Imac 24 bei Mediamarkt gekauft. Wie wird die Gewährleistung gehandhabt?

Na ja, das Wort "Garantie" ist ein vielstrapaziertes.
Nach meiner Kenntnis kann man bei MM eine Garantieversicherung dazu erwerben.
Evtl. verwechselt @Dirk12 aufgrund seiner eingeschränkten Kenntnis der deutschen Sprache Garantie und Garantieversicherung.
Möglicherweise sind auch der Verkäufer des Gebrauchtgerätes und der Verkäufer im Markt nicht in der Lage, diese Dinge zu trennen.

Falls es sich um eine Garantieversicherung handelt, sind die Versicherungsbedingungen relevant.
Da müsste wohl der Verkäufer des Gebrauchtgerätes nachsehen.
 
Also ich kenne das so 6 Monate Gewährleistung 2 Jahre Garantie (Deutsches Gesetz).

Da solltest du dich dringend nochmal Aufschlauen.

Garantie ist gesetzlich überhaupt nicht geregelt, sondern eine Freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.

Dir bleibt jetzt ~12 Monate nach dem Kauf nur noch die gesetzliche Gewährleistung von weiteren 12 Monaten, die allerdings wie schon geschrieben mit Beweislastumkehr (du musst beweisen dass der Fehler von Anfang an vorhanden war) einhergeht.

Ich habe gehofft, das jemand damit schon einmal eine Erfahrung gemacht hat.
Die Erfahrungen sind sehr individuell und nicht auf andere fälle übertragbar.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich glaube hast du falsch verstanden. da wäre noch 1 Monat (nach 23 Monaten) Garantie drauf.
Nein, du verstehst es nicht oder es fehlt hier an Informationen.
Du bekommst 12 Monate Garantie und 24 Monate Gewährleistung.
Garantie ist eine freiwillige Leistung von Apple. In diesem Fall bereits abgelaufen.
Gewährleistung 24, aber nach 12 Monaten musst du beweisen können, dass der vorliegende Defekt bereits beim Kauf des iMacs bestand und sich erst jetzt gezeigt hat.
Genau das wäre das Problem, denn das wirst du praktisch unmöglich beweisen können.

Also: Du hast nach 23 Monaten noch einen Monat Gewährleistung und du musst beweisen, dass der Defekt schon vorher vorlag.
Was macht MediaMarkt in diesem Fall? Die werden eine teure Reparatur ohne Garantie und ohne Beweis für einen Gewährleistungsanspruch nicht auf Kulanz reparieren, weil es ein reines Verlustgeschäft für sie wäre. Kulanz kann man auch nicht einfordern oder darauf verharren. Wenn der Verkäufer keinen Bock auf dich hat, lässt der auch nicht mit sich reden.

Solltest du eine optionale Garantieerweiterung von MediaMarkt zusätzlich zum iMac gekauft haben, sieht die Sache eventuell anders aus. Aber davon war hier nicht die rede und wenn ich mich recht erinnere ist die auch deutlich länger als zwei Jahre. Also gehe ich mal hier davon aus, dass die Erweiterung hier nicht vorliegt. Ansonsten wüsste ich auch nicht was hier diskutiert werden soll.
 
Ja das weiß ich doch. Aber MM ist bei Fernseher und co ziemlich kulant. Wie handhaben die das bei apple?
 
Ja das weiß ich doch. Aber MM ist bei Fernseher und co ziemlich kulant. Wie handhaben die das bei apple?
Die sind eventuell "kulant" weil Samsung, LG und Co. meist 24 Monate Garantie geben.
Das ist nicht wirklich Kulanz, sondern einfach eine Regelung mit dem Hersteller.
Die Marge ist bei Apple sehr gering und Saturn und MediaMarkt verdienen kaum Geld damit.
Du wirst hier keine Kulanz erwarten können. Aber das kann dir auch nur dein MediaMarkt sagen, wenn der Fall eintrifft.
Gehe mal nicht davon aus.
 
Aber MM ist bei Fernseher und co ziemlich kulant.
Bezweifle ich stark, jedenfalls meine Erfahrung mit MM/Saturn. Ist aber auch was her, weil ich seit den Erfahrungen da eben nichts mehr kaufe.
Die machen (aus meiner Erfahrung und was ich so höre) schon Probleme, wenn man sich offiziell noch in den ersten 12 Monaten der Gewährleistung befindet. Dazu gibt es auch ein zwei Threads hier

Langer Thread, kurzer Sinn.
Du hast de facto einen Monat Gewährleistung verbleibend, welche zudem (wenn auch rein formell) an Dich übertragen werden müssen.
In diesem Monat liegt die Beweispflicht, dass der Schaden von Anfang bestand, bei Dir. Also im Prinzip keine Chance Ansprüche geltend zu machen.

Wenn der Verkäufer einen Privatperson ist, hast Ihm gegenüber bei Mängeln auch keine Ansprüche.

Gehe davon aus, dass Du den iMac ohne Ansprüche bei Mängeln erwerben wirst.

