Kann man trotz Steuerschulden beim Finanzamt eine GmbH gründen?

- wie schafft man es 30.000,- Steuerschulden anzuhäufen??? (ok ok, auch in meinem (gehörten) Umfeld soll es Selbständige gegeben haben, die die UmSt mit vollen Händen verprasst haben und dann vorm FA blank ziehen mussten)

Das ist eine höchst interessante Frage....
 
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Was ich persönlich beim Verhalten des TE interessant finde:
- wie schafft man es 30.000,- Steuerschulden anzuhäufen???
Das ist eigentlich ganz einfach:
Bei der Gründung einer Einzelunternehmung wird eine Umsatz- und Gewinnprognose ggü. dem Finanzamt abgegeben.
Abgabe der Steuererklärung durch den Steuerberater (verlängerte Abgabefrist) 20 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Bis dahin aus dem Vollen gelebt (neue Karre, schöne Klamotten, fetter Urlaub, haufenweise Geschäftsessen).
Und wenn der Bescheid kommt, sind die Taschen leer. Mit dem Bescheid für das Gründiungsjahr kommt der Vorauszahlungsbescheid für das Jahr nach der Gründung und das laufende Jahr. Jetzt sind nicht nur die Taschen leer, sondern es zerfällt Dir die Hose am Leib und Du fängst an, Regenwürmer für ihre freie Kost und Logis im Garten zu beneiden. Es gab da früher mal eine Auswertung, dass die höchste Insolvenzquote im dritten oder vierten Jahr nach Gründung vorliegt. Genau mit solch einem Szenario im Hintergrund.

Plausibel überlegt, müsste da wohl eine Privatinsolvenz vorliegen; das FA lässt sich nicht auf 50€ mtl. ein, wenn noch irgendwelche Vermögenswerte vorliegen. Bestimmt ist auch eine EV eingetragen. Ich habe es ungefähr jährlich einmal, dass das FA oder auch Behörden, selbstbewohnte Immobilien wegen Gebühren- oder Steuerschulden versteigern lassen.
Als die Nachfrage da war, konnte man die gut versteigern oder vorher noch mit Zustimmung der Gläubiger verkaufen.
Aktuell kann es passieren, dass nicht nur unattraktive Objekte etliches unter Wert über den Tisch gehen. Es wird insbesondere dann glitschig, wenn der Versteigerungserlös nicht reicht, die Verbindlichkeit zu begleichen. Das betrifft natürlich alle Versteigerungen, nicht nur die mit dem FA als Gläubiger.
Aufkäufer steigern mit und verkaufen die Immobilien, sobald sie im Grundbuch stehen. Man begnügt sich mit schmalem Aufschlag von 20-40T€ und ist die Bude dann schnell wieder los.

Genug geplaudert, es geht ja um etwas ganz anderes hier.
 
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Das ist eigentlich ganz einfach:
Bei der Gründung einer Einzelunternehmung wird eine Umsatz- und Gewinnprognose ggü. dem Finanzamt abgegeben.
Abgabe der Steuererklärung durch den Steuerberater (verlängerte Abgabefrist) 20 Monate nach Ende des Geschäftsjahres.
Bis dahin aus dem Vollen gelebt (neue Karre, schöne Klamotten, fetter Urlaub, haufenweise Geschäftsessen).
Und wenn der Bescheid kommt, sind die Taschen leer. Mit dem Bescheid für das Gründiungsjahr kommt der Vorauszahlungsbescheid für das Jahr nach der Gründung und das laufende Jahr. Jetzt sind nicht nur die Taschen leer, sondern es zerfällt Dir die Hose am Leib und Du fängst an, Regenwürmer für ihre freie Kost und Logis im Garten zu beneiden. Es gab da früher mal eine Auswertung, dass die höchste Insolvenzquote im dritten oder vierten Jahr nach Gründung vorliegt. Genau mit solch einem Szenario im Hintergrund.
Meine Frage war eigentlich rhetorischer Natur - das von Dir geschilderte Szenario ist durchaus von manchen Menschen geübte Praxis, und da setzt meine Frage nach der Geschäftsfähigkeit an…;-)

