptsächlich dazu da, künstler in ihrer sozialen absicherung
zu stärken, da sie ja nicht angestellt sind.
und irgendwie muss sich das ganze doch finanzieren.
 
Mal ganz abgesehen davon ob die KSK an sich sinnvoll ist oder nicht.

Ich bin selbstständig und nicht in der KSK, da sie mich nach über einem Jahr Antrag stellen und nachfragen etc. nicht für Aufnahmeberechtigt hielten.

Vor ca. einem halben Jahr bekamen dann fast alle meine Kunden/Auftraggeber post von der KSK. Diese wollte von jeder Rechung ihre 5.1 Prozent. Egal ob der Rechungssteller nun in der KSK ist, oder wie ich, nicht.
Da gab es ne Menge Ärger etc.
Erst nach langem gerede hat sich die KSK dann von ihrem Vorhaben abbringen lassen pauschal 5.1 Prozent zu kassieren.
Das empfand ich als sehr dreist und auf jeden Fall nicht sehr konjunkturfördernd.
(Abgesehen davon, das es merkwürdig ist, das man mit der KSK dann doch handeln konnte. Es war ein bisschen wie auf einem Basar...)
jansens
 
Vor ca. einem halben Jahr bekamen dann fast alle meine Kunden/Auftraggeber post von der KSK. Diese wollte von jeder Rechung ihre 5.1 Prozent. Egal ob der Rechungssteller nun in der KSK ist, oder wie ich, nicht.
Da gab es ne Menge Ärger etc.
Erst nach langem gerede hat sich die KSK dann von ihrem Vorhaben abbringen lassen pauschal 5.1 Prozent zu kassieren.

Mussten deine Kunden rückwirkend 5 Jahre nachzahlen? Oder war
das auch "verhandelbar"?
 
Mussten deine Kunden rückwirkend 5 Jahre nachzahlen? Oder war
das auch "verhandelbar"?

Das war die Forderung die gestellt wurde.
Erstmal pauschal für alle für 5 Jahre.
Das viele regelmässig gezahlt haben und das z.B. ich, wie beschrieben, gar nicht in der KSK bin war denen erstmal egal.
Ich kenne natürlich nicht die genauen zahlen aller meiner Kunden.
Bei den "großen" war es dann so, das man sich wohl auf 30% - 40% der ursprünglichen Forderung geeinigt hat.
Für mich persöhnlich stellt sich die KSK als eine Mischung zwischen GEZ und Mafiosen Strukturen dar.
Das die KSK diese Abgaben fordert ist für mich ok. Das ist ihr Prinzip und man kann sich als Auftraggeber darauf einstellen.
Aber diese wahllose "erst mal mit dem Anwalt drohen und stress erzeugen" mentalität finde ich unbeschreiblich.
Das ist für mich sittenwidrig...
 
Zuletzt bearbeitet:
mich würde mal interressieren was passiert wenn ich ein "medienunternehmen" führe das Broschüren, Flyer, Kataloge etc. verkauft aber nicht von der KSK als künstler eingestuft wurde. interressiert mich die KSK dann überhaupt? BZw. das Gesetz?
 
mich würde mal interressieren was passiert wenn ich ein "medienunternehmen" führe das Broschüren, Flyer, Kataloge etc. verkauft aber nicht von der KSK als künstler eingestuft wurde. interressiert mich die KSK dann überhaupt? BZw. das Gesetz?

Ja. Das Medienunternehmen beschäftigt "Künstler" bzw. Grafiker und
muss 5,1 % der Honorare an die KSK zahlen. (für 2006 sind es 5,5 %)

Lies dir mal das PDF "Das wichtigste in Kürze" auf den Seiten der KSK durch.
 
mich würde mal interressieren was passiert wenn ich ein "medienunternehmen" führe das Broschüren, Flyer, Kataloge etc. verkauft aber nicht von der KSK als künstler eingestuft wurde. interressiert mich die KSK dann überhaupt? BZw. das Gesetz?

Ich denke, dass man da noch Vieles klären müsste, um die Frage zu beantworten:

Welche Unternehmensform hat dieses Unternehmen?
Sind Künstler angestellt, werden selbständige Künstler beauftragt oder sind gar keine Künstler nötig, um diese Medien zu verkaufen?
Welche Rolle spielst Du in dem Unternehmen? Geschäftsführer?
Wo hoch ist der künstlerische Anteil in den Produkten, die verkauft werden.

