Novellierung des Gesetzes zur Künstlersozialkasse

perpetuummobile

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Hier die Meldung aus www.test.de:

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Reform für Künstlersozialkasse


Mehr Kontrolle

Jetzt steht endgültig fest: Die Künstlersozialkasse wird renoviert. Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz ohne Einwände passieren lassen. Die wichtigsten Punkte: Die Pflicht zur Mitgliedschaft und die Absicherung für Künstler bleiben. Die Kontrollen werden allerdings verschärft. Sowohl Künstler als auch Auftraggeber müssen sich genauer in die Unterlagen schauen lassen. Nach Expertenansicht sind auch zahlreiche Unternehmen betroffen, die noch nie an die Künstlersozialkasse gedacht haben.

Zahlreiche Unternehmen in der Pflicht

Selbständige Künstler und Publizisten sind - anders als andere Freiberufler und Unternehmer - über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und rentenversichert. Das Geld dafür kommt von den Künstlern selbst, von Unternehmen, die sie beauftragen, und vom Fiskus. Doch vor allem viele Unternehmen wissen nichts von ihrer Beitragspflicht. Nicht nur klassische Medienunternehmen wie Verlage, Fernseh- und Rundfunkunternehmen müssen zahlen, sondern alle Unternehmen, die selbständigen Künstlern oder Publizisten nicht nur gelegentlich Aufträge erteilen. Solche sind zahlreich. Viele Unternehmen lassen ihre Website von einem Webdesigner pflegen, erteilen regelmäßig Aufträge an einen Grafiker oder heuern einen Journalisten an, der Pressemitteilungen formuliert. Sie alle sind zur Zahlung der so genannten Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das sind derzeit 5,1 Prozent vom Honorar, das selbständige Künstler und Publizisten für ihre Arbeit vom Unternehmen erhalten.

Betriebsprüfer im Anmarsch
Bislang ist die Künstlersozialabgabe vielen Unternehmen jenseits der Medienbranche unbekannt. Für Kontrollen war bisher die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig. Sie hat viel zu wenige Kontrolleure, um allen Unternehmen auf die Schliche zu kommen. Das ist jetzt vorbei. Nach der Künstlersozialkassen-Reform sind die Betriebsprüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Sie prüfen ohnehin zahlreiche Unternehmen und sollen jetzt auch darauf achten, ob und in welcher Höhe eine Künstlersozialabgabe fällig ist. Experten wie Martin Schafhausen, Fachanwalt für Sozialrecht, vermuten: Auf eine ganze Reihe von Unternehmen werden Zahlungen und Nachzahlungen zukommen, berichtete er bei einer Veranstaltung des Deutscher Anwalt Verein (DAV) zur Künstlersozialkassenreform.

Nachzahlung bei erhöhtem Einkommen
Auch selbständige Künstler und Publizisten müssen sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen. Darauf weist Rechtsanwältin Ursula Mittelmann aus Frankfurt hin. Bislang richteten sich die Künstlersozialkassen-Beiträge vor allem nach der Schätzung der Einkünfte fürs folgende Jahr. In Zukunft kann die Künstlersozialkasse auch Angaben zum tatsächlichen Einkommen in der Vergangenheit verlangen und die Beitragsbescheide entsprechend anpassen. Kleiner Trost für von Nachzahlungen betroffenen Künstlern: Wer mehr Beitrag zahlt, erhält später auch mehr Rente.

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Soeben gelesen. Hat das ´ne Auswirkung auf Euch? Kann mir vorstellen, dass viele Auftraggeber gar nicht wissen, dass es so etwas gibt.
 
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Die "kleinen" Kunden wissen es oft nicht.

Und bei den "Großen" wissen die Leute aus der Marketingabteilung,
mit denen ich zu tun habe, nicht, ob ihre Finanzabteilung Bescheid weiß,
und sehr ernst genommen hat man es nicht.

Das sollte sich jetzt ändern.