Wenn der Verkäufer in der Anzeige schreibt "mit Garantie", hat er entweder genauso wenig Ahnung von der Materie wie Du, oder er hat eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Ich gehe vom Ersten aus.
 
Dir bleibt 12 Monate nach dem Kauf nur noch die gesetzliche Gewährleistung von 24 monaten.
Ich würde sagen: 12 Monate nach dem Kauf sind auch bereits 12 Monate der insgesamt 24-Monate Gewährleistung abgelaufen.
Ist das jetzt ein Verständnisfehler bei mir oder ein Formulierungsfehler bei Dir? ;)
 
Wenn der Verkäufer einen Privatperson ist, hast Ihm gegenüber bei Mängeln ach keine Ansprüche.
Kommt auf die Plattform und die Vertragsform an: bei Ebay z, Bsp. muss der Zustand auch der Beschreibung entsprechen. Selbst ein angegebener leichter Defekt darf sein, aber alles Andere muss funktionieren. Viele VK meinen auch, mit ihrer Ausschluss-Formulierung hätten sie keine Verflichtungen zur Rücknahme o. Ä. Die sollten mal die AGBs lesen.
 
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Kommt auf die Plattform und die Vertragsform an: bei Ebay z, Bsp. muss der Zustand auch der Beschreibung entsprechen. Selbst ein angegebener leichter Defekt darf sein, aber alles Andere muss funktionieren. Viele VK meinen auch, mit ihrer Ausschluss-Formulierung hätten sie keine Verflichtungen zur Rücknahme o. Ä. Die sollten mal die AGBs lesen.
Sicherlich ist Betrug Betrug. Sicherlich sind 256GB SSD vs angegeben 512GB relativ einfach und straightforward.
Aber für den Rest ist es am Ende des Tages ein Thema der Beweispflicht ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie (wenn nicht durch eine alte Apple Care Garantieerweiterung erschlichen) hat das Gerät keine mehr. Die hat man 1 Jahr durch den Hersteller.
AppleCare+ ist eine Versicherung von Apple - nicht Mediamarkt. Diese hat man ohne Verlängerung 2 Jahre.

Das ist nicht richtig. Bei Computern wie dem Imac, dem Macbooks, MacMini, etc. beträgt die Laufzeit
des AC+ ohne Verlängerung 3 Jahre.

Speziell beim Imac 24 halte ich es für unnötig ausgegebenes Geld.
Das sind extremst kompakte und hochintegrierte Geräte, bei denen bisher keinerlei Probleme
bekanntgeworden sind.
 
Jain - in den ersten 12 Monaten der gesetzlichen Sachmängelhaftung hat man eben nicht selber das Thema. Danach wird es auch schwierig

Bei Privatverkäufen ist man direkt in der Beweis bzw. Nachweispflicht. Und die ist i.d.R. aufwendig, da es eben nicht offensichtlche Schäden sind, denn die wären im Zweifel direkt aufgefallen.

Und dann gibt es eben noch die Feinheiten, dass wenn jemand regelmässig bei eBay oder sonst wo verkauft eben nicht mehr als Privatperson gilt etc ..
Aber das sind alles juristische Feinheiten (und ich bin kein Jurist), aber mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass sich eine juristische Auseinandersetzung dann in den seltensten Fällen lohnt. Im Gegensatz zu "klar" gesetzliche geregelten und mit vielen Urteilen bereits geregelte Ansprüche in der Sachmängelhaftung
 
Zuletzt bearbeitet:
Wobei man bei der Konstellation natürlich durchaus auf einen Fehler stoßen kann den der Vorbesitzer ignoriert oder nicht erkannt hat.
 
Ja das weiß ich doch. Aber MM ist bei Fernseher und co ziemlich kulant. Wie handhaben die das bei apple?
Die sind eventuell "kulant" weil Samsung, LG und Co. meist 24 Monate Garantie geben.
Das ist nicht wirklich Kulanz, sondern einfach eine Regelung mit dem Hersteller.
Das würde ich nochmal betonen! Apple gibt eben nur 12 Monate Garantie; danach greift nur noch die Gewährleistung vom Händler Mediamarkt – oder ggf. Kulanz.

Wenn Samsung oder LG 24 Monate geben (siehe Garantiebedingungen Samsung oder Garantiebedingungen LG), dann kann ich mir gut vorstellen, dass Mediamarkt in dem Moment, wo du den Laden betrittst, versucht das Ganze als Garantiefall abzuwickeln und dadurch dann Samsung selbst für die Reparatur/den Austausch zuständig ist. Ggf. ist die "Kulanz von Mediamarkt" nach 25 Monaten auch eine "Kulanz von Samsung", weil Mediamarkt es über die Garantie versucht. Das wird bei Apple Geräten aber eher nicht klappen, weil Mediamarkt nach 25 von 12 Monaten Garantie bei Apple wohl nichts mehr erreichen wird.

