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Nur zur Klarstellung:
Ich war nicht der mit dem Inkasso-Vorschlag, schon gar kein Losschicker grimmiger Kerle.
Ich bin der mit dem stinknormalen Mahnbescheid, den auch Großkonzerne zu deuten wissen.
Du musst bloß aufpassen, dass Du nicht in die Schublade „Genügsame und treudoof wartende Rechnungsteller“ gesteckt wirst. Dementsprechend wirst Du nämlich auch behandelt.
Gruß, Al
Ich verstehe die Vorgehensweise nicht.
Inkasso? Anwalt? Kosten? Warum so kompliziert?
Der Kunde zahlt nicht nach der ersten Frist, also ruf ihn an und sprich mit ihm.
Im Regelfall zahlt er nach diesem Telefonat zügig, im anderen Fall kommt das Honorar immer noch nicht.
Du bist ein ganz Netter und schreibst ihm eine Zahlungserinnerung mit dem genauen Betreff, Re-Nr, Betrag etc und einer erneuten kurzen Frist. Im Addendum führst Du an, dass Du nach dem erneut gesetzten Termin und immer noch ausstehendem Zahlungseingang beim zuständigen Gericht einen schriftlichen Mahnbescheid erlassen und die ab dann entstehenden Anwalts-, Aufwands- und Verzugskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen wirst.
Du gehst zum Schreibwarengeschäft und kaufst Dir einen Vordruck zum Mahnbescheid. Diesem liegt meist eine Info über das weitere Procedere bei. Alles Weitere ergibt sich.Punkt.
Viel Erfolg, Gruß, Al
Aha. Du möchtest also warten, bis Du einen bestimmten Umsatz hast und machst dann Deine Reaktionen Deinen Kunden gegenüber davon abhängig, obwohl Du komplett im Recht bist. Das ist auch eine Möglichkeit. Bis dahin ist Dein Ruf bei bestimmten Kunden natürlich komplett im Eimer und sie machen mit Dir dat Männeken.… Mit Verfahrensgebühren ,die man sich als Kleinkrauter oder am Anfang der Karriere kaum leisten kann. …
Ob Du Dich von Zuredner beeinflussen lässt, ist Dir unbenommen. Ob bloßes hoffen clever ist, sei dahingestellt. Ich finde, das ist es nicht.Wenn dann noch andere Beteiligte Dir in den Rücken fallen, ( " ... da muß man doch nicht gleich mit dem Gericht drohen ... das muß man eben einkalkulieren... " ) kann man nur noch hoffen.
Den ersten Satzteil können sicherlich fast alle hier unterschreiben und gehen auch so vor. Die Sache mit dem Hoffen hatten wir ja schon.Wer nicht zahlen kann , sollte sich wenigstens mit dem Gläubiger auseinandersetzen und nicht auf deren Mahnverhalten hoffen.
undBrauche jetzt zu dem Thema auch mal Rat – ein langjähriger Kunde zahlt immer später, weil er rausgekriegt hat, dass meine Geduld lang ist. Jetzt ist sie (4 Monate später) aber am Ende.
Problem: Der Kunde selbst ist nicht schuld, sondern die Rechnungsabteilung. Beim Kunden habe ich 2x freundlich angerufen, er hat alles überprüft und meinte: Er geht davon aus das alles klappt und: es täte ihm leid, ich hätte ja ein Recht auf das Geld.
Wenn ich das lese, dann läuten in meinen Ohren ganz laut die Alarmglocken.mex schrieb:... aber bestimmt keinem Weltkonzern
- eintüten vor Zeugen (ist das Dein Ernst?) und Versand per Einschreiben
(evtl. sogar mit Formulierungsbeispielen), damit ich einmal weiß, wie eine "rechtlich saubere" Zahlungserinnerung eigentlich auszusehen hat.
Zunächst: Glückwunsch zum Erhalt der Zahlung, leider ist es nicht immer so.... Wenn ich das Glück habe, mit Dir jemanden hier zu haben, der "auf der anderen Seite" saß, darf ich Dich ja vielleicht fürs nächste Mal darum bitten, die Liste zu vervollständigen, die ich unten notiere (evtl. sogar mit Formulierungsbeispielen), damit ich einmal weiß, wie eine "rechtlich saubere" Zahlungserinnerung eigentlich auszusehen hat.
Also, zu einer korrekten Zahlungserinnerung gehört (vermutet und aus Deinem Posting herausgelesen):
- Ort, Datum
- Bezugnahme auf eine Rechnungsnummer
- Nennung des alten Zahlungsziels und des neuen Zahlungsziels ("zahlen Sie bis zum")
- Androhung rechtlicher Schritte ("andernfalls sehe ich mich genötigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, die zu zusätzlichen Kosten führen" - oder wie?)
- Unterschrift
- eintüten vor Zeugen (ist das Dein Ernst?) und Versand per Einschreiben
Sonst noch was?
Danke,
schönen Gruß
Wolfram
Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr: xxx vom 11.11.2007 / Kd-Nr: xxx
Sehr geehrter blabla,
die Überprüfung des Zahlungseingangs ergab, dass auf die Rechnung Nr. xxx vom 11.11.2007 bislang kein Zahlung erfolgte.
Bitte begleichen Sie den Betrag von 11.111,11 € umgehend, spätestens jedoch bis zum 20.12.2007.
Sollte bis zum 20.12.2007 keine Zahlung eingegangen sein, behalte ich mir weitere Schritte vor, die zu zusätzlichen Kosten für Sie führen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielleicht als Ergänzung: Das Einwurf-Einschreiben gilt (zwar nicht in jedem Fall, aber) bei einer Rechnung an eine Firma bei Einwurf als zugestellt am nächsten Arbeitstag.... Wichtige Dinge (von rechtlicher Bedeutung) kann man übrigens auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dieser kann auch dann wirksam zustellen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder nicht zuhause ist.
100% richtig. In meinem Beruf (WebDesign) wir haben ein paar Regeln die macht das Leben viel einfacher:Der persönliche Kontakt zum Schuldner ist wichtiger und erträglicher als das blosse Beharren auf rechtliche Schritte...
Aber ohne Dir nahetreten zu wollen. Kunden die jemand mit einer solch schlechten Rechtschreibung die Erstellung einer Webseite anvertrauen, können keine allzu großen Ansprüche stellen und deswegen machen die das vielleicht auch mit.