Und so weiter ....

Wie MacEnroe schon sagte, am besten klärst Du das direkt mit der KSK. Hier wird es auf eine so unkonkrete Frage keine konkrete Antwort geben können.
 
leider geht die KSK seite gerade nich... weder FF noch Safari... (tztz)

jo, mal ein mögliches Szenario:

Einzelunternehmen, keine Angestellten, (fast) keine künstlerischen Tätigkeiten weil z.B: Reinzeichner...

was dann?
 
leider geht die KSK seite gerade nich... weder FF noch Safari... (tztz)

jo, mal ein mögliches Szenario:

Einzelunternehmen, keine Angestellten, (fast) keine künstlerischen Tätigkeiten weil z.B: Reinzeichner...

was dann?

Ich würde sagen, dass das Künstlersozialversicherungsgesetz nur für überwiegend künstlerische Tätigkeiten gilt. Reinzeichnung zählt wohl eher nicht dazu und ist in dem Katalog der KSK nach meiner Erinnerung auch nicht vorgesehen.

Es hängt sicher auch davon ab, wie man seine Tätigkeit in den Rechnungen benennt. Ein Friseur ist kein Künstler, ein Hair-Stylist schon. Ein Koch ist kein Künstler, ein Food-Stylist schon. Ein Programmiere ist keiner, ein Web-Designer schon. Usw. Wer dick aufträgt, ist schnell Künstler. Das ist unter Stylisten eine uralte Geschichte.

Wenn Du keine Künstler beauftragst, musst Du auch nichts für sie an die KSK zahlen.
Und wenn Du selbst kaum künstlerische Arbeiten ablieferst, müssen Deine Kunden auch nichts für Dich zahlen.

Dass für die Arbeiten von Leuten, die nicht in der KSK aufgenommen wurden, andererseits Beiträge von deren Auftraggebern fällig werden (auch noch nach juristischer Prüfung), kann ich zum Beispiel nicht glauben. Deshalb verlasse ich mich nicht auf Aussagen, die in einem solchen Forum gemacht werden, sondern kläre Fragen direkt mit der KSK. Ich habe dort bisher nur freundliche, hilfsbereite und kompetente Sachbearbeiter erlebt.
 
Dass für die Arbeiten von Leuten, die nicht in der KSK aufgenommen wurden, andererseits Beiträge von deren Auftraggebern fällig werden (auch noch nach juristischer Prüfung), kann ich zum Beispiel nicht glauben.

Ob Du es glaubst oder nicht spielt aber keine Rolle. Denn so ist es:

<Abgabeschuld Was ist die Künstlersozialabgabe und wie hoch ist sie?
Die Künstlersozialabgabe stellt den "Quasi-Arbeitgeberanteil" dar, der von allen Unternehmen erhoben wird, die nicht nur gelegentlich Werke oder Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten (Verlage, Theater, Galerien, Werbeagenturen, Schallplattenhersteller, Rundfunkanstalten usw.). Der Abgabepflicht unterliegen alle an selbständige Künstler und Publizisten, vielleicht besser an alle Kreativen gezahlten Entgelte. Unerheblich ist, ob der Künstler oder Publizist selbst in der Künstlersozialversicherung versichert ist. >

und

<Es spielt für die Abgabepflicht keine Rolle, ob der Künstler oder Publizist in der Künstlersozialversicherung versichert ist oder nicht, z. B. weil er im Hauptberuf Beamter oder gesetzlich sozialversicherter Arbeitnehmer ist oder die künstlerische bzw. publizistische Tätigkeit nicht erwerbsmäßig ausübt. Auch wenn der Künstler ständig im Ausland tätig ist oder im Ausland seinen Wohnsitz hat, besteht für das beauftragende Unternehmen Abgabepflicht. Ferner spielt auch die steuerliche Einstufung (z. B. als Gewerbebetrieb ) keine Rolle. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung Wettbewerbsnachteile für die versicherten Künstler und Publizisten vermeiden. Darum kann die Künstlersozialabgabe auch deutlich unter dem Satz des Arbeitgeberanteils zur allgemeinen Sozialversicherung liegen.>

Quelle: http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/unternehmer/faqfuerunternehmer.php

Gruss Kraftwerk
 
Ich bezog meine Aussage (auch wenn ich das nicht ausdrücklich so gesagt habe) auf Leute, deren Tätigkeit von der KSK nicht als künstlerisch anerkannt wird (wie hier ja zuvor beschrieben). Für deren nicht-künstlerische Leistung muss niemand an die KSK zahlen.
 
