Der Traum von der Selbstständigkeit

Der Angestellter und der Selbstständige Zahlen den gleichen Prozentsatz bei den GKV. Und Zahlen bei gleichen Verdienst gleichviel. Der Unterschied ist das der Arbeitgeber quasi die Hälfte zählt beim Angestellter das ist bei ein Selbstständiger nicht so also zählt er alles. Es scheint als ob der selbständige das doppelte zählt das ist aber nicht so. Sonst würde er nämlich die gleiche Leistung bekommen mit eine Beitrag die nur die Hälfte ist von ein Angestellter.Deine Darstelling ist unglücklich. Apfel, Birnen usw, lassen sich schwer vergleichen.

Na ja, so unglücklich nun auch wieder nicht. Natürlich sind die Prozente gleich. Der Absolute Betrag ist aber doppelt so hoch, weil - wie Du ja richtig schreibst - der Selbständige auch den Arbeitgeber-Anteil mitbezahlen muss.

Ich weiß nicht, wie das heutzutage ist. Als ich mich selbständig machte wollten mich die Krankenkassen jeweils zu einem Monatsbeitrag versichern, der die Möglichkeiten eines Existenzgründers überstiegen hätte. Nicht nur meine - praktisch die von jedem. Ich glaube mich zu erinnern, dass die fürs erste Jahr einfach ein fiktives (viel zu hohes) Einkommen angenommen haben.

Darum war ich fast 25 Jahre privat versichert.
 
Meines Wissens nach ist es immer noch so, dass für Selbstständige in der GKV zunächst die Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage angesetzt wird, also knapp 600€/Monat am Beiträgen fällig werden. Wenn man dann auch noch in ein berufsständiges Versorgungswerk einzahlen muss (wie beispielsweise Anwälte), wo nochmal etwa die gleiche Größenordnung fällig wird, dann wird's schon echt schwierig. Das Finanzamt will schließlich auch noch was haben, so dass man unterm Strich locker 3500,- plus weitere Ausgaben (Büromiete, Auto/Benzin, Büromaterial, Versicherung usw.) erwirtschaften muss.

Hängt natürlich immer auch vom Einstiegsalter ab, als ich mir damals ein Angebot von einer PKV geholt habe, wären auch über 400€/Monat fällig gewesen, das hat sich dann als Angestellter nicht wirklich rentiert.
 
Na ja, so unglücklich nun auch wieder nicht. Natürlich sind die Prozente gleich. Der Absolute Betrag ist aber doppelt so hoch, weil - wie Du ja richtig schreibst - der Selbständige auch den Arbeitgeber-Anteil mitbezahlen muss.

Naja, letztendlich ist der selbständige ja auch der eigene Arbeitgeber ...
Ich kann verstehen, das gerade für einen Neuling der absolute Betrag recht hoch ist.
Aber zu behaupte es ist das doppelt eines Angestellten stimmt halt nicht, denn letztendlich ist es Bestandteil des Gehaltes.
Beim netto macht es ja keinen Unterschied, ob er den Betrag nochmal drauf legt und dann abführt. Der Beitrag pro Person ist bei Angestellten und selbständigen gleich. Nur das der Angestellte halt den AG Teil bei seiner Gehaltsverhandlung nicht berücksichtig, während der selbständige es in seine Kalkulation mit rein nehmen muss.
Machen vermutlich gerade im eher geringqualifiziertem Bereich wenig und freuen sich sich über Verdienste von 20€ die Stunde.

Als Controller überschlag ich ja oft bei einigen Sachen mal die Einnahmen und die Kosten und glaube das sich vieles nicht wirklich lohnt. Daher war ich ja auch bei Franchise recht kritisch, weil man erstmal genug Umsatz machen muss um nach Abzug der Kosten was zum Leben zu haben.
 