Bezüglich der Beitragszahlungen: Das könnte für die KSK etwas teuer
werden. Denke schon, dass viele Beiträge nach oben korrigiert werden
müssten. Ob es dann wirklich gemacht wird ist noch eine andere Frage.
 
Kann mir vorstellen, dass viele Auftraggeber gar nicht wissen, dass es so etwas gibt. [/COLOR]
Hi.
Vielen Dank für den Hinweis auf die aktuelle Lage. Lange angekündigt und nun durchgesetzt. Ich persönlich wage zu bezweifeln, dass seitens der Agenturen und Auftraggeber nun weniger Freiberufler gebucht werden ob dieser Neuregelungen.
Die Informationspflicht obliegt, wie hier in mehreren Beiträgen schon erwähnt, dem Auftraggeber. Es steht dem Freiberufler jederzeit frei, ihn darauf aufmerksam zu machen.
Wobei es unerheblich ist, ob z.B. der gebuchte Grafiker über die KSK versichert ist oder nicht. Als Verwerter künstlerischer Leistungen kann der Auftraggeber so oder so herangezogen und mit der entsprechenden Abgabe belastet werden. Das wird wohl ein ewiger Zankapfel bleiben.

Was ich wohl immer noch nicht verstanden habe ist die auch hier wieder auftretende Definition der „regelmäßigen Aufträge“. Weiß einer der hier Mitlesenden, wo dabei eine Grenze gezogen wird? Wenn mich ein Unternehmen zweimal in einem Jahr beauftragt, z.B. eine Programmbroschüre zu erstellen, ist dies „regelmäßig“? Trifft dies auf ein Unternehmen zu, das mich turnusmäßig mit der Erstellung hrer Neujahrsaussendungen beauftragt, sonst aber nur hie und da mal ein GF-Papier erstellen lässt?

Gruß, Al
 
Hier die Meldung aus www.test.de:

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Reform für Künstlersozialkasse


Mehr Kontrolle

Jetzt steht endgültig fest: Die Künstlersozialkasse wird renoviert. Der Bundesrat hat heute das vom Bundestag beschlossene Gesetz ohne Einwände passieren lassen. Die wichtigsten Punkte: Die Pflicht zur Mitgliedschaft und die Absicherung für Künstler bleiben. Die Kontrollen werden allerdings verschärft. Sowohl Künstler als auch Auftraggeber müssen sich genauer in die Unterlagen schauen lassen. Nach Expertenansicht sind auch zahlreiche Unternehmen betroffen, die noch nie an die Künstlersozialkasse gedacht haben.

Zahlreiche Unternehmen in der Pflicht

Selbständige Künstler und Publizisten sind - anders als andere Freiberufler und Unternehmer - über die Künstlersozialkasse gesetzlich kranken- und rentenversichert. Das Geld dafür kommt von den Künstlern selbst, von Unternehmen, die sie beauftragen, und vom Fiskus. Doch vor allem viele Unternehmen wissen nichts von ihrer Beitragspflicht. Nicht nur klassische Medienunternehmen wie Verlage, Fernseh- und Rundfunkunternehmen müssen zahlen, sondern alle Unternehmen, die selbständigen Künstlern oder Publizisten nicht nur gelegentlich Aufträge erteilen. Solche sind zahlreich. Viele Unternehmen lassen ihre Website von einem Webdesigner pflegen, erteilen regelmäßig Aufträge an einen Grafiker oder heuern einen Journalisten an, der Pressemitteilungen formuliert. Sie alle sind zur Zahlung der so genannten Künstlersozialabgabe verpflichtet. Das sind derzeit 5,1 Prozent vom Honorar, das selbständige Künstler und Publizisten für ihre Arbeit vom Unternehmen erhalten.

