le_petz
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Danke! Das hat weiter geholfen. Die Dame meinte, dass es bei kurzfristiger Beschäftigung darauf ankomme, ob man freiwillig in die Rentenversicherung einbezahlt habe. Dann habe ich noch mit der örtlichen Rentenversicherung gesprochen, die das eindeutig bestätigt hat. Also kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen zählen nur dann zum Bruttojahresarbeitseinkommen dazu, wenn freiwillig der Rentenversicherungsbeitrag gezahlt wurde.Hier bekommst du keine sichere Auskunft. Ich würde mich direkt an die Zulagenstelle wenden.
Und das ist durchaus interessant. Dazu wird es noch interessanter, wenn man mehrere Kinder hat. Und da der Ehepartner den Vertrag im Todesfalle übernehmen kann, ist das also gleich eine Absicherung für beide.Bei Riester gibt es vereinfacht gesagt zwei Szenarien:
2) maximale Steuerersparnis: für "Gutverdiener" - 2100€ jährlich einzahlen, da hat man dann auch automatisch die maximale Zulage.
Wir haben einen abgeschlossen, aber auch mit dem Hintergedanken, diesen nicht vor Ablaufzeit zu kündigen oder weniger als die 4 % einzuzahlen. Aber für die ganzen „Finanzexperten“ zählen ja schon einige kritische Berichte, um pauschale Urteile abgeben zu können. Es stimmt aber trotzdem, dass gerade Geringverdiener nicht in jedem Fall vom Riester profitieren.