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warnochfrei
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Artikel 6 der DSGVO legt fest wann eine Datenverarbeitung rechtmäßig ist und hier gibt es mehrere Punkte die halt greifen können, Zustimmung ist nur einer dieser Punkte.
Im Zweifel gilt die Rechtspraxis. Nun gab es bereits mehrere gerichtliche Entscheidungen dazu - und keine einzige stützt die Annahme, dass Google Fonts problemlos eingebunden werden darf.