Mahnung. Fälligkeit und Zugang einer Rechnung???

Nee, Al, genau so will ich es machen. Juristisch korrekt, nix Inkasso. Ich weiß auch Unternehmen, denen ich die Moskau-Connection an den Hals schicken würde, aber bestimmt keinem Weltkonzern ;)
 
Nur zur Klarstellung:
Ich war nicht der mit dem Inkasso-Vorschlag, schon gar kein Losschicker grimmiger Kerle.
Ich bin der mit dem stinknormalen Mahnbescheid, den auch Großkonzerne zu deuten wissen. Und durchaus gewohnt sind.

Ich kann Dir aus Erfahrung nur sagen, dass manche Buchhaltungen mit ihren Kunden spielen, wie sie wollen. Sie testen einfach aus, ob sie lieber Dich lange hinhalten können oder einen anderen Dienstleister. Und freie Grafiker erst recht.
Natürlich gibt es auch Direktiven „von oben“ an die Buchhaltung, wer wann was und wieviel angewiesen bekommt. Ganz klar, das kenne ich zur Genüge. Soclhe Entscheidungen selber zu fällen, ist mir nicht remd. :D
Du musst bloß aufpassen, dass Du nicht in die Schublade „Genügsame und treudoof wartende Rechnungsteller“ gesteckt wirst. Dementsprechend wirst Du nämlich auch behandelt. Du musst nicht Everybodys Darling sein. Es sei denn, Du willst es so.
Gruß, Al
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zur Klarstellung:
Ich war nicht der mit dem Inkasso-Vorschlag, schon gar kein Losschicker grimmiger Kerle.
Ich bin der mit dem stinknormalen Mahnbescheid, den auch Großkonzerne zu deuten wissen.


Das wissen doch alle....:cool:
have fun
Incal
 
Du musst bloß aufpassen, dass Du nicht in die Schublade „Genügsame und treudoof wartende Rechnungsteller“ gesteckt wirst. Dementsprechend wirst Du nämlich auch behandelt.
Gruß, Al

Ja, ich weiß dass Du das nicht warst mit den russischen Freunden, sorry. Ich hatte den Anfangssatz eines früheren Posts auf mich bezogen, dabei meintest Du jemand anderes.

In genau der von Dir sehr nett geschilderten Schublade glaube ich inzwischen gelandet zu sein, und sehe jetzt zu, dass ich wieder herausrudere.

Gruß,
Wolfram
 
nachdem ich letztens einen kunden gemahnt und mit inkasso gedroht hatte kam dann endlich ein geld, aber ohne mahnspesen, die ich bei der letzten mahnung draufgeschlagen hatte.
nachdem ich mich fürchterlich geärgert und ihm die pest gewünscht habe wurde ich informiert, dass man anscheinend nicht berechtigt ist, mahnspesen einzuheben. das geht nur wenn ein fremdunternehmen damit beschäftigt ist, wie z.b. inkasso oder gericht.

was ich hier im forum gelernt habe ist die genaue spezifizierung des fälligkeitsdatums und nicht diese "14 tage ab rechnungseingang" klausel.

wir sind nebenbei bemerkt beim kreditschutzverband, denen kann man die sache auch übergeben wenn die 3. mahnung nicht beachtet wird. dann bekommt der delinquent einen eintrag im KSV ...
 
und dann geht das Elend erst richtig los ...

Ich verstehe die Vorgehensweise nicht.
Inkasso? Anwalt? Kosten? Warum so kompliziert?

Der Kunde zahlt nicht nach der ersten Frist, also ruf ihn an und sprich mit ihm.
Im Regelfall zahlt er nach diesem Telefonat zügig, im anderen Fall kommt das Honorar immer noch nicht.
Du bist ein ganz Netter und schreibst ihm eine Zahlungserinnerung mit dem genauen Betreff, Re-Nr, Betrag etc und einer erneuten kurzen Frist. Im Addendum führst Du an, dass Du nach dem erneut gesetzten Termin und immer noch ausstehendem Zahlungseingang beim zuständigen Gericht einen schriftlichen Mahnbescheid erlassen und die ab dann entstehenden Anwalts-, Aufwands- und Verzugskosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen wirst.
Du gehst zum Schreibwarengeschäft und kaufst Dir einen Vordruck zum Mahnbescheid. Diesem liegt meist eine Info über das weitere Procedere bei. Alles Weitere ergibt sich.Punkt.

