Wie organisiert ihr euch, damit ihr nicht als Scheinselbstständigkeit geltet?

Nicht nur „ggf.“ sondern tatsächlich. Die IHK ist hinter jedem Selbständigen her, wie der Teufel hinter der armen Seele. Ganz zu schweigen von der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Schließlich ist die Gewerbesteuer jene, über die die Kommune zu 100 % verfügt.
Ja, es gibt eben nicht nur Vorteile! Und kommunale Steuern machen wenigstens auch einen unmittelbaren Nutzen innmeinet Umgebung.
 
Ich denke, die meisten, die hier diskutieren haben keinen Bezug zu grossen IT-Projekten und den Einsatz freier Mitarbeiter in selbigen.
 
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Ich denke, die meisten, die hier diskutieren haben keinen Bezug zu grossen IT-Projekten und den Einsatz freier Mitarbeiter in selbigen.
Erzähl doch mal. Wie läuft die Abrechnung, was sind so die Stundensätze, wie geht es den ITlern?
 
Erzähl doch mal. Wie läuft die Abrechnung, was sind so die Stundensätze, wie geht es den ITlern?

Ziemlich gut. Jedenfalls sind es keine Uber-Fahrer oder Postzusteller, was Ihr Einkommen angeht. (Auch wenn der eine oder andere Politiker das so sieht). Für die Stundensätze: Schau mal bei Gulp rein. Im Schnitt liegen die Tagessätze 100% - 200% (und teilweise mehr) über dem Gehalt von Festangestellten.

Grosse IT-Projekte laufen gerne mehrere Jahre und bestehen aus mehreren Teams. In diesen Teams findet man häufig Externe, die mit Ihren Erfahrungen und Kenntnissen eine wertvolle Bereicherung für das Projekt sind und den Projekt-Erfolg sicherstellen. Teilweise sind das Experten für bestimmte Technologie (Camunda, MQ-Series, HOST, UI, UX, etc.) die das interne Team mit Ihrer Expertise in die richtige Richtung steuern. Externe Experten bringen einen enormen Erfahrungsschatz in Projekte, die Interne in den seltensten Fällen besitzen.

Den Zwang im Umfeld des Kunden arbeiten zu müssen, ergibt sich teilweise aus der Integration der System.

Ich habe mich nach mehreren Jahren der Festanstellung für die "freie" Tätigkeit entschieden. Seit dem habe ich interessantere Jobs, verdiene deutlich mehr und bin ziemlich frei in meiner Zeiteinteilung. Die aktuelle Diskussion um das Werksvertragsgesetz lässt mich immer mehr Kunden im Ausland suchen. Wenn es noch schlimmer wird, gehe ich mit meiner Firma ins Ausland. Dort wird teilweise noch besser gezahlt und es gibt diese leidliche Diskussion nicht.
 
Ich habe mich nach mehreren Jahren der Festanstellung für die "freie" Tätigkeit entschieden. Seit dem habe ich interessantere Jobs, verdiene deutlich mehr und bin ziemlich frei in meiner Zeiteinteilung. Die aktuelle Diskussion um das Werksvertragsgesetz lässt mich immer mehr Kunden im Ausland suchen. Wenn es noch schlimmer wird, gehe ich mit meiner Firma ins Ausland. Dort wird teilweise noch besser gezahlt und es gibt diese leidliche Diskussion nicht.

Ja aber wo ist nun das Problem? Bei gutbezahlten ITlern gibt es doch keine Diskussion. Wieso macht es einen Unterschied,
wo dein Kunde ist? Der hat mit deinen Werkverträgen doch nichts zu tun? Oder zahlen deine Kunden deine Angestellten
direkt selbst? Verstehe ich jetzt nicht ganz, wie das bei dir läuft.
Ich verstehe auch nicht, warum man als Selbständiger unbedingt nach Stunden abrechnen muss. Habe ich noch nie
gemacht. Wenn man gut ist und gebraucht wird und gut verdient, hat man doch kein Problem mit Scheinselbständigkeit,
oder habe ich da was übersehen?
 
Danke für die Links. Habe alles im Schnelldurchgang gelesen. Scheint gar nicht so einfach und
eindeutig zu sein. Es gibt viele „Hinweise“ die auf Scheinselbständigkeit hinweisen „können“.

In meinem Fall gibt es Punkte, die dafür sprechen. z.B. über Jahre ein Kunde, der den Großteil
des Geschäftes ausmacht. Andere Punkte, die dagegen sprechen, werden gar nicht aufgezählt, z.B.
dass ich in ständiger Konkurrenz zu anderen Agenturen stehe.
Letztlich würde nur das Urteil eines Richters endgültig Klarheit schaffen.
Nein, dann wäre es zu spät. Du solltest bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger einen Statusfeststellungsbescheid beantragen.

