Elektro-Mobilität

Was macht ein Besitzer von einem E-Auto? Ein Verlängerungskabel zur nächsten Ladesäule verlegen?
Das wär’ doch was für die Notrufsäulen.
Kurz schnellnachladen, um genügend Potenzialdifferenz für den Weg zur nächsten Raststätte oder zum Autohof zu schaffen.

(Ok, hilft ohne Kabeltrommel nicht im Stau, aber im Normalbetrieb, unter Beobachtung der Ladekontrolle.)
 
Das wär’ doch was für die Notrufsäulen.
Kurz schnellnachladen, um genügend Potenzialdifferenz für den Weg zur nächsten Raststätte oder zum Autohof zu schaffen.

Dann müsste das aber genauso geahndet werden, wie bei denen, die wegen Benzinmangels auf der Autobahn liegen bleiben. Aber da höre ich jetzt schon wieder einen Aufschrei.
 
Dann müsste das aber genauso geahndet werden, wie bei denen, die wegen Benzinmangels auf der Autobahn liegen bleiben
Kannst Du belegen das dies bei E-Autos anders behandelt wird wie beim Verbrenner?
 
Kannst Du belegen das dies bei E-Autos anders behandelt wird wie beim Verbrenner?
Warum sollte ich das jetzt belegen müssen? Gibt es denn schon Notrufsäulen mit Lademöglichkeit für E-Autos? Nein! Also steht das doch gar nicht zur Debatte.
 
Warum sollte ich das jetzt belegen müssen? Gibt es denn schon Notrufsäulen mit Lademöglichkeit für E-Autos?
Deine Einwurf ist leider eine Form des Whataboutismus.

Denn was soll die technische Möglichkeit einer Bereitstellung einer Notladefunktion zwecks sinnvoller Weiterverwendung von Notrufsäulen und der Verringerung einer Gefahr des Liegenbleibens mit der Frage der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit wegen des Liegenbleibens auf einer Autobahn zu tun haben? Man kann das Eine tun ohne das Andere zu lassen.

Ganz im Gegenteil: Man könnte mit der Bezahlung des Stroms aus solch einer Steckdose auch gleich das Ordnungswidrigkeitenentgelt zahlen lassen. Doppelter Nutzen: Das liegengebliebene Fahrzeug kommt wieder schnell weg vom Fleck und die Strafe wird über erhöhte Stromkosten eingezogen. Je weniger Zeit einem das Nachladen kommt, umso weniger fällt das anteilige Strafgeld aus.
 
Deine Einwurf ist leider eine Form des Whataboutismus.

Das sehe ich jetzt nicht so. Denn warum sollte ich über etwas diskutieren, was noch nicht einmal existent ist.
Wenn wir vom Status quo reden, ist es doch so: Wer wegen Benzinmangels auf der Autobahn liegen bleibt, den erwartet eine Strafe. Im Zuge der Gleichbehandlung müsste es (wenn es denn Ladmöglichkeiten an Notrufsäulen gäbe) bei E-Autos genauso gehandhabt werden.
Aber es ist müssig, jetzt schon darüber zu streiten.
Es ist auch völlig unlogisch, einfach jemanden als Gegner von E-Autos abstempeln zu wollen, nur weil man der Ansicht ist, dass diese nicht in jeden Fall angebracht sind. Genauso gut könnte man dann jemanden, der sagt, er kann einen elektrischen Rasenmäher nicht gebrauchen, weil es auf seinem Grundstück nicht einmal einen Stromanschluss gibt, als Gegner von Elektrorasenmähern bezeichnen. Was ist das denn für eine Logik?
 
Denn warum sollte ich über etwas diskutieren, was noch nicht einmal existent ist.
Du hattest ja auch kein Problem damit schon mal vorab davon auszugehen das es "natürlich" eine Ungleichbehandlung zugunsten des E-Auto geben würde..
 
Du hattest ja auch kein Problem damit schon mal vorab davon auszugehen das es "natürlich" eine Ungleichbehandlung zugunsten des E-Auto geben würde..
Und wieder falsch! Du liest nicht richtig. Du verstehst nichts. Es hat keinen Sinn, mit Dir zu diskutieren.
 
