klangundklang
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Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage.
Ich schreibe gerade eine Mahnung und möchte alles richtig machen. (Seit 2 Jahren selbstständig und jetzt fangen die Kinderkrankheiten an)
Laut gesetzt ist das so:
"Der Schuldner einer Geldschuld kommt auch in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt."
aber die Stelle mit Fälligkeit und Zugang verstehe ich nicht.
Zugang ist z.b bei mir der 22.2.07 Fälligkeit ist (7 Tage Zahlungsziel) der 29.02.2007 ab wann muss ich nun die 30 Tage zählen? Datum auf der Rechung oder ab dem Datum des Zahlungsieles?
danke
ich habe mal eine Frage.
Ich schreibe gerade eine Mahnung und möchte alles richtig machen. (Seit 2 Jahren selbstständig und jetzt fangen die Kinderkrankheiten an)
Laut gesetzt ist das so:
"Der Schuldner einer Geldschuld kommt auch in
Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder
einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung zahlt."
aber die Stelle mit Fälligkeit und Zugang verstehe ich nicht.
Zugang ist z.b bei mir der 22.2.07 Fälligkeit ist (7 Tage Zahlungsziel) der 29.02.2007 ab wann muss ich nun die 30 Tage zählen? Datum auf der Rechung oder ab dem Datum des Zahlungsieles?
danke