Viel Erfolg, Gruß, Al

Ja toll... , und dann bezahlst Du die Gebühren, dann kommt ein Widerspruch ( ein völlig nichtiger Grund reicht ) und dann geht`s weiter im Verfahren. Mit Verfahrensgebühren ,die man sich als Kleinkrauter oder am Anfang der Karriere kaum leisten kann.
Wenn dann noch andere Beteiligte Dir in den Rücken fallen, ( " ... da muß man doch nicht gleich mit dem Gericht drohen ... das muß man eben einkalkulieren... " ) kann man nur noch hoffen.
Ganz so einfach ist es mit Mahnverfahren in der Praxis nicht.
Ich habe da schon " schöne " Dinge erlebt. Von Kundeninsolvenz über Zahlungen nach 3 Monaten bis hin zu 6 Monaten trotz Mahnungen !
Besonders lustig sind die Franzosen mit Ihrer Verzögerungstaktik bis in die allumfassenden Sommerferien ( da geht nix mehr ) ! Das Geld ( fast 10000€ ) war erst 4 Monate nach Leistungserbringung da!

Lange Rede - kurzer Sinn : Wer nicht zahlen kann , sollte sich wenigstens mit dem Gläubiger auseinandersetzen und nicht auf deren Mahnverhalten hoffen.
Wie überall : " Was Du nicht willst , das man Dir tu, das füg auch keinem Anderen zu ! "

Gruß an Alle
 
… Mit Verfahrensgebühren ,die man sich als Kleinkrauter oder am Anfang der Karriere kaum leisten kann. …
Aha. Du möchtest also warten, bis Du einen bestimmten Umsatz hast und machst dann Deine Reaktionen Deinen Kunden gegenüber davon abhängig, obwohl Du komplett im Recht bist. Das ist auch eine Möglichkeit. Bis dahin ist Dein Ruf bei bestimmten Kunden natürlich komplett im Eimer und sie machen mit Dir dat Männeken.

Wenn dann noch andere Beteiligte Dir in den Rücken fallen, ( " ... da muß man doch nicht gleich mit dem Gericht drohen ... das muß man eben einkalkulieren... " ) kann man nur noch hoffen.
Ob Du Dich von Zuredner beeinflussen lässt, ist Dir unbenommen. Ob bloßes hoffen clever ist, sei dahingestellt. Ich finde, das ist es nicht.

Wer nicht zahlen kann , sollte sich wenigstens mit dem Gläubiger auseinandersetzen und nicht auf deren Mahnverhalten hoffen.
Den ersten Satzteil können sicherlich fast alle hier unterschreiben und gehen auch so vor. Die Sache mit dem Hoffen hatten wir ja schon.

Gruß, Al
 
Missverständnis

Moin Al ,

da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt .
Natürlich kann man sich nicht der Willkür der Kunden aussetzen und muss sein Recht auch durchsetzen.
Meine Erfahrungen in 12 Jahren Selbstständigkeit zeigen mir allerdings , dass man dieses Recht oft nicht durchsetzen kann...
Der Druck und die Drohungen gehören mit zum Spiel , aber die rechtlichen Mittel beruhigen doch höchstens die Nerven .
Oder hast Du schon mal ein gerichtliches Mahnverfahren durchgezogen ??

Was ich meinte ist : Der persönliche Kontakt zum Schuldner ist wichtiger und erträglicher als das blosse Beharren auf rechtliche Schritte...

Du schriebst : " Alles weitere ergibt sich " . hast Du das " Weitere " Schon mal mitgemacht ?

Mit Hoffnung meinte ich nicht Resignation oder " den Bückling machen "
Rechtliche Mittel sind in manchen Fällen ein rein theoretische Hilfe .

Ich bin trotzdem froh selbständig zu sein.

Was die Zahlungsmoral betrifft versuche ich eben nicht zum " Täter " zu werden weil ich weiss wie es auf der anderen Seite aussieht . Ich könnte kotzen wenn ich dann lese , dass mit Mahnterminen spekuliert wird , ohne mit dem Gläubiger zu sprechen.

So, genug geschwafelt

Gruß an Alle und zahlungskräftige Kunden wünscht Jens
 
Brauche jetzt zu dem Thema auch mal Rat – ein langjähriger Kunde zahlt immer später, weil er rausgekriegt hat, dass meine Geduld lang ist. Jetzt ist sie (4 Monate später) aber am Ende.