Denn warum sollte ich über etwas diskutieren, was noch nicht einmal existent ist.
Wesentlicher Teil der Diskussion über zukünftige technische Entwicklungen und den Möglichkeiten dazu ist die Folgeabschätzung.

Damit ist das zur Zeit nur hypothetische Szenario einer Ladesäule als Neben- oder Folgenutzung einer Notrufsäule auf Autobahnen auch sinnvoll koppelbar mit der Bezahlung eines Ordnungswidrigkeitenentgelts wegen des vom Fahrtzeugführenden erwarteten Liegenbleibens, das der Nutzung diese Lademöglichkeit vorangegangen ist.

Oder aber auch nicht:
Das Anhalten an solch einer Notrufsäule kann ja immernoch im Melden einer anderweitigen Gefahr oder dem Rufen des Rettungsdienstes begründet sein. Sollte dann der Fahrzeugführer die Zeit bis zum Eintreffen von Rettung oder Polizei zum Nachladen nutzen, entfiele der ordnungsrechtliche Aspekt des Liegengebliebenseins. Dann aber müssten die Kosten für den Ladestrom von der Behandlung einer Ordnungswidrigkeit getrennt bleiben.

Dann hätten beiderart Verkehrsteilnehmer, brennstöffliche und elektrische, das Recht auf das eventuelle Glück, nicht erwischt worden zu sein.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Elvisthegreat
Wenn ein E-Auto wegen niedriger Ladung liegenbleibt kann es abgeschleppt werden oder man kann es mobil soweit aufladen, dass es selbst bis zur nächsten Ladesäule kommt. Das nennt sich V2L https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/bidirektionales-laden/ und ist in einige günstige E-Autos schon serienmässig drin, d.h. man braucht jemand, der mit einem V2L-Auto kommt und hilft. Ich kann mir vorstellen, dass in Zukunft der ADAC seine Autos mit sowas ausrüstet. Das Auto warnt aber so rechtzeitig, dass man fast nicht liegenbleiben kann, es schaltet vorher normalerweise in einen Notmodus, in dem es nur sehr langsam fahren kann und den Fahrer so zwingt, zu einer Ladesäule zu fahren. Alles rein hypothetisch, was ist eigentlich, wenn... ich habe in keinem Forum gelesen, dass irgendjemand ernsthafte Panik hat, liegenzubleiben.

Wenn man dann doch liegenbleibt, dann wird man genauso verwarnt, wie andere Verkehrsteilnehmer mit Verbrennern. Aber nicht, wenn die Batterie defekt ist, d.h. man eine echte Panne hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: philippvh und appletom
Wenn ein E-Auto wegen niedriger Ladung liegenbleibt kann es abgeschleppt werden oder man kann es mobil soweit aufladen, dass es selbst bis zur nächsten Ladesäule kommt.…
Die Frage ist aber, wie das im Falle eines Liegenbleibens auf der Autobahn ist. ;)
Wo ist der Unterschied, ob ich nun mit einem Verbrenner auf dem Standstreifen mangels Benzin stehe und aus dem Reservekanister nachtanken muss und einem E-Auto, welches dann längere Zeit auf dem Standstreifen steht, weil es erst nachgeladen muss?
 
Die Frage ist aber, wie das im Falle eines Liegenbleibens auf der Autobahn ist. ;)
Wo ist der Unterschied, ob ich nun mit einem Verbrenner auf dem Standstreifen mangels Benzin stehe und aus dem Reservekanister nachtanken muss und einem E-Auto, welches dann längere Zeit auf dem Standstreifen steht, weil es erst nachgeladen muss?
Es gibt keinen. https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.batterie-leer-auf-der-autobahn-gelten-bussgelder-auch-fuer-elektroautos.4774e58c-5737-4c54-b873-f8208b962eab.html
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: appletom
Die Diskussion ist doch sehr theoretisch. Wer bleibt denn tatsächlich mit einem Wagen liegen (ob Benzin, Diesel oder Strom)? Da muss man ja beinahe von Vorsatz ausgehen. In der Regel fahren die Autos noch einige Kilometer, selbst wenn man die Anzeige auf 0% bringt. Stundenlang im Winter im Stau zu stehen ist dann nochmal eine andere Geschichte. War es nicht gerade in Chicago, wo sich ob der extremen Kälte die Wagen erst gar nicht laden ließen...
https://futurezone.at/produkte/tesl...percharger-chicago-usa-akku-heizung/402744598
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: stonefred und eMac_man
Kennt sich hier Jemand mit Privatleasing und Abkauf aus?

