Mwst. wird nicht erhoben

Kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt aber Pauschalierungen in bestmmten Fällen. Demnach wird die Steuer im Wege des Steuerabzugs erhoben. D.h. dass dein Kunde dann, falls du darunter fallen würdest, pauschal (d)eine Einkommensteuer bezahlen müsste. Gibts auch bei der Umsatzsteuer. Dann schuldet halt der Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer (und nicht wie im Regelfall der Unternehmer).

Weil du so wild bist und total auf rot schaltest.

Yo, schon Deine Aussage oben lässt mich TOTAL sauer werden. Und zwar RICHTIG. Dieses System ist SO krank.

Aber wie gesagt: Ich werde keinerlei Doppelbesteuerung haben, und ich werde nicht an irgendwelche deutschen Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Institutionen Rechnungen schreiben.

Aber ich sag es frei heraus: Die Steuerbürokratie in Deutschland wäre auch Grund genug, die Staatsbürgerschaft zu wechseln.

Ich bin übrigens nicht alleine mit dieser Feststellung. Allerdings haben viele andere, die genauso die Schnauze voll haben wie ich, nicht so ohne weiteres die Möglichkeit, in den Sack zu hauen.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht. Dafür gibt es Steuerberater genauso wie es KFZ-Werkstätten gibt. Die meisten Menschen machen nämlich nichtmal sowas primitives wie einen Ölwechsel selbst.
 
Ich hoffe du hast nicht vor eine Ltd zu gründen ;) Glaub mir auf dem Papier und in den einschlägigen Seiten klingt das gut, aber in der Praxis der letzte Rotz, vorallem wenn du dann noch Umsätze m Inland machst.
 
Ich verstehe die Aufregung nicht. Dafür gibt es Steuerberater genauso wie es KFZ-Werkstätten gibt. Die meisten Menschen machen nämlich nichtmal sowas primitives wie einen Ölwechsel selbst.

Ja, das ist mir schon klar, dass Du die Aufregung nicht verstehst. :) Die deutsche Steuerbürokratie versteht die Aufregung ja auch nicht.

Vor allem bist Du bei diesem Thema ja auch schon in spoege´scher Art zugenagelt. Ich hab Dir nämlich genau erklärt, wo die Aufregung herkommt. Und da bin ich ja nun wirklich alles andere als alleine.

Du musst die Meinung nicht teilen - aber sie nach meinen Ausführungen nicht zu verstehen, das ist schon... nun ja...

Das Ölwechsel-Beispiel ist übrigens schon wieder eine Frechheit.

  1. Der Preis eines Ölwechsels ist kaum mit dem eines Steuerberaters zu vergleichen.
  2. Ein Auto ist nicht obligatorisch, und ich könnte den Ölwechsel selber machen, wenn ich es wollte.
  3. Steuern muss ich zahlen, ob ich will oder nicht, und ich kann tatsächlich in den meisten Fällen eben nicht alleine damit klarkommen.
  4. Die Behauptung, das stimme nicht, weise ich meilenweit von mir - denn Du selbst bist hier im Thread ja nicht müde geworden, immer wieder auf komplizierte Fälle zu verweisen und dass man dieses oder jenes so pauschal nicht sagen kann.

Die ganz einfache Frage des Threaderstellers war kompliziert.
Die Frage, ob man als im Ausland lebender Deutscher im Inland Leistungen erbringen kann und wie die besteuert werden, war kompliziert.
Die simple Buchführung war kompliziert.

Und das ist und bleibt dumm. Und überflüssig, denn im Ausland ist es eben nicht so.
 
Ich hoffe du hast nicht vor eine Ltd zu gründen ;) Glaub mir auf dem Papier und in den einschlägigen Seiten klingt das gut, aber in der Praxis der letzte Rotz, vorallem wenn du dann noch Umsätze m Inland machst.

Ich glaube, wir haben da ein Missverständnis. Ich bin nicht auf der Suche nach Steuerersparnis oder sonstwas, ich drehe auch keine krummen Dinger, weil mir ein ganz gewitzter Steuerberater gesagt hat, das ginge SUPERgut mit einem kleinen Kniff.

Ich habe meinen Wohnsitz schon vor längerer Zeit aus Deutschland heraus verlegt. Und ich werde ihn auch noch weiter verlegen. Ich finde, wenn man die Wahl hat, ob man sich als Selbstständiger in Deutschland so bescheuert durchwurschteln muss, oder ob man es unter angenehmeren Umständen macht, dann sollte man die ergreifen.

Und ganz sicher werde ich nicht die vielen Vorteile, die ein Selbstständiger in England hat, gegen die Mühsal einer Ltd. eintauschen.
 
[*]Die Behauptung, das stimme nicht, weise ich meilenweit von mir .
Ich habe ja nicht behauptet dass es super einfach sei.
Mir fällt aber wenig ein was super einfach ist. So ist das halt.
Das Scheidungsrecht ist auch kompliziert und trotzdem wird geheiratet. Obwohl man da sehenden Auge ins Unglück rennt. ;)
Die simple Buchführung war kompliziert.
Die Buchführung ist auch im Ausland die gleiche; jedenfalls vom Prinzip her. Die Besteuerung baut nur auf deren Ergebnissen auf.
Vor allem bist Du bei diesem Thema ja auch schon in spoege´scher Art zugenagelt.
Mag sein. :) Aber wenn man das Grundprinzip verstanden hat ist es gar nicht so kompliziert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich glaube, wir haben da ein Missverständnis. Ich bin nicht auf der Suche nach Steuerersparnis oder sonstwas, ich drehe auch keine krummen Dinger, weil mir ein ganz gewitzter Steuerberater gesagt hat, das ginge SUPERgut mit einem kleinen Kniff.