Problem: Der Kunde selbst ist nicht schuld, sondern die Rechnungsabteilung. Beim Kunden habe ich 2x freundlich angerufen, er hat alles überprüft und meinte: Er geht davon aus das alles klappt und: es täte ihm leid, ich hätte ja ein Recht auf das Geld.
und
mex schrieb:
... aber bestimmt keinem Weltkonzern
Wenn ich das lese, dann läuten in meinen Ohren ganz laut die Alarmglocken.

Ohne zu wissen, um welchen "Weltkonzern" es sich handelt: Große Firmen zahlen in der Regel pünktlich zum Ende des Zahlungsziels. Die Einkaufsabteilung wird zwar versuchen, ein "großzügiges" Zahlungsziel mit Dir im Vorfeld auszuhandeln, eine Mahnung wegen der Überschreitung des Zahlungsziels ist aber nur selten erforderlich.

Das von Dir beschriebene Verhalten ist eher üblich bei kleineren Firmen. Wenn ein größeres Unternehmen das macht, dann ist etwas faul.

Auch der ausgegliederte Mobilfunkbereich von Siemens (Benq) und der Fotobereich von Agfa waren Teil einer Weltfirma. Wenn erst die Insolvenz eingetreten ist, dann wartest Du viele Jahre auf Dein Geld.

Ich war vor Jahren selbst in einer Firma mit mehr als 20.000 Beschäftigten weltweit in der Position des Sachbearbeiters A, der Dein Gesprächspartner ist. Wenn er alle Unterlagen zügig an die für die Bezahlung der Rechnung zuständige Abteilung weitergegeben hat (er muss in der Regel bestätigen, dass Du die Waren/Dienstleistungen geliefert/erbracht hast, die Du in Rechnung stellst), dann trifft ihn natürlich keine Schuld.

In meinem Fall hatte aber die Rechnungsstelle schon die Anweisung, auf normale Rechnungen und Mahnungen nicht zu reagieren. Nur wenn eindeutig "weitere rechtliche Schritte, die zu zusätzlichen Kosten führen" in der Mahnung angedroht wurden, zahlte sie umgehend. Da die Lieferanten irgendwann bei mir anriefen und nach der Begleichung der Rechnungen fragten, war mir diese Situation natürlich peinlich. Unter der Hand gab ich ihnen die Information weiter.

Deinem Kontakt (A) beim Kunden wird es ähnlich gehen. Er möchte Deine Leistung einkaufen und geht selbstverständlich davon aus, dass die Rechnung auch beglichen wird. Wenn eine begründete, rechtlich korrekte Mahnung durch seine Hände gehen sollte, dann wird er es Dir nicht negativ anlasten.

Mein Weg in diesem Fall wäre eine (letzte) rechtlich saubere Zahlungserinnerung mit einer kurzen Fristsetzung ("zahlen Sie bis zum") und der Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Diese dann per Einschreiben und unter Zeugen eingetütet und abgesendet.

Wenn es noch zu weiteren Dienstleistungen und Rechnungen kommen sollte, dann wird sich weder A noch Y wundern, wenn Du dann sofort nach Verzug eine korrekte Mahnung schreibst und auch weitere Schritte (Mahnbescheid) zügig einleitest.

Übrigens: Die Firma, bei der ich in der Rolle A war, meldetet kurz später Insolvenz an und nur die schnellen Mahner hatten ihr Geld.
 
Danke Quernetz, für Deine Meinung. Du liegst wohl auch nicht ganz falsch mit Deinem Argwohn, wobei ausgerechnet diejenige Sparte des Konzerns, um die es hier ging, kräftig expandiert und schwarze Zahlen schreibt. Konkurs ist da sehr unwahrscheinlich.
Sie haben auch gezahlt, genau 3 Tage nachdem ich die "freundliche Erinnerung" geschickt habe (ohne Androhung weiterer Schritte, dafür war ich zu feige).

Wenn ich das Glück habe, mit Dir jemanden hier zu haben, der "auf der anderen Seite" saß, darf ich Dich ja vielleicht fürs nächste Mal darum bitten, die Liste zu vervollständigen, die ich unten notiere (evtl. sogar mit Formulierungsbeispielen), damit ich einmal weiß, wie eine "rechtlich saubere" Zahlungserinnerung eigentlich auszusehen hat.

Also, zu einer korrekten Zahlungserinnerung gehört (vermutet und aus Deinem Posting herausgelesen):
- Ort, Datum
- Bezugnahme auf eine Rechnungsnummer
- Nennung des alten Zahlungsziels und des neuen Zahlungsziels ("zahlen Sie bis zum")
- Androhung rechtlicher Schritte ("andernfalls sehe ich mich genötigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, die zu zusätzlichen Kosten führen" - oder wie?)
- Unterschrift
- eintüten vor Zeugen (ist das Dein Ernst?:() und Versand per Einschreiben

Sonst noch was?