Ich bin bislang immer gut mit dem Stichwort des „ehrbaren (hamburger) Kaufmanns“ gefahren, der vorausschauend und konservativ seine eigenen finanziellen Belange pflegt - und: auf einen Steuerberater setzt, der auf die Frage:“wenn ich per heute meinen Geschäftsbetrieb (warum auch immer) einstellen würde/müsste, wer bekommt wann wieviel Geld von mir?“

Damit habe ich immer gute Erfahrungen gemacht, so dass (entsprechende Umsätze vorausgesetzt) immer Genug Geld im angemessenen Rahmen dazu für mich zu Entnahme bereitstand.
Aber weil auch das mit den Steuerberatern nicht immer so einfach ist, habe ich mich von der GmbH verabschiedet und betreibe das Business wieder als Einzelunternehmer.
 
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Ich wäre bei nahezu blindem Vertrauen auf Steuerberater ganz ganz vorsichtig. Edit: Deinen Beitrag jetzt erst ganz zu ende gelesen. Da sind wir ja einer Meinung. ;)
Sicherlich gibt es gute. Aber was ist ein "guter" Steuerberater?
Ein Steuerberater ist erstmal ein Fachmann in Steuergesetzgebung. Das bedeutet nicht, dass er generell in ökonomischen Dingen besonders fortgeschritten ist.
Klar gibt es Steuerberater, die könnten ein Unternehmen gut führen. Aber eben bei weitem nicht alle, denn es handelt sich primär um ein rechtliches Thema.

Der Begriff "Geschäftsfähigkeit" ist wieder etwas anderes und wird in D und wohl auch in A und CH a priori jeder mindestens 18 Jahre alten Person zugesprochen, sofern sie ihr nicht ausdrücklich aberkannt wurde. Meist wegen plemplem.

So, schönen Abend allerseits.
 
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Echt starke Aussagen werden hier zum Teil gemacht 😁
Bei noch 28.000,- Schulden und dann noch geplante 60.000,- zukünftige Schulden ist das schon eine heiße Kiste.
Neben all diesen, zusammengenommen bereits interessanten Informationen finde ich eine GmbH-Gründung mit 2 x 60 = 120.000,- € bemerkenswert! Was soll da denn der Unternehmensgegenstand sein? Die Einlage ist ja u.a. für die Erstausstattungen aber auch Hachtung etc. gedacht (unter anderem).

PS: persönliche Erfahrungswerte aus 20 Jahren Selbständigkeit, Freiberufler (Ing.) und GmbH-Gesellschaft.-GF
Betragsmässig bewegen wir uns da ja schon Richtung AG…. Ich würd keinem mit solchen Schulden und einer Rückzahlung von 50,- auch nur 1 Cent leihen- aber das ist a andere Geschichte
 
wie schafft man es 30.000,- Steuerschulden anzuhäufen??? (ok ok, auch in meinem (gehörten) Umfeld soll es Selbständige gegeben haben, die die UmSt mit vollen Händen verprasst haben und dann vorm FA blank ziehen mussten)
Das ist auch schon merkwürdig, denn mit steigendem Umsatz verkürzen sich die Intervalle in denen man die zahlen muß. Setzt man ausreichend um um davon zu leben, so zahlt man die monatlich ans Finanzamt (ist bei mir z.B. so).

Aber ja, hier klingt sehr viel sehr merkwürdig und ich halte mich daher auch mit Aussagen weitestgehend zurück, weil man da so ins Blaue gar nichts raten kann.
 
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Könnte man ja auch so machen, dass man eine GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) gründet wo man gesamtschuldnerisch und unbegrenzt haftet.

Also sprich für die Schulden, die man selbst hat, müssen andere grade stehen und wenn es bis zur Verpfändung des eigenen Hauses geht. Könnte man sich quasi "gesund stoßen"..

Ohnehin halte ich die GmbH auch für eine wesentlich größere Klaviatur. So Sachen wie Bilanzierung, die man dann machen muss, sollte man da schon im Ansatz verstanden haben. Selbst wenn es ein Steuerberater macht.
 
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Ich war gestern auf einem Seminar zum Thema Gewerberecht und habe folgendes mitbekommen - trotzdem ohne Gewähr: Das Recht auf Gewerbefreiheit leitet sich zwar aus dem Grundgesetz der freien Berufwahl ab (Artikel 12 GG).

