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trepidus
Die waren aber gutgläubig.Ich verstehe schon.. Aber dann sind die ganzen generierten Codes Hehlerware! Und die Käufer haben sich alle strafbar gemacht.
§ 932
Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
Sie haben sich daher nicht strafbar gemacht.