Zufallsmillionäre auf der Flucht - Was hättet Ihr getan?

Zufallsmillionär auf der Flucht - Was hättet Ihr getan?

  • Geld schnell abheben und ab aus dem Staub! Das passiert mir nie wieder.

    Stimmen: 132 63,8%
  • Die arme Bank. Unrecht Gut gedeihet nicht. Ich hätts zurücküberwiesen.

    Stimmen: 42 20,3%
  • Andere Möglichkeit.

    Stimmen: 33 15,9%

  • Umfrageteilnehmer
    207
Genial :D

... aber ich hätt mich das nicht getraut.


Hätte warscheinlich nur ein Kontoauszug genommen und Screenshot (Onlinebanking) gemacht und eingerahmt an die Wand gehängt :D

Ich auch!
Und dann hätt ich mir noch ne Kopie in den Geldbeutel gesteckt um damit dumme Tussis aufzureissen :hehehe:
 
Andere Möglichkeit- Und zwar mir einen Traum erfüllt, den Rest auf dem Konto gelassen, bis die Bank ankommt und mich darauf hinweist, dass es nicht mein Geld ist und es zurück holt.

Den Traum (Auto oder was weiß ich) können sie mir nicht mehr wegnehmen.

Die ganze Million abheben ist sowieso etwas schwierig, und das wäre auch zu dreist.
 
Doch, natürlich können die dir dein Auto wieder wegnehmen :confused:

Wie gesagt, die rechtliche Lage sieht so aus, dass du verpflichtet bist den Vorgang der Bank zu melden und das Geld nicht auszugeben, da du merken musst, dass es sich um ein Versehen gehandelt hat. Da gabs auch mal ein Urteil zu.
 
Ich möchte Links. Nicht dass ich euch nicht glauben würde, aber das interessiert mich jetzt.
 
Die werden ja jetzt mit Interpol gesucht. Ich glaube man weiß erst wenn dieser Fall bei einem selbst eintrifft, was man tun würde. =)
 
die dich mit Loetkolben bearbeiten, so dass du freiwillig das Geld zurueckgibst.

Mit einer Kneifzange und einer Lötlampe bitte :suspect:

("What now? Let me tell you what now. I'm gonna call a couple of hard, pipe-hitting niggers to go to work on the homes here with a pair of pliers and a blow torch. You hear me talkin', hillbilly boy?! I ain't through with you by a damn sight! I'm gonna get medieval on yo' ass!")

Alex
 
Ich denke nicht, dass Behalten eine Straftat ist. Zumindest in Deutschland ist es wahrscheinlich eine ungerechtfertigte Bereicherung, die dem Überweisenden einen Herausgabeanspruch einräumt, der aber u.U. durch das Ausgeben des Geldes (Entreicherung) wegfallen könnte, allerdings nur, wenn die Empfänger des Geldes gutgläubig sind, dass es ihnen zusteht ;)

--

Zur Ausgangsfrage, ich würde die Bank drauf hinweisen, erspart Scherereien.
 
Ich hätt wahrscheinlich soviel wie möglich per Online Einkauf ausgegeben.
Wenn die Bank dann paar Tage später ankommt, kann sie sich ihr Geld zusammensuchen :D
 
Ich hätt wahrscheinlich soviel wie möglich per Online Einkauf ausgegeben.
Wenn die Bank dann paar Tage später ankommt, kann sie sich ihr Geld zusammensuchen :D

Verstehe ich auch nicht! Die Bank sagt ganz einfach: wir haben irrtümlich 4,4 mio auf Ihr Konto überwiesen, diese buchen wir jetzt zurück. Danach haste halt soviel miese wie du ausgegeben hast...:noplan:
 
Man, Focus ist einfach so schlecht... "Über Interpol gesucht" & "Internationale Fahndung", ich lach mich kaputt... :rotfl:
 
Das hab ich mir auch gedacht...

Aber persönlich finde ich es nicht wert, für 4,4 Millionen Euro die nächsten 10 Jahre (bzw bis zur Verjährung) ein Leben auf der Flucht zu führen.

Alex

ja, nicht für "nur" 4.4 millionen, bei einem 0er mehr würds schon ganz anders aussehen
 
Verstehe ich auch nicht! Die Bank sagt ganz einfach: wir haben irrtümlich 4,4 mio auf Ihr Konto überwiesen, diese buchen wir jetzt zurück. Danach haste halt soviel miese wie du ausgegeben hast...:noplan:

So einfach ist es wohl nicht

Stornierung

Haben Sie versehentlich ein falsches -aber existierendes- Konto angegeben, erfolgt keine Rückbuchung, vielmehr wird das Geld dem unbekannten Empfänger gutgeschrieben.

Wichtig zu wissen: Bei niedrigen Beträgen bis ca. 1000 Euro erfolgt kein Abgleich zwischen angegebenem Kontoinhaber und dem angegebenen Konto. Fehler bei der Kontonummernangabe fallen also nicht auf!

Wenn Sie den Fehler schnell bemerken, können Sie den Überweisungsauftrag stornieren. Der Zeitrahmen dafür beträgt höchstens einen Tag. Ist der Auftrag ausgeführt und das Geld auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben, müssen Sie sich an den Kontoinhaber wenden. Dieser ist zur Rückzahlung verpflichtet. Ist er aber zahlungsunfähig, haben Sie den Schaden.

http://www.freenet.de/freenet/finanzen/bank_kredit/falschbuchungen/04.html

Ich hätte der Bank einen Deal vorgeschlagen.

100.000 für mich als "Aufwandsentschädigung" und ich überweise den Rest unverzüglich zurück. :D
 
Verstehe ich auch nicht! Die Bank sagt ganz einfach: wir haben irrtümlich 4,4 mio auf Ihr Konto überwiesen, diese buchen wir jetzt zurück. Danach haste halt soviel miese wie du ausgegeben hast...:noplan:

Wenn der Fehler durch den Überweisenden zustande kam, kann die Bank nicht einfach so zurückbuchen. Allerdings hat der natürlich einen Anspruch auf die Rückgabe des Geldes (und Entreicherung greift in der Regel nicht, weil man davon ausgehen kann, dass der Empfänger weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht).
 
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