Betriebsprüfer im Anmarsch
Bislang ist die Künstlersozialabgabe vielen Unternehmen jenseits der Medienbranche unbekannt. Für Kontrollen war bisher die Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven zuständig. Sie hat viel zu wenige Kontrolleure, um allen Unternehmen auf die Schliche zu kommen. Das ist jetzt vorbei. Nach der Künstlersozialkassen-Reform sind die Betriebsprüfer der Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Sie prüfen ohnehin zahlreiche Unternehmen und sollen jetzt auch darauf achten, ob und in welcher Höhe eine Künstlersozialabgabe fällig ist. Experten wie Martin Schafhausen, Fachanwalt für Sozialrecht, vermuten: Auf eine ganze Reihe von Unternehmen werden Zahlungen und Nachzahlungen zukommen, berichtete er bei einer Veranstaltung des Deutscher Anwalt Verein (DAV) zur Künstlersozialkassenreform.

Nachzahlung bei erhöhtem Einkommen
Auch selbständige Künstler und Publizisten müssen sich auf zusätzliche Kontrollen einstellen. Darauf weist Rechtsanwältin Ursula Mittelmann aus Frankfurt hin. Bislang richteten sich die Künstlersozialkassen-Beiträge vor allem nach der Schätzung der Einkünfte fürs folgende Jahr. In Zukunft kann die Künstlersozialkasse auch Angaben zum tatsächlichen Einkommen in der Vergangenheit verlangen und die Beitragsbescheide entsprechend anpassen. Kleiner Trost für von Nachzahlungen betroffenen Künstlern: Wer mehr Beitrag zahlt, erhält später auch mehr Rente.

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Soeben gelesen. Hat das ´ne Auswirkung auf Euch? Kann mir vorstellen, dass viele Auftraggeber gar nicht wissen, dass es so etwas gibt.

wo ist da die reform ... ausser das die jetzt mehr befugnisse haben? wenn es jetzt so viele nachzahlungen für unternehmen hageln wird, die in der vergangenheit freiberufler beauftragt hatten, werden diese unternehmen es sich sicher noch mal überlegen, ob sie erneut einen freiberufler beauftragen. ich zumindest würde an kundenstelle darüber nachdenken. so ein murks vom kunden einen beitrag zu verlangen.

... Wer mehr Beitrag zahlt, erhält später auch mehr Rente ... genau, der war gut!
 
BTW: Die Seiten der KSK lassen sich bei mir mit Safari gar nicht öffnen...

Sowieso ne ziemlich grauslige Seite.


Noch eine Frage:
Agenturen zahlen ja (sollten) für ihre "Freien" die 5,1% KSK-Abgabe pro Jahr,
sagen wir z.B. für ein Logo für ein Unternehmen.

Müssen die Unternehmen, die z.B. das Logo von dieser Agentur erstellen lassen,
dann nochmals die KSK-Abgaben dafür zahlen?

Die KSK rät daher zu "festen Verträgen" zwischen allen Beteiligten, mit denen man
diese Fragen jeweils für den Einzelfall regeln soll. Haha....
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein Unternehmen eine Agentur beauftragt, beschäftigt es keine Künstler, sondern meist einen Dienstleister, der sich selber in einer bestimmten Rechtsform (GbR, GmbH, etc.) aufstellt und am Markt tätig ist, so dass die KSK-Regelung hier nicht anwendbar ist.
 
Wenn ein Unternehmen eine Agentur beauftragt, beschäftigt es keine Künstler, sondern meist einen Dienstleister, der sich selber in einer bestimmten Rechtsform (GbR, GmbH, etc.) aufstellt und am Markt tätig ist, so dass die KSK-Regelung hier nicht anwendbar ist.

Doch, ist anzuwenden:

"Außerdem gehören auch Zahlungen an .... zur Bemessungsgrundlage, die als Gewerbetreibende ... oder Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) am Markt auftreten."

Aus dem PDF "Das Wichtigste in Kürze" der KSK.

Lediglich bei einer GmbH läuft das anders.
 
Doch, ist anzuwenden:

"Außerdem gehören auch Zahlungen an .... zur Bemessungsgrundlage, die als Gewerbetreibende ... oder Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG oder KG) am Markt auftreten."

Aus dem PDF "Das Wichtigste in Kürze" der KSK.

Lediglich bei einer GmbH läuft das anders.

diese geldnehmer müssen doch dann aber in der ksk sein. oder gilt das für alle?
 
