Das mit dem minderjährig klappt nicht ganz so .. sein Vater weiß ja von seinem eBay Akound (und duldet es somit das er dort tätig ist und auch kauft (sozusagen eine Genehmigung und ein wenn auch nicht zu jedem einzelnen kauf, aber durchaus eine allgemeine Zustimmung zum kaufen über eBay im Rahmen seines Taschengeldes.. ))
Dazu ist er schon 17 also darf sehr wohl auch Sachen kaufen die so bis 500 Euro gehen.. einem 17 Jährigen ist es sehr wohl möglich z.B. mit seinem gesparten Taschengeld ein Fahrrad für 400 Euro zu kaufen OHNE das der Kauf unwirksam ist… (es gibt ja heutzutage durchaus Jugendliche die 100 – 300 Euro Taschengeld bekommen… oder glaubt jemand das Gravis einem 17 Jährigen keinen Mac verkaufen würde? bzw. viele Computer Läden verkaufen täglich Hardware an Jugendliche.. die gehen erstmal vom Taschengeld aus.. und ein 17 Jährige darf auch rechtlich sein Taschengeld ziemlich frei ausgeben.. )
Zwar untersagt es eBay das man unter 18 kein Mitglied da sein darf, aber in dem Fall hat der 17 jährige ja ehe eBay betrogen durch angaben falscher Tatsache (falsches Geburtsdatum z.B. bzw. ein Ja gesagt bei ich bin über 18.. ) Der Verkäufer kann erstmal tatsächlich davon ausgehen das sein Vertragspartner voll geschäftfähig ist.
Da kann man dem Verkäufer keinen Vorwurf machen.
Die Masche mit dem Anzahlt ist ein wenig Überzogen, aber auch nicht unrealistisch. (Ich habe auch eine Befreundete Anwältin die mir gerne da mal hilft.. )
Das mit dem Hochbieten eines Zweitakounds ist hier sehr wahrscheinlich aber nicht bewiesen.. hatte selber mal eine Neu Käuferin die bei mir auf fast alle meine Auktionen geboten hatte und bis dato nur 3 Bewertungen von mir hatte. Eine andere Käuferin wollte mir das den bei laufenden Aktionen auch unterstellen und ich konnte schlecht das Gegenteil beweisen, aber die andere Käuferin war so nett der andern Käuferin eine Mail zu schreiben… Bevor diese mich fälschlicher weise beschuldigt hat.. Deswegen mit Beschuldigungen auch wenn diese hier recht eindeutig zu sein scheinen sollte man aber immer vorsichtig sein..
Klar ist mit 17 ist man zwar rechtlich noch minderjährig aber eigentlich kein Kind mehr..
Man sollte auch mit 17 schon abschätzen könne was man tut… und DU hast diesen Preis geboten der Verkäufer hat dich nicht dazu gezwungen.
Ich finde diese Aktion deines Vaters das du dein Geld bezahlst und aus der Aktion lernen sollst eine Gute Idee und ob das Teil kaputt ist oder einwandfrei funktioniert wird sich ja noch rausstellen.
Du bist da jetzt an eine ziemlich unfreundlichen Zeitgenossen geraten aber trotzdem hast DU selbst geboten (keiner hat dich gezwungen) und du solltest auch tatsächlich deine Mist akzeptieren mit allen Konsequenzen. Auch das Foto war die bei Abgabe deines Gebotes bekannt und du hättest erst fragen können (dafür gibt es den Link Frage an Verkäufer… )
Unabhängig ob man dem Verkäufer das Geld gönnt, ihn Sympathisch findet oder nicht, das spielt hier keine Rolle.
Wenn du das Teil hast und der Schaden komplett anders ist als beschrieben (oder noch weitere Mängle auffallen die nicht beschrieben wurden) dann hast du Rückgaberecht (auch bei Privatpersonen) dann hast du Glück und dann kannst du ihm notfalls mit einem Anwalt drohen..
(und dein Geld komplett wiederhollen)
Aus Fehlern wird man Klug…
Und vielleicht solltest du dich selber mal Frage ob du wirklich schon reif genug bist um bei Auktionen (hat ja auch einen gewissen Spielreiz das mit dem bieten) mitzumachen… und deinen Akound vielleicht selber Ruhen lassen bist du 18 (oder älter) bist