Selbst wenn man beispielsweise straffällig geworden ist und im Gefängnis war dürfte man beispielsweise danach noch ein Geschäft oder Laden aufmachen.

Allerdings meinte der Dozent auch, dass so lange man dem Staat noch Geld schuldet (Steuern, Krankenkassenbeiträge etc.) dies so nicht möglich sei. Der Dozent war aber selbst kein Jurist, Steuerberater etc. sondern Angestellter eines Existenzgründerzentrums.
 
Bei jeder GmbH-Gründung wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des FA benötigt. Denke, die wird es hier nicht geben.
 
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Mal wieder ein Unterhaltungstread … besser als Kino.

- 30.000€ Steuer(!)schulden
- mit lachhaften 50€/Monat abbezahlen
- von Freunden und Bekannten nochmal 60.000€ schnorren wollen
- sich für so eine Frage hier im Mac Forum anmelden

:hehehe:
 
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- 30.000€ Steuer(!)schulden
Sind ja „nur“ noch 28.000 Euro. Ich lese gerade ein Buch über Enron und ich glaube selbst deren Buchhalter hätten damals vor der Aufgabe kapituliert.
 
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Mal wieder ein Unterhaltungstread … besser als Kino.

- 30.000€ Steuer(!)schulden
- mit lachhaften 50€/Monat abbezahlen
- von Freunden und Bekannten nochmal 60.000€ schnorren wollen
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:hehehe:
Besser hätte ich es auch nicht formulieren können....
 
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Allerdings meinte der Dozent auch, dass so lange man dem Staat noch Geld schuldet (Steuern, Krankenkassenbeiträge etc.) dies so nicht möglich sei. Der Dozent war aber selbst kein Jurist, Steuerberater etc. sondern Angestellter eines Existenzgründerzentrums.
Ich weiß nicht, ein Finanzamt lässt sich so auf einige Deals ein.
Er erwähnt das Wort Privatinsolvenz.
Er stellt 500€ monatlich aus seinem Gehalt in Aussicht. Natürlich unter Vorlage eines Anstellungsvertrag. Eventuell noch einige andere Bedingungen. Dann könnte ich mir eine Stundung vorstellen. Viel schlechter kann‘s fürs FA nicht werden.
 
Am Ende gilt der Tipp von Beginn der Unterhaltung, der OP sollte sich einen Steuerberater/Anwalt nehmen und sich von einem wirklichen Experten für das Thema beraten lassen. Die helfen dann bestimmt auch beim Gesellschaftervertrag und auch mit dem Finanzamt.
 
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Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen des Verstoßes gegen das GmbH-Gesetz an. Göbel hatte die TEH Textilhandel GmbH Mitte November 2021 mit einem Stammkapital von 25.000 Euro gegründet. Bei der Firmenanmeldung am 20. Oktober hatte er dem Amtsgericht versichert, in den letzten fünf Jahren keine wirtschaftlichen Verfehlungen begangen zu haben. Im Juli 2017 wurde er jedoch vom Amtsgericht München wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Vielleicht ein ganz interessanter Hinweis mit dem GmbH-Gesetz. Aus n-tv.de
 
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Zwischen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und einer Pleite und daraus rührenden Schulden sehe ich einen Unterschied.
Aber ich bin kein Jurist.
 
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Mit einer Tilgungsrate von 50 Euro im Monat müsste man auch nur 147 Jahre weiter tilgen, um schuldenfrei zu werden. Hmm. okay.
 
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Das ist richtig. Ich würde an seiner Stelle auch keine neuen Schulden machen. Weil wer nur 50€ pro Monat abzahlt wird kein hohes Einkommen haben. Den Grund für die Pleite kenne ich nicht, aber Vorsatz wird es wohl nicht sein, sonst hätte der TO noch andere Probleme an der Backe, als nur die Steuerschuld. Der im nt-v Beitrag Genannte hat aber mit Vorsatz gehandelt und das ist noch mal ein anderes Kaliber.
 
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Mit einer Tilgungsrate von 50 Euro im Monat müsste man auch nur 147 Jahre weiter tilgen, um schuldenfrei zu werden. Hmm. okay.
Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
By the way: die Rate ist nur so klein gehalten, weil kein Vermögen und wohl auch keine Einnahmen über der Pfändungsgrenze liegen.
Willst du jetzt spekulieren, dass das so bleibt?
 
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