Gesellschaft Brief von der GEZ

Ich entschuldige mich für meine grobe Fahrlässigkeit. Natürlich kann nicht die GEZ dieses Auskunftsverfahren anstrengen, sondern die zuständige Landesrundfunkanstalt. Der NDR macht sowas übrigens besonders gerne.

Und hier noch gleich die Rechtsgrundlage:
RGebStV §4 Abs. 5 schrieb:
(5) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann vom Rundfunkteilnehmer oder von Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach
§ 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben, Auskunft über diejenigen Tatsachen verlangen, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen.
Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit
den in Satz 1 genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft
leben. Die Landesrundfunkanstalt kann dabei neben den in § 3
Abs. 2 genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben,
soweit dies nach Satz 1 erforderlich ist; § 3 Abs. 3 Satz 1 gilt entsprechend. Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

Dass bei einem Verwaltungsverfahren auch Zwangsgelder oder gar Zwangshaft anfallen kann, muss ich an dieser Stelle nicht unbedingt anmerken, sondern verweise auf Wikipedia.

Ich kann ja verstehen, dass man die GEZ nicht mag, und Rundfunkgebühren auch nicht.
Dass ein solches Verwaltungszwangsverfahren angestrengt wird kommt vermutlich eher selten vor, aber es kann durchaus eine Folge sein.

Sollte ich falsch liegen, so korrigiert mich bitte und nennt Quellen :)
 
Diese Mafiamethoden immer. Die verdammte Stadtverwaltung darf auch ohne Sperre keine Daten rausgeben.
Ich kann hier nur für Nds.sprechen, aber :
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat gegenüber der Meldebehörde das Recht auf kostenfreie

-Auskunft über die zu ihrer oder seiner Person gespeicherten Daten,
-Unterrichtung über die zu ihrer oder seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte,
-Einrichtung von Übermittlungssperren.

Bei den Melderegisterauskünften werden die einfache und die erweiterte Melderegisterauskunft unterschieden.

Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf die Meldebehörde aus dem Melderegister Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen oder Einwohner geben. Einfache Melderegisterauskünfte können auch auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern und durch Datenübertragung, auch im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet, erteilt werden.

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft dürfen zusätzlich zu den oben genannten Daten Tag und Ort der Geburt, frühere Vor- und Familiennamen, Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder nicht, Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzliche Vertreter sowie Sterbetag und –ort mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an dieser Auskunft glaubhaft gemacht wird.

Und hier § 34 a Nds Meldegesetz:

§ 34 a
Regelmäßige Datenübermittlung an den Norddeutschen Rundfunk

(1) Die Meldebehörde hat dem Norddeutschen Rundfunk oder der nach § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von ihm beauftragten Stelle auf dessen oder deren Anforderung einmal monatlich folgende Daten derjenigen volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner zu übermitteln, die sich innerhalb des der Übermittlung vorausgehenden Monats an- oder abgemeldet haben oder die in diesem Zeitraum gestorben sind:

1. Familiennamen,
2. Vornamen,
3. frühere Namen,
4. Tag der Geburt,
5. gegenwärtige und letzte frühere Anschrift, Haupt- und Nebenwohnungen, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
6. Tag des Ein- und Auszugs,
7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
8. Sterbetag.

(2) Die übermittelten Daten dürfen nur verarbeitet werden, um Beginn und Ende der Rundfunkgebührenpflicht und den Gebührengläubiger zu ermitteln.

(3) Der Norddeutsche Rundfunk hat der Meldebehörde die durch das Verfahren entstehenden Kosten zu erstatten.

Und hier in Absatz 5 findet ihr die lustige Übermittlungssperre und wofür sie eingerichtet werde darf:

§ 34
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen

(1) 1Die Meldebehörde darf Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 33 Abs. 1 bezeichneten Daten von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen. 2Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen.

(2) Für die Auskünfte an Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren sowie für Volksinitiativen gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) 1Die Meldebehörde darf nur Presse und Rundfunk sowie Mitgliedern parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläen erteilen. 2Wird die Auskunft erteilt, so darf sie nur die in § 33 Abs. 1 genannten Daten der betroffenen Person sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen.

(4) Adreßbuchverlagen darf Auskunft über

1. Vor- und Familiennamen,
2. Doktorgrad und
3. Anschriften

sämtlicher Einwohnerinnen und Einwohner erteilt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(5) 1Die betroffene Person hat das Recht, der Weitergabe ihrer Daten nach den Absätzen 1 bis 4 zu widersprechen. 2Sie ist hierauf bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 1 sowie mindestens einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
 
Statt einen Foreneintrag zu schreiben hättest du den Wisch auch einfach ausfüllen können und unfrankiert weg damit... Da du ja für ein Gerät zahlst dürfte es keine Probleme geben, die sind mehr hinter den Verweigerern her ;)
 
Es kann mir doch niemand befehlen das ich Silbereisen & Co. mitfinanzieren muss. Allgemein kann es nicht sein, das ich für etwas zahlen kann was ich theoretisch nutzen könnte - wo leben wir bitte!? Das geht mir so gegen den Strich und gegen jegliche Logik, nichts macht mich wütender!