Das gibt keine absolute aber schon eine ganz brauchbare Orientierung und Sicherheit.

Ich als Auftraggeber würde das von jedem "freelancer" sowieso fordern, denn wenn sich - oft nach Jahren im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung oder Lohnsteuerprüfung beim Auftraggeber - herausstellt, dass Du nur Scheinselbständig warst, zahlt er deine kompletten Sozialsversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum, in dem er Dich als Scheinselbständigen beschäftigt hat nach.
 
Bei der Problematik der Scheinselbständigkeit geht es weniger um steuerliche als mehr um sozialversicherungsrechtliche Aspekte.

Die Flucht vieler Auftraggeber in die Vergabe von Aufträgen an "Kleinunternehmer" statt an Angestellte hat ja primär keine steuerlichen Anreize. Die Lohnsteuer zahlt ja der Arbeitgeber nicht selbst, er führt sie nur für den Mitarbeiter von dessen Gehalt ab. Aber er "erspart" sich die Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum anderen "sparen" viele Kleinunternehmer sich diese Abgaben überwiegend und vertrauen darauf, dass sie bis zum Alter schon genug vorsorgen werden, wundern sich dann aber wenn sie im Falle von Alter oder Erwerbsunfähigkeit in der Grundsicherung oder in Hartz IV landen.

Wir haben z.B. Anfang des Jahres in dem Golfclub dessen Vorsitzender ich bis Ende April war, einen bis dahin angestellten Mitarbeiter auf dessen Wunsch als "selbständigen" Golflehrer angestellt. Das haben wir einerseits vertraglich so gestaltet, dass er weder in unsere Arbeitsorganisation eingegliedert ist noch überwiegend aus Aufträgen von uns "leben musste"; andererseits haben wir dafür gesorgt, dass die gesamte vertragliche und - viel wichtiger! - tatsächliche Gestaltung von dem Sozialversicherungsträger, in dem Fall die Rentenkasse geprüft wurde und ihm ein Freistellungsbescheid erteilt wurde. Sonst hätte er bei uns nicht tätig sein können. Zudem haben wir ihn verpflichtet, uns regelmäßig nachzuweisen, dass er eine Kranken- und Rentenversicherung unterhält. Anderenfalls wären wir in die Gefahr geraten, dass irgendwann ein "kluger" Sozialversicherung- oder Lohnsteuerprüfer festgestellt hätte, dass der gute Golflehrer scheinselbständig ist und wir hätten womöglich für viele Jahre sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberanteile zu seiner Sozialversicherung nachzahlen müssen. das Risiko kann nur eingehen, wer völlig verblödet ist.

Auch als Anwalt und Notar vergebe ich Aufträge, die nicht von meinem Mitarbeiter erledigt werden können, nur an Selbständige/Unternehmen die mir nachweisen können, dass sie nicht scheinselbständig sind.
 
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Entweder man ist Angesteller oder Selbständiger.
Alles andere ist illegal und Mumpitz!

Das ist nicht ganz richtig, man kann sogar beides sein. Man kann zum Beispiel als Softwareentwickler für die Firma x arbeiten und *gleichzeitig* als Nachwächter für die gleiche Firma x. Wie sinnvoll das ist, das steht auf einem anderen Blatt. Nur: Unterschiedliche Tätigkeiten ermöglichen unterschiedliche Entlohnungsmodelle.

Freiberufler sind Ärzte oder Anwälte!

Alle anderen nicht!

Das ist falsch oder zumindest unvollständig. Zunächst einmal ist man entweder selbstständig oder unselbständig. Und dann ist mal als Selbständiger entweder Freiberufler oder Gewerbetreibender. Dabei ist der Gewerbetreibende die gesetzliche Defaulteinstellung und der Freiberufler die steuerlich begünstigte Ausnahmeregelung. Hierunter fallen Ärzte und Anwälte aber auch - je nach Art der Tätigkeit - die Softwareentwickler. Das wird im Einzelfall vom Finanzamt entschieden.
 