Ich bezog meine Aussage (auch wenn ich das nicht ausdrücklich so gesagt habe) auf Leute, deren Tätigkeit von der KSK nicht als künstlerisch anerkannt wird (wie hier ja zuvor beschrieben). Für deren nicht-künstlerische Leistung muss niemand an die KSK zahlen.

Das stimmt so (grundsätzlich erstmal) nicht.

Erstmal muss ein Unternehmen ALLE angeben, die es für Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit bezahlt hat.

Unabhängig davon, ob die in der KSK sind oder nicht.

Für welche Designer und Agentur-Leistungen dann die Abgaben bezahlt
werden muss, darüber kann man mit der KSK (wie hier schon geschildert)
verhandeln...

Für einen Designer, dem die KSK-Mitgliedschaft verwehrt wurde, würde ich
allerdings auch nichts zahlen wollen. Das müssten die mir erstmal begründen,
wie das zusammenpasst.
 
jo, mal ein mögliches Szenario:

Einzelunternehmen, keine Angestellten, (fast) keine künstlerischen Tätigkeiten weil z.B: Reinzeichner...

was dann?

Ganz einfach: DU brauchst dich darum nicht zu kümmern. Die Abgabe
müssen DEINE KUNDEN zahlen. Zumindest müssen die deine Honorare
jährlich angeben/melden. In der Regel müssen die dafür 5,1 % Abgaben
zahlen. Egal, ob du in der KSK bist oder nicht.

"Layouter, Maler, Zeichner, Grafiker .... " fallen z.B. darunter.
 
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Für einen Designer, dem die KSK-Mitgliedschaft verwehrt wurde, würde ich
allerdings auch nichts zahlen wollen. Das müssten die mir erstmal begründen,
wie das zusammenpasst.

Hurra, wir haben es geschafft: Wir sind uns einig.
 
OK, machen wir an der Stelle doch mal weiter:

Ist eine GmbH also, wenn ich das recht verstanden habe,
nicht KSK-Pflichtig, wenn sie eine kreative Leistung an einen Kunden verkauft ?

Gleichzeitig heißt es doch, daß die kreative Leistung und nicht die Mitgliedschaft in der KSK die Berechnungsgrundlage bilden.
Warum muß, wenn es sich so verhält, die GmbH keine Abgaben an die KSK zahlen ?

Oder ist es vielmehr so, daß der beauftragende Kunde von der Abgabe befreit ist, wenn er eine GmbH beauftragt, weil diese die Abgaben selber zu leisten hat ?

Ein Beispiel: wenn ich als alleiniger Gesellschafter einer GmbH von dieser mit einer kreativen Leistung eingekauft werde, muß dann die Gesellschaft für mich eine KSK-Abgabe entrichten ?

Thanks for posting ... *shootingstar
 
(...) Für mich persöhnlich stellt sich die KSK als eine Mischung zwischen GEZ und Mafiosen Strukturen dar.(...)

Das halte ich für übertrieben. OK., auf die Mafia kann man pfeifen (hoffentlich überlebe ich diesen Tag ;->), die GEZ ist ein unverschämter Haufen (wenngleich die Rundfunkgebühr nicht schlecht ist), aber die KSK finde ich sinnvoll und bin froh, dass es sie gibt.
 
Oder ist es vielmehr so, daß der beauftragende Kunde von der Abgabe befreit ist, wenn er eine GmbH beauftragt, weil diese die Abgaben selber zu leisten hat ?

Ein Beispiel: wenn ich als alleiniger Gesellschafter einer GmbH von dieser mit einer kreativen Leistung eingekauft werde, muß dann die Gesellschaft für mich eine KSK-Abgabe entrichten ?

Thanks for posting ... *shootingstar

Ja, ich denke genau so ist das. Deshalb ist die GmbH auch nicht im
Meldebogen für die Unternehmen aufgeführt (nur OHg, GBR und KG).

Ich habe z.B. einen Kunden, der muss zwar "für mich" Abgaben zahlen,
nicht aber für eine Werbeagentur GmbH.
 
Wie genau geht jetzt eigentlich diese "Zufallsauswahl" vonstatten? :)
 
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