Klagewut: Ravensburger verklagt Apple

Zu den Geräten mit Memory-Funktion: Um die geht es nicht, es geht ausdrücklich um Spiele mit dem Wort "Memory" im Titel...

...genau DAS ist der Punkt. Denn Marken kann man sich immer nur für Klassen schützen lassen und Ravensburger scheint einen Schutz für die Klasse "Spiele" zu haben.
 
Die Marke Memory

Memory wird umgangssprachlich als Gattungsname auch für andere Spiele nach ähnlichem Spielprinzip verwendet. Zeitweise verwendeten auch andere Anbieter die Bezeichnung für ihre Spiele.
Die Ravensburger AG ist in Deutschland im Besitz der eingetragenen Wortmarke „MEMORY“ in der Leitklasse 28 für die Ware/Dienstleistung Legekarten-Spiele. Darüber hinaus ist sie seit 1999 auch im Besitz der Wortmarke „Memory“ in der Leitklasse 09 für „auf Datenträgern aller Art aufgezeichnete Spiele“ und Legekartenspiele. International ist die Marke „MEMORY“ für Spiele und Spielzeug eingetragen. Ravensburger nutzt die Marke in verschiedenen Varianten in Groß- und Kleinschreibung.
Zum Schutz ihrer Marke ist der Verlag in den Jahren 1999 bis 2004 nach Angaben der APA in mehr als einhundert Fällen gegen missbräuchliche Verwendung vorgegangen.[2] Nach einer Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes in der Entscheidung 4 Ob128/04h könne der Auffassung, das strittige Kennzeichen „Memory“ wäre „Allgemeingut, für das kein gleichwertiger Alternativbegriff zur Verfügung stehe“, nicht beigepflichtet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Memory_(Spiel)#Die_Marke_Memory
 
Bist du sicher, dass die Hersteller der von dir verlinkten Produkte keine Gebühren an Ravensburger zahlen?

Dann hätten sie das Zeichen für den Rechteschutz im Namen mit angegeben Ⓡ

Und Apple ist nun einfach mal kein gewöhnliches Wort, sondern schon eine Marke an sich. Das ist bei "Memory" aber anders.

Im übrigen bleibe ich bei meiner Ansicht, dass sich Ravensburger an die Entwickler halten müsste.
 
Apple ist kein gewöhnliches Wort? Sag das mal einem Engländer...

das spielt überhaupt keine Rolle.
Ich arbeite selbst bei einer Firma deren Firmenname in einer anderen Sprache ein gängiges Wort ist. Und trotzdem kann diese Marke genutzt und vor Gericht geschützt werden.
 
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