Auch als Anwalt und Notar vergebe ich Aufträge, die nicht von meinem Mitarbeiter erledigt werden können, nur an Selbständige/Unternehmen die mir nachweisen können, dass sie nicht scheinselbständig sind.

a) einen solchen Nachweis gibt es nicht, es gibt zumindest keinen, der nicht jederzeit rückwirkend wieder kassiert werden kann.
b) die einzige Möglichkeit ist nur: Der Selbständige zahlt selbst in die gesetzliche Krankenversicherung ein und auch in die gesetzliche Rentenversicherung und zwar den Höchstbetrag. Dann ist kein Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr vorhanden.
 
a) einen solchen Nachweis gibt es nicht, es gibt zumindest keinen, der nicht jederzeit rückwirkend wieder kassiert werden kann.
b) die einzige Möglichkeit ist nur: Der Selbständige zahlt selbst in die gesetzliche Krankenversicherung ein und auch in die gesetzliche Rentenversicherung und zwar den Höchstbetrag. Dann ist kein Streitwert für eine gerichtliche Auseinandersetzung mehr vorhanden.
Zu a) der Statusfestellungsbescheid z.B. der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung gibt schon eine relative Sicherheit. Ansonsten muss man halt hinterfragen nd sich schriftlich bestätigen lassen, ob der Freelancer die Kriterien eines echten Selbständigen erfüllt. Ich jedenfalls gebe keine Aufträge, nicht einmal Einzelaufträge, an Leute, die das nicht können.
Zu b) das ist ein frommer Wunsch. Die meisten "Kleinunternehmer" verdienen ja deshalb "mehr" als im regulären Arbeitsverhältnis, weil sie genau diese Abgaben sparen.
 
Zu a) der Statusfestellungsbescheid z.B. der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung gibt schon eine relative Sicherheit.

So die Theorie. Gehe mal davon aus, dass - so der Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät - genau dieser Bescheid hinterfragt wird. Irgend einer wird dann für die sozialen Kosten aufkommen müssen und die werden indirekt teilweise dann auf die Auftraggeber umgelegt.

Die meisten "Kleinunternehmer" verdienen ja deshalb "mehr" als im regulären Arbeitsverhältnis, weil sie genau diese Abgaben sparen.

Mein Einkommen hat immer mindestens 30% über dem Angestelltengehalt gelegen und zwar trotz der beiden Abgaben, wobei ich nicht immer voll in die Rente eingezahlt habe und damit mein Einkommen noch etwas gesteigert habe. Und der Kleinunternehmer, der verdient m.E. überhaupt nur, wenn er beides nicht einzahlen muss. So liegt zum Beispiel der Einstiegsbeitrag bei der GKV bei ca. 300 Euro. Wenn der "Kleinunternehmer" aber nur 300 Euro im Monat nebenbei verdient, dann wären das 100% Beitrag.
 
Nein, dann wäre es zu spät. Du solltest bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger einen Statusfeststellungsbescheid beantragen.

Das gibt keine absolute aber schon eine ganz brauchbare Orientierung und Sicherheit.

Ich als Auftraggeber würde das von jedem "freelancer" sowieso fordern, denn wenn sich - oft nach Jahren im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung oder Lohnsteuerprüfung beim Auftraggeber - herausstellt, dass Du nur Scheinselbständig warst, zahlt er deine kompletten Sozialsversicherungsbeiträge für den gesamten Zeitraum, in dem er Dich als Scheinselbständigen beschäftigt hat nach.

Heißt das, sämtliche Beträge bekommt der Staat dann doppelt? Also bisher hat er es ja zur Hälfte von mir und der
KSK bekommen. Und nach Feststellung der Scheinselbständigkeit bekommt er es nochmal, von meinem größten Kunden?
Und was ist mit den anderen „kleinen“ Kunden? Läuft das anteilsmäßig? Scheint mir kaum vorstellbar, wie das laufen soll.
Muss dazusagen, derzeit macht mein größter Kunde mehr als 80% der Umsätze aus.
 
Heißt das, sämtliche Beträge bekommt der Staat dann doppelt?

Jein - wenn du privat versichert bist und sich dann rausstellt, dass du scheinselbständig bist, muss dein Auftraggeber die GKV-Beiträge nachbezahlen und - wenn du dich zum Beispiel mit einem Riesterbeitrag rentenversichert hast - dann auch die Rentenbeiträge. Wenn du beides weiterbezahlt hast, wird das keine Sau prüfen, einfach weil für die gesetzlichen keine Beute im Topf ist. Wie das bei einem Künstler geht, das weiß ich nicht, ich vermute aber, dass es ähnlich laufen wird. Die Künstlerbeiträge sind dein persönliches "Hobby" und der Auftraggeber muss nachzahlen.
 
Wieso privat versichert? Ich bin (freiwillig) gesetzlich versichert in der KSK und von daher alle Beiträge bezahlt
und das weiß das Finanzamt auch automatisch über die KSK. Da muss ja niemand groß was prüfen.
Das mit der Beute im Topf habe ich auch nicht verstanden.
 
Ich habe ein allgemeines Beispiel genannt. Und ich habe keine Ahnung wie die KSK gesetzlich aufgegangen ist.
 