Niemand zwingt dich was zu Zahlen! Oder stehen die vor deiner Tür mit einer Wume ? Und wenn das für dich ein Problem darstellt, so gehe auf die Strassen wie in Ägypten oder Libyen ansonsten wandere doch aus Deutschland aus wenn dir die Gesetzt dort nicht passen :)
 
Statt einen Foreneintrag zu schreiben hättest du den Wisch auch einfach ausfüllen können und unfrankiert weg damit... Da du ja für ein Gerät zahlst dürfte es keine Probleme geben, die sind mehr hinter den Verweigerern her ;)

Toll, dann muss ich für zwei zahlen
 
Nein denn du schreibst dann du hast ein TV ! Also Nimm denn Zettel und schreibe dort eine EINS hin und Fertig ist das ganze!

Hab den Zettel schon als Unterlage benutzt und in Müll geworfen. Aber die werden mir sicher noch einen zukommen lassen, irgendwann
 
Hab den Zettel schon als Unterlage benutzt und in Müll geworfen. Aber die werden mir sicher noch einen zukommen lassen, irgendwann


Dann hole Ihn doch raus aus dem Müll und schreibe es dort einfach rein. Ansonsten würde ich noch aus Netter Gäste auf einem Stück Klopapier noch das selbe hinschreiben
 
und per einschreiben gleich ein hausverbot an die GEZ schicken, und wenn der nächsde dackel von denen kommt den gleich wegschicken und wenn er dann nochmal kommt den trachtenverein rufen
 
Hallo,

ich hab mal wieder ein Brief von der GEZ bekommen. Die haben mich schon 2x angeschrieben ob ich ein Fernseher habe. Ich hab die Briefe aber einfach in den Müll geworfen.

Im Brief steht ich muss Geräte anmelden, sonst begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, die mit 1000€ belangt wird bla bla..

Wir haben hier 2 PCs und 2 TVs. Zahlen aber nur für einen. Und ich seh nicht ein 2x zu zahlen. Ich guck die Sender eh nie, das Gerät ist auch eher für über den PC Filme gucken, als zu Fernsehen.

Droht mir eine Strafe wenn ich die Briefe weiterhin in den Müll werfe ?
Schön ist auch das man eine Briefmarke braucht. Die haben doch das Anliegen!


die Mongos völlig ignorieren;
bau notfalls die Empfangsteile aus den Geräten m. Nachweis aus; zb. b. Radio-TV-Meister.

Einen Fernseher habe ich mal im Kleiderschrank versteckt und den Schlüssel aus dem Fenster in den Garten geworfen.
Ach ja; Notebook lässt sich prima unter der Matraz verstecken. usw....

Abends sollte man die Rollos zumachen; sonst können die sehen, wenn es aufblitzt im TV-Gerät. Eh klar...
GEZ = nie rein lassen; oft langt es wenn man sagt: ich bin krank im Bett und habe die Schweinegrippe; hoch-ansteckend....
 
Zum -nicht rein lassen- brauch ich nicht mal eine ausrede. Und auch wenn Sie meinen ein flackern vom TV zu sehen, reicht es wenn ich sage dass es kein TV ist, diese Typen haben eh überhaupt keine Rechte. Deswegen gehen die auch gerne zu alten Leuten und haun die übers Ohr
 
Zum -nicht rein lassen- brauch ich nicht mal eine ausrede. Und auch wenn Sie meinen ein flackern vom TV zu sehen, reicht es wenn ich sage dass es kein TV ist, diese Typen haben eh überhaupt keine Rechte. Deswegen gehen die auch gerne zu alten Leuten und haun die übers Ohr


Meistens handelt es sich wirklich um seltene Fälle und man kann das nicht verallgemeinern. Eigentlich reicht es aus wenn du ihnen schreibst, das du kein TV hast und gut ist. Wenn einer kommen sollte, so mach die Tür nicht auf und gut ist. Ansonsten mach die Tür so auf das keiner rein schauen kann und mach dem Typen Klar das du kein TV hast :)

Also mach dir da kein Kopf
 
Einem hatte ich nur mal kurz gesagt, wenn der den Fuss dort nicht rausnimmt, dass ich meine Motorsäge mit dem 90er Schwert hole und ihm das Knie wegsäge.....(Hausrecht, Einbruch, Anzeige, Bedrohung, usw. das ganze Programm eben)
da ist er gesprungen wie Mork vom Ork:cool:
 
Einem hatte ich nur mal kurz gesagt, wenn der den Fuss dort nicht rausnimmt, dass ich meine Motorsäge mit dem 90er Schwert hole und ihm das Knie wegsäge.....(Hausrecht, Einbruch, Anzeige, Bedrohung, usw. das ganze Programm eben)
da ist er gesprungen wie Mork vom Ork:cool:

Hehe, ichhab für solche Fälle tatsächlich ne Machete hinter der Tür hängen. :cool:
 
... und schon wieder ein Brief von dem Drecksverein!

Nach dem Motto: Ich zahle ja Radio, aber sie wollen mal wieder wissen ob sie doch nicht auch für TV abkassieren können.


Natürlich muss ich so oder so das Formular ausfüllen und jetzt kommt der Knaller: Es in einem von mir selbst zu frankierenden Rückumschlag zurück schicken!
DIESER VERDAMMTE DRECKSVEREIN!
 
Kann man das einfach so machen? Im Brief steht ich muss es bis 7.7. zurück schicken "Sie vermeiden damit Erinnerungsschreiben". Klingt ja nicht so bedrohlich, aber wer weis.

Kann man die wirklich einfach so ignorieren?
 
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