Danke,
schönen Gruß
Wolfram
 
- eintüten vor Zeugen (ist das Dein Ernst?:() und Versand per Einschreiben

Ja, das ist sein ernst. Einschreiben ist eine tolle Erfindung der Post für Leute, die meinen, damit auf der sicheren Seite zu sein.
Ein Einschreiben bestätig lediglich den Erhalt eines Briefes, keinesfalls jedoch dessen Inhalt, deswegen ist der Zeuge viel wichtiger als das Einschreiben.
Wichtige Dinge (von rechtlicher Bedeutung) kann man übrigens auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dieser kann auch dann wirksam zustellen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder nicht zuhause ist.
 
(evtl. sogar mit Formulierungsbeispielen), damit ich einmal weiß, wie eine "rechtlich saubere" Zahlungserinnerung eigentlich auszusehen hat.

Wolfram, um zu erfahren wie eine „rechtlich saubere“ Zahlungserinnerung aussieht, bedarf es keiner großen Sache: Zahle ab sofort keine Rechnungen mehr und du wirst schon bald von mustergültigen Zahlungserinnerungen förmlich erschlagen, die vor dem Gesetz alle hieb- und stichfest sind. Bessere Vorlagen als die Schreiben von der Telekom, von Energiekonzernen, von Versandhäusern, Delikatessen- und Weinlieferanten gibt es nicht, wenn sie auf ihr Geld warten müssen. Ich kann den Wortlaut der Telekom empfehlen, aber wer es natürlicher mag, der halte sich bitte an die freundlichen Zahlungserinnerungen von Neckermann, denn die senden zur Mahnung auch gleichzeitig ihren neuesten Katalog mit und den Hinweis auf ein Preisausschreiben. Da fühlt man sich als nicht zahlender Kunde direkt gut und verweigert auch weiterhin jede Aufforderung, die Rechnung zu begleichen.;)

Buck Rogers
 
... Wenn ich das Glück habe, mit Dir jemanden hier zu haben, der "auf der anderen Seite" saß, darf ich Dich ja vielleicht fürs nächste Mal darum bitten, die Liste zu vervollständigen, die ich unten notiere (evtl. sogar mit Formulierungsbeispielen), damit ich einmal weiß, wie eine "rechtlich saubere" Zahlungserinnerung eigentlich auszusehen hat.

Also, zu einer korrekten Zahlungserinnerung gehört (vermutet und aus Deinem Posting herausgelesen):
- Ort, Datum
- Bezugnahme auf eine Rechnungsnummer
- Nennung des alten Zahlungsziels und des neuen Zahlungsziels ("zahlen Sie bis zum")
- Androhung rechtlicher Schritte ("andernfalls sehe ich mich genötigt, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, die zu zusätzlichen Kosten führen" - oder wie?)
- Unterschrift
- eintüten vor Zeugen (ist das Dein Ernst?:() und Versand per Einschreiben

Sonst noch was?

Danke,
schönen Gruß
Wolfram
Zunächst: Glückwunsch zum Erhalt der Zahlung, leider ist es nicht immer so.

Ich war der technische Bearbeiter der Sache, nicht der kaufmännische, daher bin ich in dem Sinn nicht unbedingt der Insider.

Die meisten Punkte zu Rechnung und Zahlungserinnerung sind ja bereits genannt. Der Anfang ist immer die korrekte Rechnung. Die automatische Frist von 30 Tagen vergesse ich mal, denn ich halte die Sache nicht für zuverlässig.

Rechnung:
- Empfänger,
- Absender mit
- allen vorgeschriebenen Angaben wie z.B. USt-ID (sofern vorhanden, sonst Steuernummer), Handelsregistereintrag Nr. und Gericht (soweit vorhanden) usw.
- Bankverbindung, damit der Kunde auch überweisen kann
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Bezeichnung der Ware/Dienstleistung, bei Dienstleistungen nach Aufwand eventuell ein Stundenzettel, in dem man sich vom Kunden die geleistetet Stunden per Unterschrift bestätigen läßt.
- Rechnungsbetrag netto, MwSt., Brutto.
- Ein Satz wie "Zahlung wird erbeten bis zum 02.12.2007 ohne Abzug.", der den Zeitpunkt der Zahlung eindeutig nach dem Kalender festlegt. Das "ohne Abzug" dient dazu, den dreisten Menschen das unvereinbarte Abziehen eines Skonto-Betrages zu verbieten. Er ist aber nicht unbedingt nötig, wenn es zwischen Auftragnehmer und -geber klar ist, dass kein Skonto gewährt wird.

