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dissi
ich hätte ihm garnicht jetzt im nachhinein erst angeboten, den imac wieder zurückzunehmen !!!!!
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MacBook Pro schrieb:Hey Chilie, wo sitzt dein Käufer?
Vielleicht wohnt jemand von uns in der Nähe und schaut sich das mal an, dann sehen wir schnell wie seriös der Typ ist.
REALMoritz schrieb:Vielleicht lief das Update ja nicht richtig. Weil wenn er das Update machen konnte, lief ja scheinbar der Rechner...
Gruß Moritz
chillie schrieb:Das hängt wohl von der Versicherung ab und wie oft man diese in Anspruch nimmt (eben wie jeder Versicherung).
chillie schrieb:Ich habe ihm mitgeteilt das der Mac bei Gefahrenübergang OK war und das ich gerne bereit bin den iMac bei bezahltem versicherten Versand zurückzunehmen, wenn von einem unabhängigen Apple Techniker festgestellt wird das es sich um einen Transportdefekt handelt.
MacBook Pro schrieb:Hey Chilie, wo sitzt dein Käufer?
Vielleicht wohnt jemand von uns in der Nähe und schaut sich das mal an, dann sehen wir schnell wie seriös der Typ ist.
fritzomatic schrieb:hey vorsicht, der typ hat turnschuhe gr. 45,5 gekauft-ist wahrscheinlich 17,5 m gross !!
fritzomatic schrieb:hey vorsicht, der typ hat turnschuhe gr. 45,5 gekauft-ist wahrscheinlich 17,5 m gross !!
viel glück
fritz
chillie schrieb:(..) und das ich gerne bereit bin den iMac bei bezahltem versicherten Versand zurückzunehmen, wenn von einem unabhängigen Apple Techniker festgestellt wird das es sich um einen Transportdefekt handelt (könnte ja sein, Haarriss am Logicboard - hatte das schonmal bei nem eBay verkauf, da lies sich das Problem aber ohne Drohungen und innerhalb 3 Tagen lösen). (...)
Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden dass gemäß dem Fernabsatzgesetz kein Widerrufrecht besteht. Außerdem muss ich Sie darüber informieren, das laut der neuen Richtlinien vom Verkäufer keinerlei Haftung übernommen wird bei Verlust der Ware, oder jegliche Beschädigung durch den Transport der Deutschen Post AG bzw. des beauftragten Unternehmen!
Nur schade, das der BGH zwischenzeitlich festgestellt hat, dass es sich bei Ebay-Verkäufen eben nicht um eine Versteigerung gemäß §312d Abs. 4 Nr. 5 BGB handelt, und das Fernabsatzgesetz seit fast 4 Jahren nicht mehr selbstständig existiert....gerri schrieb:Aber schon witzig, wie rigoros dein Käufer sich in seinen Aktionen absichert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=290034591903