na klar, alles was einem nich passt is verschwöhrung: (gegen das, was einem nicht passt)
zitat:
Besatzungsrecht gilt - die Geschichte der Überleitungsverträge spricht ihre eigene Sprache: Mit dem zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht v. 23.11.2007 haben sich die Besatzungsmächte mit Art. 4 § 3 zu Ihren Rechten und Pflichten bekannt. Dies war notwendig, weil die Besatzungsmächte einschneidende Gesetzesänderungen durchgeführt haben. Diese Gesetzesänderungen wurden quasi vom Europ. Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Dieser internationale Gerichtshof hat festgestellt, daß die BRD kein effektiver Rechtstaat mehr ist (Az.: EGMR 75529/01 v. 08.06.2006). Dafür sind die Besatzungsmächte zumindest mitverantwortlich. Um sich dieser Verantwortung für den Unrechtstaat zu entziehen, wurde die Verwaltungsbefugnis der BRD mittels 1. und 2. Bundesbereinigungsgesetz als gesetzliche Aufgabe der BRD entzogen. Damit hat man dem gesamten BRD-Justizwesen (Art. 92 -104 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich) die gesetzliche Befugnis und den staatlichen Auftrag Recht zu sprechen entzogen. Ausdrücklich davon ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr. 35 (Schiedsverfahren bei Arbeitsstreitigkeiten), BMJBBG Art. 4 § 1 (2).
1982 wurde das Staatshaftungsgesetz gelöscht und mit Aufhebung v. Art. 34 Grundgesetz der freiwilligen Gerichtsbarkeit ohne Geltungsbereich durch das 2. BMJBBG v. 23.11.2007 mit Art. 4 § 1 (1) auch die Staatshaftung und damit die "öffentlich-rechtlichen" Regelungen.
Es ist eine Offenkundigkeit, daß die entscheidenden BRD-Gesetze in Deutschland, wie Grundgesetz, GVG, StPO und ZPO keine gültigen Staatsgesetze sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen. Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Gerichte in Deutschland keine Staatsgerichte sind und auch über keinen Geltungsbereich mehr verfügen (Aufhebung von § 15 [Die Gerichte sind Staatsgerichte] des BRD-GVG). Es ist eine Offenkundigkeit, daß die Richter in Deutschland keine gesetzlichen Richter mehr sind (Aufhebung von Art. 101 [Gesetzlicher Richter] des Grundgesetzes), sie sind Privatpersonen, die als Schiedsrichter bei Arbeitsstreitigkeiten u.a. ausgewählten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit eingesetzt werden können.
Die kritiklose Staats- oder besser Obrigkeitshörigkeit (BRD ist ja kein Staat), die fehlende Ethik und die Mißachtung von Logik und Vernunft sind bis heute für die deutsche Justiz charakteristisch. Die mangelhafte Achtung des Rechts und die fehlende intellektuelle Redlichkeit ist nur durch die Wurzeln im "Führerstaat" zu erklären. Henryk Broders Charakterisierung der Justizangehörigen als "Freislers Erben" ist leider heute weitgehend berechtigt.
Der Gedanke fairer Gerichtsverfahren und wirksamer Gewaltenteilung durch gegenseitige Kontrolle der Gewalten ist der deutschen Justiz sowie der deutschen Bevölkerung bis heute weitgehend fremd geblieben.
Neutralität der Judikative ist in der BRD-Verwaltung nicht mehr gegeben.
Die BRD-Verwaltung bestimmt, was Recht und was wahr ist, und achtet dabei weder Gott noch den Menschen! Jedermann/Frau erkennt bei genauem Hinsehen, es gibt nichts Richtiges im Falschen!
Die Welt ist eine Illusion die uns vorgegaukelt wird, um uns zu manipulieren und wie Schafe zu treiben. Alles Schall und Rauch eben
Bei der Flut der aktuell laufenden gerichtlichen Verfahren im Lande fragt sich so mancher natürlich:
Wie behandelt der jeweilige Vorgeladene das jeweilige Amts- Land- oder Oberlandes-Gericht, als Staatsgericht oder als GmbH-Filiale oder als Schiedsgericht nach Kontrollratsgesetz Nr. 35? Meistens hat er sich bereits der freiwilligen Gerichtsbarkeit der "BRD" unterworfen, ohne es richtig zu wissen und vor Beginn des privatrechtlichen Schauspiels von seinem Gegenüber die Legitimation abzufragen. Was macht er aber, wenn ihm dort der Privat-Richter unerwartet eine "überbügelt"? Welche Schlussfolgerungen ziehen denn hoch dotierte Juristen aus dem 1. und 2. Bundesrechtsbereinigungsgesetz, welches der "BRD" die Rechtsprechungs- und Verwaltungsbefugnis entzogen hat? Das Problem ist bei Besuchen von Selbstverwaltern bei BRD-Privat-Richtern mit Hausrecht in oftmals privatisierten Gerichtsgebäuden, alle deren´Formalienfehler sind geheilt, wenn man sich z.B. bei zivilrechtlichen Problemen auf das schiedsgerichtliche Verfahren - nach deren Hausordnung u. BRD-GmbH-Handelsgesetz - eingelassen hat (ZPO 1025 -1033).
Jeder kann erkennen, daß die heutige Gesellschaftsform im Bundes- u. Besatzungsgebiet den aktuellen Anforderungen in keinster Weise mehr gewachsen ist. Potsdamer Abkommen und UN-Resolution A/RES/56/83 vom 28.01.2002 (Artikel 9) zeigen den Weg aus der Misere. Zur Vermeidung von Anarchie, Bürgerkrieg und Chaos muß das deutsche Volk die Judikative völlig neu und von unten nach oben aufbauen und legitimieren !!! .......
Quelle :
RSV.Fischer.INFO@online.de
.... na dann, weiter schön an der nase rumführen lassen (glauben)...