Naja, letztendlich ist der selbständige ja auch der eigene Arbeitgeber ...
Ich kann verstehen, das gerade für einen Neuling der absolute Betrag recht hoch ist.
Aber zu behaupte es ist das doppelt eines Angestellten stimmt halt nicht, denn letztendlich ist es Bestandteil des Gehaltes.
Beim netto macht es ja keinen Unterschied, ob er den Betrag nochmal drauf legt und dann abführt. Der Beitrag pro Person ist bei Angestellten und selbständigen gleich. Nur das der Angestellte halt den AG Teil bei seiner Gehaltsverhandlung nicht berücksichtig, während der selbständige es in seine Kalkulation mit rein nehmen muss.
Für den Angestellten ist der AG-Anteil kein Teil seines Brutto-Gehalts. Für den AG schaut's natürlich anders aus. Sein Anteil ist ein Teil der Lohn- oder Gehaltskosten.
Der Angestellte sieht und hört nichts vom AG-Anteil. Und wenn er sich entscheiden würde, sich privat zu versichern (so fern er kann), würde er den AG-Anteil vermutlich nicht ausbezahlt bekommen.
Der Selbständige muss vor allem eins: Er muss es voll bezahlen. Wie sich das anderswo anfühlt und rechnet, macht es nicht besser.
Machen vermutlich gerade im eher geringqualifiziertem Bereich wenig und freuen sich sich über Verdienste von 20€ die Stunde.
Diese Kandidaten kenne ich auch. Die können sich aber weder die gesetzliche noch eine private KV leisten.
Als Controller überschlag ich ja oft bei einigen Sachen mal die Einnahmen und die Kosten und glaube das sich vieles nicht wirklich lohnt. Daher war ich ja auch bei Franchise recht kritisch, weil man erstmal genug Umsatz machen muss um nach Abzug der Kosten was zum Leben zu haben.
Bei Franchise lohnt sich immer ein zweiter Blick auf die Konditionen.
 
Meines Wissens nach ist es immer noch so, dass für Selbstständige in der GKV zunächst die Beitragsbemessungsgrenze als Grundlage angesetzt wird, also knapp 600€/Monat am Beiträgen fällig werden. Wenn man dann auch noch in ein berufsständiges Versorgungswerk einzahlen muss (wie beispielsweise Anwälte), wo nochmal etwa die gleiche Größenordnung fällig wird, dann wird's schon echt schwierig. Das Finanzamt will schließlich auch noch was haben, so dass man unterm Strich locker 3500,- plus weitere Ausgaben (Büromiete, Auto/Benzin, Büromaterial, Versicherung usw.) erwirtschaften muss.

Hängt natürlich immer auch vom Einstiegsalter ab, als ich mir damals ein Angebot von einer PKV geholt habe, wären auch über 400€/Monat fällig gewesen, das hat sich dann als Angestellter nicht wirklich rentiert.

Richtig. Beitragsbemessungsgrenze war das Wort.
Ich kann mich an die exakte Höhe nicht mehr erinnern. Aber es war einfach nicht zu bezahlen. Schon gar nicht im ersten Jahr.

Da ich damals verhältnismäßig jung war, kam ich für relativ kleines Geld zu einer ganz ordentlichen Krankenversicherung. Im Grunde wäre die PKV für mich auch heute noch einen Tick preiswerter als die GKV. Aber diese Überlegung hat sich an dem Punkt erledigt, als die KSK befand, dass ich versicherungspflichtig nach KSVG bin.
 
Meine Erfahrung ist da eine andere. Beim Schritt in die Selbständigkeit hatte meine GKV gefragt, was ich denn so verdienen würde und daran den Beitrag bemessen. Nach dem ersten Jahr sollte ich dann einen Nachweis erbringen und falls ich dem nicht nachkomme, würden sie die Beitragsbemessungsgrenze ansetzen (also den Höchstsatz). Hätte ich einen Nachweis erbracht dass ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte, dann wären die Beiträge auch entsprechend weiterhin geplant gewesen. Da ich aber mehr verdient habe, zahle ich seither eben den Höchstsatz.
 
schade daß sich der Thread zu einem Krankenkassen-Vergleich gewandelt hat - das finde ich im Vergleich zum Thema das Threads eher dröge.
 