Wenn in der Rechnung alle Angaben enthalten sind, der Zugang nachweisbar ist und es sonst auch keinen Streit über die Lieferung gibt, dann ist keine Mahnung notwendig. Der Mahnbescheid kann direkt nachdem es eindeutig ist, dass die Zahlung nicht eingegangen ist, beantragt werden. Die Kosten hat dann der Kunde zu tragen.

Soweit zur Theorie. In der Praxis wird man als "Einzelkämpfer" natürlich nicht den Zugang der Rechnung nachweisen können und möchte seinen Kunden wohl kaum mit einem Mahnbescheid beglücken.

In der Regel hilft ein einfaches Telefonat oder eine E-Mail und dies wäre auch die erste Wahl.

Bei einem unverdächtigen Kunden führt eine im einfachen Brief versendete Zahlungserinnerung auch zum Ziel. Die Form ist dabei im Prinzip unwichtig, da ich durch die korrekte Rechnung den Kunden bereits zum Zahlungsdatum in Verzug gesetzt habe.

Die Schriftliche Mahnung kann also auch eine angemessene Mahngebühr beinhalten, immerhin macht das Schreiben einer Mahnung Arbeit und die Briefmarke kostet auch etwas.

Was ist nun, wenn der Kunde behauptet, nie eine Rechnung kekommen zu haben? - Dumm gelaufen, denn wir können nicht das Gegenteil (den Zugang der Rechnung oder Zahlungserinnerung) beweisen. Man könnte natürlich auch direkt die Rechnung per Einschreiben versenden, aber das kostet Geld, macht Arbeit und einen schlechten Eindruck beim Kunden.

In diesem Zusammenhang kommt auch das "Eintüten vor Zeugen" zum Tragen. Der durchschnittliche Freelancer arbeitet alleine, hat also auch keinen Zeugen dafür, dass sich wirklich die Rechnung oder die Zahlungserinnerung im Umschlag befand. Man könnte ja auch den Kunden ärgern, indem man ihm einen leeren Umschlag per Einschreiben schickt :rolleyes:

Daher sind wir normalerweise vor dem Versand einer korrekten Mahnung an dem Punkt, dass wir nichts belegen können. Die Rechnung ist nicht angekommen und die Zahlungserinnerung auch nicht.

Daher lege ich der "harten" Mahnung immer eine Kopie der Rechnung bei, denn diese enthält schon einmal die Bezeichnung der Leistung, den Rechnungsbetrag und die übrigen Angaben. Außerdem pflegen säumige Zahler die Rechnung zu verlegen und schlagen nach der Mahnung mit der Bitte, die Rechnung noch einmal zuzustellen, nocht etwas Zeit heraus.

Dazu kommt das Mahnschreiben mit folgenden Angaben:
- Standard-Angaben zum Absender (Geschäftsbrief, siehe oben)
- Empfänger
- Rechnungsnummer und Datum
- Kurze Frist mit Datum
- Zu zahlender Betrag, eventuell zuzüglich Mahngebühr
- Hinweis darauf, dass bei Nichtzahlung weitere Kosten entstehen

Beispiel:
Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr: xxx vom 11.11.2007 / Kd-Nr: xxx

Sehr geehrter blabla,

die Überprüfung des Zahlungseingangs ergab, dass auf die Rechnung Nr. xxx vom 11.11.2007 bislang kein Zahlung erfolgte.

Bitte begleichen Sie den Betrag von 11.111,11 € umgehend, spätestens jedoch bis zum 20.12.2007.

Sollte bis zum 20.12.2007 keine Zahlung eingegangen sein, behalte ich mir weitere Schritte vor, die zu zusätzlichen Kosten für Sie führen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Mahnung hat eigentlich keine besondere Form. Es geht hauptsächlich darum, den Zugang der Rechnung zu belegen.

Neben der bereits genannten Alternative, den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung der Mahnung zu beauftragen, gibt es noch die preiswerte Variante. Wenn man sowieso beim Kunden vorbeigeht, dann kann man sich auch den Erhalt der Rechnung per Unterschrift auf einer Kopie bestätigen lassen.
 
