Wie organisiert ihr euch, damit ihr nicht als Scheinselbstständigkeit geltet?

Dann mal zurück zum Thema :D . Wie ich bereits geschrieben habe, gab es ca. 2001 schon einmal eine grosse Verunsicherung wegen des Themas. Ausser ein paar Schreiben von den Ämtern ist da gar nichts passiert. Wie sieht die Realität aus ?. Ist irgendjemand direkt betroffen und hat jetzt Nachteile ?. Die Ämter werden sich hüten, Leute in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Es werden lieber "Scheinselbständige" in Kauf genommen. Damit sehen auch die Statistiken der Ämter besser aus. War damals so und ist jetzt bestimmt nicht anders.
 
gab es ca. 2001 schon einmal eine grosse Verunsicherung wegen des Themas.

Moin,
hm, ja – ich erinnere mich. Das war in der ersten Legislaturperiode von Rot/Grün (Schröder/Fischer). Da inszenierten die „Kümmerer“ dann die Jagd auf die Scheinselbständigkeit. Damals lautete die funktionierende Gegenmaßnahme „eine gestaltete Anzeige in den Gelben Seiten“. :D

Auch wenn’s krude klingt, es klappte tatsächlich.

Ein paar Jahre später kam noch die darbende Künstlersozialkasse hinterher und verschickte Fragebögen, um belegt durch diese, von Auftraggebern Beiträge nachträglich einzufordern.
 
Da komme ich jetzt nicht mit, jetzt wurden ja schon öfter die Abgaben an die KSK genannt. Was haben
die mit der (Schein-) Selbständigkeit zu tun?
 
Da komme ich jetzt nicht mit, jetzt wurden ja schon öfter die Abgaben an die KSK genannt. Was haben
die mit der (Schein-) Selbständigkeit zu tun?

Nun direkt NICHTS, aber indirekt schon. Das Thema kam von AL ( ist jetzt nicht böse gemeint ), der glaubt das der Großteil der Leute hier im Forum Freiberufler im Künstlerischen Bereich sind und somit bei der KSK versichert sein müssen :)
Das hängt von versch. Faktoren ab. Es gibt z.B. in D die Krankenversicherungspflicht
für ALLE. "Früher" wurde das nicht überprüft. D.h. es gab viele Freiberufler und Selbständige die keine Krankenversicherung hatten, bis sie aufgeflogen sind und für mehrere Jahre nachzahlen mußten ( ich kenne selber 2 Leute denen das passiert ist ).
Jung, gesund und keine KV .. den schnappen wir uns - war wohl das Motto der KV. Genaue Informationen für Deine Situation bekommst Du von Deinem Steuerberater oder vom Finanzamt. Einstufung Freiberufler im Künstlerischen Bereich oder anderes oder Selbständiger. Entsprechend dazu gibt es Pflichtversicherungen und welche auf freiwilliger Basis.

Die KSK ist nur eine Möglichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Du Dich dort versichern. Es gibt für Freiberufler und Selbständige aber auch die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern.
 
Wie sieht die Realität aus ?. Ist irgendjemand direkt betroffen und hat jetzt Nachteile ?

Ja. ICH habe Nachteile. Siehe Posting #28.
Ich wurde von meinem Hauptkunden vor die Wahl gestellt "Entweder nicht mehr in unseren Räumen bei uns und somit für uns arbeiten, oder einen Vertrag unterschreiben, der Dich mit Angestelltenstatus auf erstmal zwei Jahre befristet an uns bindet, wobei Dir aber keine festen Zeiten zugesichert werden." Quasi wie ein Freelancer, aber ich stehe beim Kunden anders auf der Payroll und er steht sauber da. Mein Freiberuflertum läuft parallel weiter, auch steuerlich, ich kann, da ich somit meinen Hauptumsatz nun als Angestellter mache, nicht mehr mein KFZ u.a.absetzen, meine Frau erhält eine andere Steuerklasse, hat monatlich ca. 500 € weniger raus, usw usw. Aber ich wiederhole mich.

Ich kann es mir nicht leisten, den Kunden ziehen zu lassen, wäre aber lieber nicht dort angestellt. OK, das klingt ein bisschen wie "Wasch mich, aber mach mich nicht nass!" :teeth:
 
Nun direkt NICHTS, aber indirekt schon. Das Thema kam von AL ( ist jetzt nicht böse gemeint ), der glaubt das der Großteil der Leute hier im Forum Freiberufler im Künstlerischen Bereich sind und somit bei der KSK versichert sein müssen :)
Das hängt von versch. Faktoren ab. Es gibt z.B. in D die Krankenversicherungspflicht
für ALLE. "Früher" wurde das nicht überprüft. D.h. es gab viele Freiberufler und Selbständige die keine Krankenversicherung hatten, bis sie aufgeflogen sind und für mehrere Jahre nachzahlen mußten ( ich kenne selber 2 Leute denen das passiert ist ).
Jung, gesund und keine KV .. den schnappen wir uns - war wohl das Motto der KV. Genaue Informationen für Deine Situation bekommst Du von Deinem Steuerberater oder vom Finanzamt. Einstufung Freiberufler im Künstlerischen Bereich oder anderes oder Selbständiger. Entsprechend dazu gibt es Pflichtversicherungen und welche auf freiwilliger Basis.