Kann -30% Leasing echt sein? Es soll ein neues Auto direkt vom Autohaus gekauft werden (Eigentum!). Dank „Leasing Trick“ und hoher Anzahlung von gut über 50% des Autopreises soll am Ende bei Abkauf trotz Restwert und Mini Leasingrate das Auto ein paar Tausend € günstiger sein und man muss es eben nicht gleich voll bezahlen. Die -30% beziehen sich natürlich nur auf den Leasing Restwert (ohne der Anzahlung) und nicht Gesamtautowert.

Ist ein seriöses Autohaus wo ich auch schon Autos gekauft habe und direkt von der Automarke des Autos.

Ps: ist kein Elektroauto
 
Ist ein seriöses Autohaus
ja dann wird es schon stimmen...
Näheres kann man aus der Ferne vermutlich nicht beisteuern.
Würde da auf mein Bauchgefühl hören und mich vom Verkäufer beraten lassen. Was ich nicht verstehe, unterschreibe ich auch nicht…
 
Kennt sich hier Jemand mit Privatleasing und Abkauf aus?

Kann -30% Leasing echt sein? Es soll ein neues Auto direkt vom Autohaus gekauft werden (Eigentum!). Dank „Leasing Trick“ und hoher Anzahlung von gut über 50% des Autopreises soll am Ende bei Abkauf trotz Restwert und Mini Leasingrate das Auto ein paar Tausend € günstiger sein und man muss es eben nicht gleich voll bezahlen. Die -30% beziehen sich natürlich nur auf den Leasing Restwert (ohne der Anzahlung) und nicht Gesamtautowert.

Ist ein seriöses Autohaus wo ich auch schon Autos gekauft habe und direkt von der Automarke des Autos.

Ps: ist kein Elektroauto
Die Frage ist, wie der Restwert bestimmt wird, wenn dann Kratzer im Lack sind, Steinschläge etc oder einfach Mehrkilometer.
Vielleicht holen die sich so den Rabatt zurück...
 
Das man das Auto dann aber abkaufen kann ist sicher, oder? Nicht das man es dann nicht bekommt, das wär dann ein Desaster.
 
Das man das Auto dann aber abkaufen kann ist sicher, oder? Nicht das man es dann nicht bekommt, das wär dann ein Desaster.
Sowas steht üblicherweise in den Vertragsentwürfen drin, die man vom Händler bekommt.

Mir ist bei einer Autofinanzierung der umgedrehte Fall wichtiger – also dass man das Auto zum Ende der Finanzierung auf jeden Fall wieder zurückgeben kann. Für den Fall, dass das Auto eine Zitrone ist, hat man so die Garantie, dass man nicht drauf sitzen bleibt.
 
Naja bei dem Leasing wär dann schon das ganze Auto abbezahlt bis auf 3000€ Restabkauf, wenn man das dann nicht abkaufen kann hat man den maximalen Verlust und fast ein ganzes Auto umsonst bezahlt. Aber das kann ja eigentlich nicht sein so was, oder?
 

Ganz interessant. Braucht man bei einem E-Auto wirklich Brembo-Bremsen?

Btw. hat Car Maniac in seinem letzten Video den Lotus Eletre getestet und ist schwer begeistert, demonstriert aber auch ganz gut, warum bei schnellen Autos (auch bei Verbrennern) das Fahrwerk und die Abstimmung der Bremsen eine grosse Rolle spielen (damit das Auto beim Bremsen nicht ausbricht, weil es hinten die Haftung verlieren kann).
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben Unten