Mirzel
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Mir ging’s auch nicht um die spezielle Situation der Illustratoren, netmikesch; es handelt sich hier um ein Problem, welches immer wieder gern missverstanden wird, nämlich: wer trägt die Verantwortung bei einer "Bearbeitung" (die ja in den meisten Fällen ein Eingriff in die Urheberrechte eines Dritten sind).
Das Bearbeitungsrecht wird, soweit es sich um urheberrechtlich schützbares Material handelt, eben NICHT vom Kunden quasi "automatisch" mit erworben.
Und die Situation eines Freelancers ist eben eine andere als die eines Angestellten - bei letzterem steht der Arbeitgeber in der Verantwortung, bei ersterem immer der Freelancer selbst, da er eben nicht weisungsgebunden ist.
Ach, ist es nicht hübsch kompliziert?
fragt
-M.
Das Bearbeitungsrecht wird, soweit es sich um urheberrechtlich schützbares Material handelt, eben NICHT vom Kunden quasi "automatisch" mit erworben.
Und die Situation eines Freelancers ist eben eine andere als die eines Angestellten - bei letzterem steht der Arbeitgeber in der Verantwortung, bei ersterem immer der Freelancer selbst, da er eben nicht weisungsgebunden ist.
Ach, ist es nicht hübsch kompliziert?
fragt
-M.