@perpetuummobile

Danke für das Update.
 
Hi.
Was ich wohl immer noch nicht verstanden habe ist die auch hier wieder auftretende Definition der „regelmäßigen Aufträge“. Weiß einer der hier Mitlesenden, wo dabei eine Grenze gezogen wird? Wenn mich ein Unternehmen zweimal in einem Jahr beauftragt, z.B. eine Programmbroschüre zu erstellen, ist dies „regelmäßig“? Trifft dies auf ein Unternehmen zu, das mich turnusmäßig mit der Erstellung hrer Neujahrsaussendungen beauftragt, sonst aber nur hie und da mal ein GF-Papier erstellen lässt?

Gruß, Al

ja Al, scheint so zu sein. Hör mal hier rein:

http://www.podcast.de/sendung/336624/Mehr_Pr%FCfungen_zur_K%FCnstlersozialabgabe_erwartet
http://www.podcast.de/sendung/339680/5_Jahre_Nachzahlung_zur_K%FCnstlersozialversicherung_drohen

Gruss Kraftwerk
 
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Was ich wohl immer noch nicht verstanden habe ist die auch hier wieder auftretende Definition der „regelmäßigen Aufträge“. Weiß einer der hier Mitlesenden, wo dabei eine Grenze gezogen wird? Wenn mich ein Unternehmen zweimal in einem Jahr beauftragt, z.B. eine Programmbroschüre zu erstellen, ist dies „regelmäßig“? Trifft dies auf ein Unternehmen zu, das mich turnusmäßig mit der Erstellung hrer Neujahrsaussendungen beauftragt, sonst aber nur hie und da mal ein GF-Papier erstellen lässt?

Das spielt eigentlich keine Rolle. Wenn ein Unternehmen "Werbung" betreibt,
(und welches tut das nicht) und hat dafür eine Agentur oder einen Grafiker
oder Pressetexter oder ähnliches beauftragt, dann ist es verpflichtet, sich
bei der KSK zu melden und entsprechende Formulare auszufüllen.
"Fragebogen zur Prüfung der KSK - Eigenwerbung" nennt sich das.
 
Vielleicht sollte man bei all dem Jammern mal daran denken, dass bei Selbstständigen, das schon immer so ist, Selbstständige, d.h. freiwillige KV versicherte, müssen ein weitaus höheren Beitrag zahlen, als KSK versicherte, und sie bekommen auch jährlich ihr Einkommen überprüft, und ggf. eine rückwirkende Neueinstufung mit entsprechender Nachzahlung.
 
Ich habe auch noch keinen KSK-Versicherten jammern gehört!

Es jammern die Unternehmen, die die Beiträge zahlen müssen.
 
nicht ganz ünbegründet, oder?!
mir kommen gleich die tränen.
die unternehmen haben die möglichkeit, zeitlich befristet qualitativ hochwertige künstlerische leistung aus einem sehr großen pool von anbietern einzukaufen. dabei können sie dies beliebig oft tun und den anbieter je nach anforderung wechseln. ein angestellter wird in den seltensten fällen die gleiche leistung in allen geforderten gebieten erbringen können und kostet zudem eine menge an sozialleistungen.
ich denke, mit den 5,1 und bald 5,6% an abgaben als verwerter kann der auftraggeber im vergleich ganz gut leben.
 
Al Terego; schrieb:
mir kommen gleich die tränen.

na na

die unternehmen haben die möglichkeit, zeitlich befristet qualitativ hochwertige künstlerische leistung aus einem sehr großen pool von anbietern einzukaufen. dabei können sie dies beliebig oft tun und den anbieter je nach anforderung wechseln. ein angestellter wird in den seltensten fällen die gleiche leistung in allen geforderten gebieten erbringen können und kostet zudem eine menge an sozialleistungen.

