HäckMäc_2
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Wie alt ist der Threadersteller?
Wenn er zwischen 7 und 18 Jahre alt ist, so ist er nämlich nur beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) und benötigt für ein Rechtsgeschäft die Einwilligung seiner Eltern (§107 BGB).
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (§108 BGB)
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. (§111 BGB und §105 BGB).
D.h sofern der TE noch nicht volljährig bzw. voll geschäftsfähig ist, kann er das MB an Gravis zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, da mangels der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters überhaupt kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Und um ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann (§105a BGB) handelt es sich auch nicht.
Wenn er zwischen 7 und 18 Jahre alt ist, so ist er nämlich nur beschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) und benötigt für ein Rechtsgeschäft die Einwilligung seiner Eltern (§107 BGB).
Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. (§108 BGB)
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das der Minderjährige ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vornimmt, ist unwirksam. (§111 BGB und §105 BGB).
D.h sofern der TE noch nicht volljährig bzw. voll geschäftsfähig ist, kann er das MB an Gravis zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, da mangels der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters überhaupt kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Und um ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann (§105a BGB) handelt es sich auch nicht.