Meine Erfahrung ist da eine andere. Beim Schritt in die Selbständigkeit hatte meine GKV gefragt, was ich denn so verdienen würde und daran den Beitrag bemessen. Nach dem ersten Jahr sollte ich dann einen Nachweis erbringen und falls ich dem nicht nachkomme, würden sie die Beitragsbemessungsgrenze ansetzen (also den Höchstsatz). Hätte ich einen Nachweis erbracht dass ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte, dann wären die Beiträge auch entsprechend weiterhin geplant gewesen. Da ich aber mehr verdient habe, zahle ich seither eben den Höchstsatz.

So hätte ich mir das damals auch vorgestellt.
Aber vielleicht ist das inzwischen ja anders. Wünschenswert wäre es.
 
Der Angestellte sieht und hört nichts vom AG-Anteil. Und wenn er sich entscheiden würde, sich privat zu versichern (so fern er kann), würde er den AG-Anteil vermutlich nicht ausbezahlt bekommen.

Doch, natürlich bekommt ein freiwillig privat versicherter Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil ausbezahlt. Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten AN im übrigen "virtuell" auch, da steht der Arbeitgeberanteil explizit auf der Lohnabrechnung drauf, wird dann allerdings direkt an die KK abgeführt.
 
Doch, natürlich bekommt ein freiwillig privat versicherter Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil ausbezahlt.
Echt? Das ist gut für ihn.
Bei einem freiwillig gesetzlich versicherten AN im übrigen "virtuell" auch, da steht der Arbeitgeberanteil explizit auf der Lohnabrechnung drauf, wird dann allerdings direkt an die KK abgeführt.
Aber bei einem pflichtversicherten nicht.
 
Meine Erfahrung ist da eine andere. Beim Schritt in die Selbständigkeit hatte meine GKV gefragt, was ich denn so verdienen würde und daran den Beitrag bemessen. Nach dem ersten Jahr sollte ich dann einen Nachweis erbringen und falls ich dem nicht nachkomme, würden sie die Beitragsbemessungsgrenze ansetzen (also den Höchstsatz). Hätte ich einen Nachweis erbracht dass ich unter der Beitragsbemessungsgrenze verdient hätte, dann wären die Beiträge auch entsprechend weiterhin geplant gewesen. Da ich aber mehr verdient habe, zahle ich seither eben den Höchstsatz.

Kommt aber auch ganz darauf an, was man verdient, ob es problemlos zu bezahlen ist oder nicht. Wenn du über der Beitragbemessungsgrenze verdient hast, dann ist ja auch der Höchstsatz machbar. Aber wenn man klein anfängt und es hauptberuflich macht und weniger als die Bemessungsgrundlage für den Mindestbeitragssatz verdient, dann kann es schon viel sein. Immerhin kann man als Existenzgründer bzw. mit nachgewiesenem Einkommen unter ~2000 € einen reduzierten Beitragssatz bekommen. Ansonsten hilft es glaube ich nur noch das Ganze als nebenberufliche Selbstständigkeit zu deklarieren, wenn der wöchentliche Arbeitsaufwand unter 20 oder 15 Stunden liegt, dann müsste man die ~900 € als Bemessungsgrundlage nehmen können.

Genau, hier ist noch mal alles aufgeführt:
-> http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/selbststaendige/
 
CopyShop , Gastro oder Appleprodukte verkaufen ...... das klingt für mich nach jemandem der nicht weis was er will/kann . Völlig unterschiedliche Voraussetzungen und völlig unterschiedliche Bereiche . Wenn du von Haus aus satt Kohle hast , mach das was dir Spass macht - wenns schief geht ist es ja wurscht . Wenn du noch Geld verdienen mußt , mach das was du kannst - wovon du wirklich Ahnung hast . Dafür erarbeite ein Konzept welches auch Bestand hat vor den Leuten mit denen du zusammenarbeiten willst/ musst .
Was du da momentan im Kopf hast klingt für mich brutal ausgedrückt .... entweder ich mach ne Dönerbude , werde OP-Schwester oder Baulöwe , Hauptsache Selbstständig weils "gut zu mir passt" . Da ist NULL Richtung drin .
 
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