Die KSK ist nur eine Möglichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Du Dich dort versichern. Es gibt für Freiberufler und Selbständige aber auch die Möglichkeit sich gesetzlich oder privat zu versichern.

Ich vesteh es immer noch nicht. Die Abgaben an die KSK zahlen alle Unternehmen, sobald sie
„künstlerische“ Leistungen einkaufen. Unabhängig davon, welchen Status der Urheber hat, ob der
freiberuflich ist, in der KSK ist oder nicht.

Das kann dem Urheber des Werkes egal sein, ob die Abgaben erfolgen oder nicht und an dem
Status „selbständig" oder nicht ändert es auch nichts.
 
@Al Terego : Das ist natürlich ein "sch ..." Situation und nicht wirklich fair vom Auftraggeber. Aber wenn der Gesetzgeber mal wieder mit neuen Regeln kommt, ist sich jeder selbst der Nächste. Ich war mal über Jahre von 2 Auftraggebern abhängig, einer davon hat mich wie einen Angestellten behandelt ... ist echt Mist und deshalb sollte man alles vermeiden um in die Abhängigkeit von nur 1 oder 2 Auftraggebern zu geraten. Der andere Hauptauftraggeber ist 2005 pleite gegangen, das hat dann der 2te Auftraggeber ausgenutzt .. lange Geschichte. Möglichst mehrere Standbeine schaffen, sonst geht das früher oder später schief.

@MacEnroe : sorry, das geht mir zu sehr in`s Detail und damit kenne ich mich nicht gut aus. Vielleicht kann @Al Terego mehr zum Thema KSK sagen.
ABER:
1. Wie bitte zahlen Unternehmen z.B. für eine Arbeit eines Grafikers, der nicht in der KSK ist, Abgaben ?. Wie soll die KSK davon erfahren ?.
Und warum sollte ich dafür als Kunde zahlen, wenn der Auftragnehmer KEIN Mitglied in der KSK ist.
Auf welcher gesetzl. Grundlage soll das geschehen ?.

2. Wenn es sich um die Einstufung "künstlerische Tätigkeit" handelt, ist man dann nicht automatisch zur Mitgliedschaft in der KSK verpflichtet ?
3. Status Selbständig ist etwas anderes als Status Freiberufler
 
@MacEnroe : sorry, das geht mir zu sehr in`s Detail und damit kenne ich mich nicht gut aus. Vielleicht kann @Al Terego mehr zum Thema KSK sagen.
ABER:
1. Wie bitte zahlen Unternehmen z.B. für eine Arbeit eines Grafikers, der nicht in der KSK ist, Abgaben ?. Wie soll die KSK davon erfahren ?.
Und warum sollte ich dafür als Kunde zahlen, wenn der Auftragnehmer KEIN Mitglied in der KSK ist.
Auf welcher gesetzl. Grundlage soll das geschehen ?.

2. Wenn es sich um die Einstufung "künstlerische Tätigkeit" handelt, ist man dann nicht automatisch zur Mitgliedschaft in der KSK verpflichtet ?
3. Status Selbständig ist etwas anderes als Status Freiberufler

01. Das beruht auf dem Sozialversicherungsgesetz und jeder Verwerter bzw. Firmen haben damit eine Selbstanmeldungspflicht, wenn sie künstlerische Arbeiten verwerten.
Das kannst du auf den Websiten der KSK nachlesen.

02. Nein, ist man nicht – man kann sich aber dann bei der KSK um Aufnahme bewerben.

03. Wieso das?
 
01. Das beruht auf dem Sozialversicherungsgesetz und jeder Verwerter bzw. Firmen haben damit eine Selbstanmeldungspflicht, wenn sie künstlerische Arbeiten verwerten.
Das kannst du auf den Websiten der KSK nachlesen.

03. Wieso das?

Zu:
01: Naja, da gibt es aber wohl NULL Kontrollmöglichkeit für die KSK, außer Zufallstreffer.

03: Ich formuliere neu:
Der Status Selbständig MIT Gewerbe ist etwas anderes als der Status Freiberuflich OHNE Gewerbe (andere Rechte und Pflichten)
 
Zu:
01: Naja, da gibt es aber wohl NULL Kontrollmöglichkeit für die KSK, außer Zufallstreffer.

03: Ich formuliere neu:
Der Status Selbständig MIT Gewerbe ist etwas anderes als der Status Freiberuflich OHNE Gewerbe (andere Rechte und Pflichten)

01. Es geht ja auch primär nicht um eine Kontroll-Option, als viel mehr um den Erhalt und die grundlegende Versorgung dieser Leistung.
Die KSK übernimmt ja "den Arbeitgeberanteil" der benötigten Leistungen für die Mitglieder.
Daher ist es gleich, ob bsw. ein Grafikdesigner festangestellt aus der Agentur heraus tätig war oder aber ein KSK-Mitglied als Freiberufler die wertige Arbeit lieferte.
Wie das passiert ist, obliegt hier der vermeintlichen Agentur bsw. – nicht dem ausführenden Arbeitenden.

edit: Ich habe in meiner Grafikdesign-Laufbahn bisher noch niemals eine Agentur erlebt, die ihre Kunden auf die "KSK-Abgabe" hingewiesen hat.
Alle mir bekannten Freiberufler in diesem Bereich allerdings schon.