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... Wichtige Dinge (von rechtlicher Bedeutung) kann man übrigens auch per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, dieser kann auch dann wirksam zustellen, wenn der Empfänger die Annahme verweigert oder nicht zuhause ist.
Vielleicht als Ergänzung: Das Einwurf-Einschreiben gilt (zwar nicht in jedem Fall, aber) bei einer Rechnung an eine Firma bei Einwurf als zugestellt am nächsten Arbeitstag.

Man kann mittlerweile auf post.de online nachsehen, wann das Einschreiben angekommen ist. Das erspart in der Regel den teuren Rückschein.

Beim normalen Einschreiben hatte ich auch schon den Ärger, dass der Kunde es einfach nicht angenommen oder abgeholt hat. Das war dann nichts mit dem Nachweis des Zugangs.
 
Vielen Dank, Quernetz.
Es ist gut, das einmal so detailliert zu lesen. Möchte der Fall, in dem die Details eine Rolle spielen, ausbleiben!
 
Und deswegen mag ich Rechnungen als pdf versendet - der Gegenüber kann nicht bestreiten, sie erhalten zu haben.
 
Der persönliche Kontakt zum Schuldner ist wichtiger und erträglicher als das blosse Beharren auf rechtliche Schritte...
100% richtig. In meinem Beruf (WebDesign) wir haben ein paar Regeln die macht das Leben viel einfacher:
1. 30% vorzahlung
2. 50% vor dem Ende des Projects
3. 20% 5 Tage nach beendigung allen Arbeiten (Web Site is On-Line und alle sind zufrieden).
4. immer persoenliche Kontakt zum Kunde (eigentlich wir arbeiten zusammen)
5. nebenleistungen - Hosting, Web Banner herstellung un so weiter - Probleme sind immer mit letztem Rechnung, deshalb lasen wir die Summe so klein wie moeglich zu sein, aber die Diensltleistungen von groesen Bedeutung (oder wie sagt das?). Eine website auf diskette macht kein Sinn. So haben wir immer die moeglichkeit ein Schrit zurueck zu machen. Wird nicht bezahlt - wird nicht geliefert. Biss jezt - alle zufrieden.
 
Da habt ihr aber äußerst seltsame Regeln. Ich würde meinen Kunden nicht zumuten 3 Mal eine Überweisung zu tätigen. So ein Quatsch.

Aber ohne Dir nahetreten zu wollen. Kunden die jemand mit einer solch schlechten Rechtschreibung die Erstellung einer Webseite anvertrauen, können keine allzu großen Ansprüche stellen und deswegen machen die das vielleicht auch mit.

Bei uns wird gezahlt wenn die Webseite online ist und der Kunde zufrieden ist. Ich habe in all den Jahren nur einmal Probleme gehabt, aber die Webseite wurde in dem Fall auch nicht fertiggestellt. Das war eben ein jüngerer Bursche.

Persönlicher Kontakt ist immer noch das wichtigste.
 
Aber ohne Dir nahetreten zu wollen. Kunden die jemand mit einer solch schlechten Rechtschreibung die Erstellung einer Webseite anvertrauen, können keine allzu großen Ansprüche stellen und deswegen machen die das vielleicht auch mit.

Also...Puuuh...
Das kann man hier aber so nicht stehen lassen... :(

Wenn Du mal ein bißchen nachgedacht und recherchiert hättest, dann
hättest Du wahrscheinlich herausgefunden, daß
1. deutsch nicht die Muttersprache von dreamland69 ist (ich tippe mal auf anglo-amerikanischen Sprachhintergrund) und
2. dreamland69 nicht oder nur selten für deutsche Kunden arbeitet.

Unter diesen Gesichtspunkten solltest Du Dein Posting eventuell mal überdenken,
denn das kommt hier momentan doch ziemlich ...öhm.. seltsam und unreflektiert rüber, was Du da von Dir gegeben hast.

Davon mal abgesehen, finde ich solche Regelungen sehr nützlich und gut.
Wir machen das auch häufig so (30% Anzahlung, Rest bei Abschluß des Projekts). Das schafft klare Verhältnisse.
 
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Ja schon möglich. Wer weiß. Aber 3 Zahlungen?! Anzahlung und Rest bei Fertigstellung ist ja noch OK, aber ich kann doch von keinem Kunden verlangen das er 3 Mal zu Bank rennt oder online überweist.

Wie auch immer. Kommunikation ist alles. Ich denke da kann man sich einig sein.
 
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