das mag stimmen, nur zahle ich zum beispiel beim klempner auch nur den preis für leistungen und material und nicht noch ne pauschale im jahr für dessen versicherungen nur weil ich ihn vielleicht zwei oder drei mal in einem jahr beauftrage. bei agenturen oder verlagen, die permanent an den leistungen extern eingekaufter mitarbeiter verdienen sehe ich den sinn ja noch aber beim normalen unternehmer (ich spreche nicht vom konzern, der nur eine dienstleistung in anspruch nimmt (was man ja schon als förderung der branche sehen könnte), erschliesst sich mir das überhaupt nicht. ich wüßte auch nicht, wie ich das meinen kunden plausibel erklären sollte, sorry. das zeigt mir nur die deutsche gestörtheit in sachen bürokratie. ich finde, dass diese entscheidung mehr zerstören als förden könnte denn dem unternehmer wird es leicht gemacht doch noch mal über die beauftragung eines dienstleisters nachzudenken oder jemanden zu beauftragen, der die jobs unter der hand macht. davon hätten wir natürlich alle was :rolleyes:

die beiträge sollte der versicherte bezahlen, so wie es im allgemeinen üblich ist. ... dann lieber die einführung eines mindestlohn für freie :)

ich denke, mit den 5,1 und bald 5,6% an abgaben als verwerter kann der auftraggeber im vergleich ganz gut leben.

gemessen an was?
 
Hinter Deutschlands Grenzen beginnt die unternehmerische Freiheit.
So bucht das nette Team, mit Sitz in Madrid, auch in Zukunft freie Visagisten und Fotografen aus Berlin, Hamburg und München und ist nie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet.

Cents zu sparen zahlt sich für jedes Unternehmen aus – langfristig!
Alles nur eine Frage der Standortwahl - für den Auftraggeber!
Wo der Auftragnehmer sitzt, ist egal, wenn der Auftraggeber aus dem Ausland opriert.

Und jede große Agentur sowie jedes renommierte Studio hat eine Tochtergesellschaft
im Ausland, von dort sie wirken (und buchen), ohne sich an Deutschland zu stören.

- Sterling
 
Cents zu sparen zahlt sich für jedes Unternehmen aus – langfristig!

nicht nur cents ... auch der faktor zeit ist für die meisten unternehmer mit das wichtigste und wenn dadurch mehr zeitaufwand für das unternehmen entsteht, kann das doch nicht die lösung sein. das verhältnis zwischen kunde und dienstleister steht, gerade in unserer branche, im allgemeinen auf zwei sehr wackeligen beinen, nämlich zeit (wozu auch der verwaltungsaufwand gehört) und geld. und die beiden sachen bekommen hierdurch einen stoß. nicht zuletzt sind das die vorteile, die der freie im vergleich mit einer agentur gegenüber dem kunden ausspielen kann. die fallen nun zwar nicht weg, aber sie schwinden und das sehe ich keineswegs positiv.
 
a_ das mag stimmen, nur zahle ich zum beispiel beim klempner auch nur den preis für leistungen und material und nicht noch ne pauschale im jahr für dessen versicherungen nur weil ich ihn vielleicht zwei oder drei mal in einem jahr beauftrage.

b_ gemessen an was?
zu a_ wie bitte? wenn der klempner seine aufwände für sämtliche versicherungen nicht in seine kalkulation und angebote an dich mit einbeziehen würde, könnte er seinen rohrladen dichtmachen. natürlich zahlst DU seine versicherungen. genau wie den sprit für seinen privatwagen. oder meinen. buch mich! :)

zu b_ im vergleich zu den abgaben, die ein unternehmer für seine angestellten abführen muss. natürlich kommt es auch hierbei auf die summe der honorare der freien gebuchten an. wenn die 100tsd betragen, sind 5,1% nicht aus der portokasse zu bezahlen. aber auch hier gilt: wenn ich als unternehmer einen freien grafiker buche, weil ich ihn für einen meiner kunden eine broschüre layouten lasse, dann muss ich meine ausgaben, also die abgaben als verwerter, in meine rechnung mit einbeziehen und meinem eigenen kunden mit unterjubeln. das ist doch ganz kleines unternehmer-einmaleins.

umsonst ist der tod, und der kost’ noch das leben. :D

gruß, al
 
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