Ich habe meinen Wohnsitz schon vor längerer Zeit aus Deutschland heraus verlegt. Und ich werde ihn auch noch weiter verlegen. Ich finde, wenn man die Wahl hat, ob man sich als Selbstständiger in Deutschland so bescheuert durchwurschteln muss, oder ob man es unter angenehmeren Umständen macht, dann sollte man die ergreifen.

Und ganz sicher werde ich nicht die vielen Vorteile, die ein Selbstständiger in England hat, gegen die Mühsal einer Ltd. eintauschen.

Ahso du bist selbstständiger und dann kannst du keine EÜR machen? Ui naja ich klinke mich mal wieder aus :)
 
Du kannst dann aber nicht den Anspruch erheben, komplizierte Dinge einfach abbilden zu können. Das widerspricht der Lebenserfahrung.
 
Du kannst dann aber nicht den Anspruch erheben, komplizierte Dinge einfach abbilden zu können. Das widerspricht der Lebenserfahrung.

Wenn einfache Dinge verkompliziert werden - und zwar künstlich und ohne Grund - ist das Scheiße. Sorry, trepidus, da kommen wir auch nicht zusammen.

Ich war jetzt bei einem netten Nachmitternachtsjogging draußen, habe noch den Streit einiger strunzbesoffener, halloweenverkleideter Idioten geschlichtet (ich glaube, die haben nicht mal gemerkt, dass ich kein Finnisch spreche), und jetzt bin ich so angenehm entspannt, dass ich mich auch nicht hier weiter totdiskutieren mag.

In diesem Sinne: Schönen Abend noch.
 
So nun noch etwas dazu,
wenn ich es also schaffe die 19% MwSt. dem Kunden "unterzujubeln" damit das FA einen ordentlichen Happen abbekommt,
ist es dann nicht so, dass dann der ganze Happen incl. der eingearbeiteten MwSt. noch ein mal voll bei der Einkommensteuer veranlagt wird, denn auf der Rechnung ist diese ja nicht ausgewiesen? :kopfkratz:
Beispiel:
Rechnung mit "versteckter" MwST.= 476 € gesamt (werden die noch einmal voll besteuert?) 76 euro davon werden ja sowieso an das FA bezahlt bei der Voranmeldung
Rechnung mit ausgewiesenen 19% MwST 76 € (Durchlaufposten)
Rest 400 der voll besteuert wird, wie üblich
:kopfkratz:
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mit der Terminologie bin ich als Künstler :eek: nicht so vertraut.
Viel Spaß an den der jetzt noch Lust hat sich damit zu befassen.
 
ma.hu ich glaube du solltest mal ernsthaft beim finanzamt fragen, wie das mit gemeinnützlichen mehrwertsteuerbefreiten tatsächlich läuft, denn wenn du eine rechnung ohne mwst. ausstellst und mal eine prüfung bekommst, dann wirst du keine freude haben !
 
So nun noch etwas dazu,
wenn ich es also schaffe die 19% MwSt. dem Kunden "unterzujubeln" damit das FA einen ordentlichen Happen abbekommt,
ist es dann nicht so, dass dann der ganze Happen incl. der eingearbeiteten MwSt. noch ein mal voll bei der Einkommensteuer veranlagt wird, denn auf der Rechnung ist diese ja nicht ausgewiesen? :kopfkratz:
Beispiel:
Rechnung mit "versteckter" MwST.= 476 € gesamt (werden die noch einmal voll besteuert?) 76 euro davon werden ja sowieso an das FA bezahlt bei der Voranmeldung
Rechnung mit ausgewiesenen 19% MwST 76 € (Durchlaufposten)
Rest 400 der voll besteuert wird, wie üblich
:kopfkratz:
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt, mit der Terminologie bin ich als Künstler :eek: nicht so vertraut.
Viel Spaß an den der jetzt noch Lust hat sich damit zu befassen.

Von der Rechnung ohne MWST sieht das Finanzamt keinen Cent, da ist keine versteckte Steuer drin, da ist gar keine Steuer drin.

Um jetzt endgültig zu vewirren: bei Kleinstgewerbetreibenden, die die MWST ausweisen und die Vorsteuerabzugsbechtigt sind, wertet das Finanzamt die bezahlte Steuer als Ausgabe und die erhaltene Steuer als Einnahme, setzt also den Status des durchlaufenden Postens außer Kraft.
 
Von der Rechnung ohne MWST sieht das Finanzamt keinen Cent, da ist keine versteckte Steuer drin, da ist gar keine Steuer drin.

Wie bitte? Ich muss doch den Betrag, den ich in Rechnung gestellt habe, bei der Einkommensteuer angeben.
Ich bin Freiberuflerin und falle nicht unter die Kleingewerberegelung, da mein Einkommen größer ist.
 
Das ist ja wieder was anderes.
Das Finanzamt unterstellt halt dass der, der wenig Umsatz macht, mit der erhaltenen MWST "wirtschaftet" und behandelt sie daher wie eine Einnahme, die wiederum versteuert wird.
 
Zurück
Oben Unten