03. Das klingt schon plausibler und trifft's besser. :teeth:
 
Der Status Selbständig MIT Gewerbe ist etwas anderes als der Status Freiberuflich OHNE Gewerbe (andere Rechte und Pflichten)

Moin,
wie wahr. Siehe z. B. den sich ergebenden Punkt „Gewerbesteuer“. Bei diesem Themenkomplex empfiehlt es sich, Rücksprache mit dem Steuerberater zu nehmen.
 
Gewerbesteuer, und IHK-Beiträge. Wobei selbst Freiberufler ohne Gewerbe schon zur Kasse gebeten wurden.
Mich haben sie zum Gück bisher nicht bemerkt.
 
Kurze Zwischenfrage: Muss ich als freiberuflicher Grafiker meine Kunden auf
deren Abgabenpflicht zur KSK hinweisen – auf Angebote und Rechnungen?
 
Kurze Zwischenfrage: Muss ich als freiberuflicher Grafiker meine Kunden auf
deren Abgabenpflicht zur KSK hinweisen – auf Angebote und Rechnungen?
Du "musst" nicht, könntest aber.
Die Meldepflicht darüber obliegt deinen Kunden sich bei der KSK deswegen anzumelden: siehe FAQ

Alle Aufträge eines Kunden, die eine Art Regelmäßigkeit haben, sind bsw. eine Info deinerseits über die KSK-Abgabe (aktuell 5,6%) zu diesem Kunden "fair" –
"fair" imho deswegen, weil du auch hier nicht informieren müsstest – es aber bei Wissen darum, m.E. schlicht fair ist, darauf hizuweisen.
Einer Agentur bsw. brauch man nicht darauf hinweisen, die wissen das.

Ein damailger Kunde von mir, der u.a. ca. 3-4 Jahre regelmäßig Arbeiten von mir erledigt bekam, wies ich mehrmals darauf hin.
Er sagte dann immer: "…ach, egal – was ich nicht weiß,…"
Dann wurde irgendwann die deut. Rentenversicherung "mit ins Boot geholt" und sollte zusätzlich kontrollieren.
Der Kunde wurde erfasst und sollte gut 4 Jahre plus Säumnis nachzahlen, knapp 5-stellig.

Der Kunde sagte mir dann bsw., daß er "wegen mir" nachzahlen müsse… .
Ich antwortet ihm, daß es wegen dem Sozialversicherungsgesetz so sei und dafür könne ich nichts. :noplan:
 
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Habt ihr trotzdem später noch Geschäfte machen können?
Nein, aber das waren dann noch andere und weitere Gründe.
Dieser Kunde versuchte mich damals ziemlich link in sein Prozedere mit reinzuziehen.
Er verklagte dann die KSK, um nicht zahlen zu müssen – was aber nicht gelang.
Zumindest sagte mir das der nette Rentenkassen-Onkel als er mich um ein Schriftstück und einen Batzen Rechnungen bat,
die meine Art der Arbeit für diesen Kunden belegen sollten, ob "künstlerisch" bzw. "kreativ" oder nicht.

Das war nämlich die Variante, die dieser Kunde unternahm, um sich durch die Klage zu winden.
Das Verhältnis beendete ich dann, als ich durch einen gemeinsamen anderen Kunden wiederum mitbekam,
daß ich dort "schlechtgeredet wurde" und "an zusätzlichen Kosten seitens der KSK verantwortlich sei" usw. etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weise nicht auf diese Zahlungen hin, schon gar nicht auf Rechnungen.

Das geht noch soweit, dass Agenturen auf Rechnungen damit werben „bei uns zahlen sie keine KSK-Abgaben“
oder so ähnlich. Mündlich gibt es diese Aussagen jedenfalls.
 
Wenn Du Interesse hast, schau doch mal im Internet unter "Katalogberufe" und Freiberufler".
Beispiel: Klick mich hart

@Al Terego
1. Meine konkrete Aussage lautet: Der Status Selbständig MIT Gewerbe ist etwas anderes als der Status Freiberuflich OHNE Gewerbe (andere Rechte und Pflichten)
2. Wozu soll ich mir den Link von Dir anschauen. Der Unterschied ist klar.
3. Du überfliegst das Thema scheinbar, ohne es richtig zu lesen.
4. Irgendetwas scheint Dich sehr zu stören, ich vermute die Unterscheidung Freiberufler & Selbständiger. Freiberufler arbeiten (meistens), umgangssprachlich "selbständig". Gesetzlich ist das aber ein anderer Status. Siehe Punkt 1.
 
Ja meine Herren, es klang halt so, als würdest Du nicht wissen, was Katalogberufe im Zusammenhang mit Freiberuflertum sind. Und der Link ist eben auch für andere interessant.
Ich geb's auf an dieser Stelle. Bis denne.
 
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