Imac 24 bei Mediamarkt gekauft. Wie wird die Gewährleistung gehandhabt?

a) Hier wird über ebay verkauft. Das wird wohl nicht der MediaMarkt sein. Es ist daher vollkommen egal, wann das Gerät bei MM gekauft wurde. Einzig relevant ist das Kaufdatum bei ebay. Ab da beginnt die Gewährleistung des ebay-Verkäufers zu laufen.
Ist es nicht so, dass MM an die rechtliche Gewährleistungsdauer ab Abschluss des Kaufvertrages mit MM gebunden ist, egal wer der momentane Besitzer/Eigentümer ist?
 
Endlich wieder Endlosdiskussionen zum Thema Garantie / Gewährleistung
Teil 1256
:LOL:
 
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Ist es nicht so, dass MM an die rechtliche Gewährleistungsdauer ab Abschluss des Kaufvertrages mit MM gebunden ist, egal wer der momentane Besitzer/Eigentümer ist?
Rein rechtlich, soweit ich das als nicht-Jurist übersehe, beruht die Gewährleistung/Sachmängelhaftung auf dem (Kauf)Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
Verkauft Letzterer die Ware weiter, besteht kein Vertrag zwischen ursprünglichen Verkäufer und dem neuen Käufer. Deshalb muss rein formell die Ansprüche übertragen werden.
 
Kleiner aber feiner Unterschied: ein privater Verkäufer muss ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung reicht nicht.
Ja widerspricht sich ja nicht, sondern im Gegenteil - wie ich schrieb: Gewährleistung Umgangssprache ist und Sachmängelhaftung der juristische Begriff ist.
 
Das mag ja sein. Nur wenn du zum Beispiel in einer Anzeige nur eine Gewährleistung ausschließt, ist es völlig bedeutungslos. Erst der ausdrückliche Ausschluss der Sachmängelhaftung befreit dich von irgendwelchen Gewährleistungen.

https://www.test.de/Verkauf-im-Inte...sen-als-Verkaeufer-4533698-0/?paysuccess=true

Hab leider nur diesen Link für euch. Wenn ich alles hier angebe, verletze ich wohl das Urheberrecht.
Ich widerspreche Dir doch nicht ..
es ist jetzt auch alles von fast jedem gesagt
 
Wieder knapp daneben. Im BGB gibt auch Gewährleistung. Vermutlich sind in diesem Gesetzbuch keine Umgangsprache erwähnt. Mir ist jedenfalls kein § bekannt.

Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat, wurde das Kaufvertragsrecht umfassend überarbeitet. Insbesondere die Regeln über das Mängelfolgenrecht wurden stark verändert. Eine Sonderregelung über die Gewährleistung für Hauptmängel beim Viehkauf gibt es seitdem nicht mehr.

Zuvor wurde die Mängelhaftung als Gewährleistung bezeichnet; der Sinn lag darin, mit der Bezeichnung klarzumachen, dass es sich um eine Regelung handelt, die vollständig vom allgemeinen Teil des Schuldrechts abgetrennt war. Das neue Regelungsregime hingegen hat diese Eigenschaft nicht mehr. Das Mängelrecht beim Kaufvertrag ist jetzt im Wesentlichen durch das allgemeine Schuldrecht bestimmt; dessen Regelungen werden nur in bestimmten Rahmen durch das Kaufvertragsrecht modifiziert, sind aber ansonsten anwendbar. Deshalb wird vielfach argumentiert, dass die Bezeichnung „Gewährleistung“ jetzt aufgegeben werden sollte. Da der Verkäufer nun prinzipiell nach den ganz normalen Regeln für Mängel, also auf seiner Seite eine Nichterfüllung seiner Pflichten, haften muss, solle jetzt besser von Mängelhaftung gesprochen werden. Das BGB verwendet den Begriff „Gewährleistung“ selbst nur am Rande (vgl. § 365 BGB) und spricht sonst von einzelnen Mängelansprüchen.

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Schlimmer als mit einem BR hier
Bin raus
:zeitung:
 
Auch wenn der Verkäufer das nicht ausgeschlossen hat, wird das kaum jemand einklagen. Denn klar ist, der Verkäufer wird das nicht verstehen (wollen) und keinen Finger rühren. Wenn ein Artikel mit Garantie verkauft wird und keine vorhanden ist, dann ist das schlicht Betrug. Dazu müsste man aber den exakten Wortlaut kennen.
 
Es kommt doch darauf an, welche Garantie gegeben wird, denn diese ist ja frei bestimmbar. Ich gebe als privater Verkäufer immer Garantie*, um meine Angebote attraktiver zu machen, und schreibe das auch in die Titelzeile meiner Anzeigen!

Also zum Beispiel “Verkaufe iPad Pro 11”, 512GB, Cellular mit Case und Garantie”.

*Ich garantiere die Richtigkeit meiner Angaben im Verkaufstext.
 
Kleiner aber feiner Unterschied: ein privater Verkäufer muss ausdrücklich die Sachmängelhaftung ausschließen. Ausschluss der Gewährleistung reicht nicht.

... so habe ich es ja schon geschrieben

ist der ebay-Verkäufer eine Privatperson, kann er entweder wie unter b) die Dauer begrenzen oder die Gewährleistung vollstädnig ausschließen. Hier sind aber hohe Anforderungen an die Forumulierung vorhanden. "keine Gewährleistung" klingt zwar gut, reicht aber nicht.


Rein rechtlich, soweit ich das als nicht-Jurist übersehe, beruht die Gewährleistung/Sachmängelhaftung auf dem (Kauf)Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.
Verkauft Letzterer die Ware weiter, besteht kein Vertrag zwischen ursprünglichen Verkäufer und dem neuen Käufer. Deshalb muss rein formell die Ansprüche übertragen werden.

yep. Gewährleitung / Sachmangelhaftung beruht auf dem Kaufvertrag exakt so wie du es beschrieben hast. (ich mach diese Themen der Haftung aus Kaufvertrag, Werkvertrag, unerlaubter Handlung u.dgl. beruflich seit mehreren Jahrzehnten)

Der ebay-Verkäufer hier kann aber natürlich im Rahmen seines Kaufvertrages mit MM versuchen, seine Gewährleistungsansprüche gegenüber MM geltend zu machen, wird aber wegen seiner Beweislast und der nur noch kurzen Zeit recht schwer werden. Oder allgemein: Der Verkäufer in einer Lieferkette kann natürlich bei seinem "Vor-Verkäufer" Regreß nehmen.

Der letztendliche Käufer hier kann aber gegenüber MM nicht hinsichtlich Gewährleistung / Sachmängeln geltend machen, da eben kein Kaufvertrag zwischen den Beiden besteht.
 
Das ist selbstverständlich Blödsinn, diese Garantie hinzuschreiben ist wertlos, du bist sowieso verpflichtet korrekte Angaben zu machen. Wenn der Artikelzustand abweichend ist bist du rechtlich verpflichtet nachzubessern, sonst ist das Betrug. Egal ob du für die Richtigkeit deiner Angaben extra garantierst oder nicht. Also Sachen gibts...
 
Ich erziele regelmäßig höhere Preise als Vergleichsangebote, daher behalte ich das so bei! Manche Verkäufer berufen sich später auf Irrtum, wenn irgendetwas nicht stimmt, daher garantiere ich meine Angaben - und Käufer wissen das offensichtlich zu schätzen!
 
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