Anders ist es bei Apple Geräten, die direkt bei Apple im Store gekauft wurden. Da hast du 12 Monate Garantie und dann nochmal die restlichen 12 Monate Gewährleistung (von insgesamt 24 Monaten seit Kauf), die bei Apple – wenn das Geräte direkt bei Apple gekauft wurde – häufig wie eine Garantie behandelt werden (also nichts von Beweislastumkehr; da wird auch häufig einfach so repariert oder getauscht – aber auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel).
Und dann gibt es eben – wie bei den anderen auch – die "Kulanz bei Apple", dass nach 25 Monaten Apple bei Geräten, die direkt im Store gekauft wurden, ein Auge zudrückt und sie trotzdem kostenlos repariert / tauscht. Da wirst du aber eben keine eindeutige Antwort bekommen können, weil das immer individuell am Store, Mitarbeiter, Gerät, Schaden etc. liegt. Nur weil bei einer Person Apple nach 25 Monaten kostenlos tauscht, ist das bei der anderen Person nicht zwingend so.

Für mich würde das heißen: 1 Monat bzw. wenige Wochen Restgarantie sind nur dann noch etwas wert, wenn du beim Überprüfen des Macs vor Ort vor dem Kauf keinen Fehler feststellst, der aber nach 2-3 Tagen Benutzung bei dir auftritt. Dafür würde ich aber keinen Aufpreis zahlen – ich würde also eher unabhängig von der Gewährleistung überlegen, ob der Mac zu dem Preis ein gutes Angebot ist.

Was soll der Mac denn kosten? Welche Ausstattung hat er? Kannst du ihn vor Ort besichtigen und testen? Hat der Händler gute Bewertungen? Weißt du, warum der Händler ihn verkauft? Vielleicht kann man es dann besser abschätzen.
 
Aber MM ist bei Fernseher und co ziemlich kulant.
Das kann ich nicht glauben. Das wäre eventuell, aber nur eventuell, der Fall, wenn du in letzter Zeit für Tausende € eingekauft hast. Bei mir ist das so. Du glaubst doch nicht wirklich an eine Kulanz für eine Kiste, die du bei eBay gekauft hast? Der lacht dich aus: „hast noch einen Monat Zeit, mir zu beweisen, dass das Gerät vor 23 Monaten defekt war. Die Zeit läuft.“
 
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... hmm, in den letzten Postings werden die Grundsätze richtig dargestellt was den Unterscheid zwischen Gewährleistung und Garantie anbelangt.

Aber es schleichen sich so ein paar kleine Unstimmigkeiten bzw. Fehlinterpretationen ein.

In #10 habe ich immer von "Verkäufer" gesprochen. Das bedeutet, dass es hier nicht der MediaMarkt ist, sondern derjenige der das Gerät auf ebay verkauft. Der ist der Verkäufer.

Und für den gelten auch alle gesetzlichen Regelungen. Ob er nun gewerblicher Händler ist, oder Privatperson, ist dabei erst mal vollkommen egal, bis auf 2 mögliche Unterschiede, nämlich als Privatperson kann man die Gewährleistung ausschließen, und bei gebrauchten Waren kann man die Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen.

Beides muss aber ausdrücklich im Verkaufsangebot dargestellt sein. Dabei ist auch eine recht genaue, rechtlich haltbare, Forumulierung notwendig.

Also:

a) Hier wird über ebay verkauft. Das wird wohl nicht der MediaMarkt sein. Es ist daher vollkommen egal, wann das Gerät bei MM gekauft wurde. Einzig relevant ist das Kaufdatum bei ebay. Ab da beginnt die Gewährleistung des ebay-Verkäufers zu laufen.

b) ist der ebay-Verkaufer gewerblich tätig: er kann die Dauer auf 1 Jahr verkürzen, aber nur mit explizit und rechtlich haltbarer Forumlierung. Er kann die Gewährleistung nicht vollständig ausschließen, egal wie er es formuliert. Wenn Mängel (was bei gebrauchten Geräte ja durchaus sein kann) vorhanden sind, müssen diese alle genau so genannt werden. Dafür gilt dann die Gewährleistung nicht, da sie dem Käufer bekannt sind.

c) ist der ebay-Verkäufer eine Privatperson, kann er entweder wie unter b) die Dauer begrenzen oder die Gewährleistung vollstädnig ausschließen. Hier sind aber hohe Anforderungen an die Forumulierung vorhanden. "keine Gewährleistung" klingt zwar gut, reicht aber nicht. Auch müssen natrürlich alle Mängel genannt werden, da der Ausschluss der Gewährleistung nicht bei grober fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich ist. Wenn also ein Teil offensichtlich defekt ist, dann kann der Privatverkäufer sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.

Fazit:

1) Auch als Privatverkäufer muss man unter Umständen die gleiche Gewährleistung wie ein gewerblicher Händler leisten.

2) Hier im Thread ist es uninteressant, wann das Gerät bei MediaMarkt gekauft wurde, da MM hier nicht der Verkäufer sein wird, sondern jemand der das über ebay macht.

3) Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
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