"zwischenfrage" - Rechte am Bild

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hi,

angenommen ich mache ein Bild von nem Ipod und setze darauf mein "Copyright".... darf ich das Bild dann verkaufen ohne das mir Apple in den Nacken springt?

thx
 
So weit mir bekannt ist kannst du das Bild mi (c) vershen, dabei musst du nur darauf schauen das das Apple logo nicht dei zentralle Rolle spielt, dass mit dem Logo ist nämlich der Hacken.
Im Alltäglichen gebrach kannst du es ohne bedenken manch.
 
Wenn du das Bild ''verfremdest'' oder es als Kunst durchgeht, (wobei es da auch schon enge Grenzen gibt) gibts keine Probleme, wobei gerade Apple bei solchen Aktionen ziemlich ''spassfrei'' reagiert.
 
dh. man dürfte auch für auktionen kein bild vom originalipod anbieten?
 
Natürlich, nur ohne Copyright und die Rechte am Bild gehen ja nicht auf dich über.
 
dh. wenn ich den ipod fotografiere... aber das logo entferne kann ich mein copyright draufsetzen?

ich hatte mal eine ähnliche frage bezüglich eines fotografierten autos gestellt - da antworteten die user, dass das bild dem fotograf gehöre und nicht demjengen welchem das auto gehört...

verwechsel ich da jetzt was ;) ?
 
dh. wenn ich den ipod fotografiere... aber das logo entferne kann ich mein copyright draufsetzen?

...nach dt. Recht gibt es kein "copyright".

...jedes "werk", das eine gewisse "gestaltungshöhe" besitzt, ist urheberrechtlich geschützt.
...das gilt auch für produktfotos.

...selbstverständlich gilt dieser "schutz" auch für den ipod und das Logo von Apple.

...man darf also den iPod (mit Logo) fotografieren, du darfst es auch als dein photo veröffentlichen, du darfst es aber nicht zur werbung oder kommerziell nutzen.


ich hatte mal eine ähnliche frage bezüglich eines fotografierten autos gestellt - da antworteten die user, dass das bild dem fotograf gehöre und nicht demjengen welchem das auto gehört...

verwechsel ich da jetzt was ;) ?


...das "photo" gehört mit allen rechten, in jedem fall dem fotografen .... die frage ist, wie er es nutzen darf, ohne recht dritter zu verletzen.

...handelt es sich um ein "gewöhnliches" auto im öffentlichen raum, kann kein dritter rechte geltend machen

...anders ist es bei "unikaten" oder speziellen designs, die sich temporär im öffentlichen raum befinden. Diese sind urheberrechtlich geschützt, sodas der fotograf ohne zustimmung des rechteinhabers (des Autos) die fotos nicht verwenden darf.
 
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