Ich habe deinen Beitrag nochmal gelesen und verstehe dich so, dass du annimmst, dass mein Kunde
im Falle der Feststellung einer Scheinselbst... alles nachzahlen muss. KSK Beiträge hin oder her.

OK. Aber wie geht es dann weiter? Das Ergebnis ist, dass ich den Kunden, der mich und meine Familie
jahrelang ernährt hat, dann los bin. Ist das im Sinne des Erfinders? Oder habe ich dann sogar so etwas
wie Kündigungsschutz? (Falls das etwas nützt, denn der Ärger wird damit nicht weniger)
 
Ich habe deinen Beitrag nochmal gelesen und verstehe dich so, dass du annimmst, dass mein Kunde
im Falle der Feststellung einer Scheinselbst... alles nachzahlen muss. KSK Beiträge hin oder her.

Also ich bin kein Anwalt und ich kenne bisher keinen solchen Fall. Aber es gibt fälle wo der Scheinselbständige privat versichert war, das von der Sozialversicherung nicht anerkannt wurde - rückwirkend - und dann die gesetzlichen Beiträge nachgezahlt werden mussten. Ob diesbezügliche Urteile irgendwann Rechtskraft erlangt hatten, das kann ich nicht sagen. Nur: Das ist aktuell der Weg nach dem vorgegangen wird.

OK. Aber wie geht es dann weiter? Das Ergebnis ist, dass ich den Kunden, der mich und meine Familie jahrelang ernährt hat, dann los bin.

Ja, so geht das weiter, richtig und das schlimme ist: Es gibt Leute, die glauben die tun dir damit was gutes, in dem sie "Recht und Ordnung" wieder herstellen.

Ist das im Sinne des Erfinders?

Der Sinn dahinter ist, das du dich einer Gewerkschaft - wie die auch immer aufgebaut ist - anschließt und die für dich kämpfen lässt. Und wenn du Pech hast, dann füllen dir dir grad mal den Hartz-IV Antrag aus.

Im Ernst. Ich bin aus einem Projekt rausgeflogen, weil ich mich geweigert habe in einer Festanstellung unter einem Vermittler weiter zu machen unter Verzicht auf eben jene 30%. Die hätte dann der Vermittler bekommen.

Genau darum geht es: Das Geld sollen andere bekommen!
 
@MacEnroe
So lange du anerkanntes KSK-Mitglied bist, deinen dort jährlich ermittelten Anteil zahlst und die Richtlinien dafür erfüllst –
kann man davon ausgehen, dass maximal eine Prüfung bei deinen Kunden statt finden kann, im Rahmen derer du "mitgeprüft" werden könntest.
Diese Art Prüfungen gehen von der deutschen Rentenkasse aus – und zwar von externen Büros, die nur das machen.

Maximal würdest du in Dingen via Fragebogen geprüft werden:

- sitzt du vor Ort bei diesem Kunden
- bedienst du eine Stechuhr
- bekommst du gesagt, wie du arbeiten sollst
- bekommst du gesagt, wie lange du arbeiten sollst
- kannst du selbst bestimmen, ob und wann du arbeitest
- stellst du deinen Arbeitsplatz oder der Auftraggeber…
- kauft/stellt der Auftraggeber dir deine Arbeitsmittel zur Verfügung
- usw.

Und man darf beweisen, dass man nicht nur diesen einen Auftraggeber hat.

Aber die KSK sagt dazu in etwa:
"So lange Sie ein anerkanntes KSK Mitglied sind, können die prüfen, was die wollen."
 
Genau darum geht es: Das Geld sollen andere bekommen![/QUOTE]
Also ich bin kein Anwalt und ich kenne bisher keinen solchen Fall. Aber es gibt fälle wo der Scheinselbständige privat versichert war, das von der Sozialversicherung nicht anerkannt wurde - rückwirkend - und dann die gesetzlichen Beiträge nachgezahlt werden mussten. Ob diesbezügliche Urteile irgendwann Rechtskraft erlangt hatten, das kann ich nicht sagen. Nur: Das ist aktuell der Weg nach dem vorgegangen wird.

M.E. geht es bei der Scheinselbständigkeit lediglich um die Rentenversicherung. Über Links zu Fällen, in denen ein privat Versicherter die GKV nachzahlen musste, würde ich aus Interesse freuen.
 
Wir haben z.B. Anfang des Jahres in dem Golfclub dessen Vorsitzender ich bis Ende April war, einen bis dahin angestellten Mitarbeiter auf dessen Wunsch als "selbständigen" Golflehrer angestellt.

Das wundert mich eigentlich. Denn lehrende Tätigkeiten, und dazu zählen m. E. ebenfalls Golflehrer, unterliegen einem besonderen gesetzlichen Schutz und sind per se sozialversicheurngspflichtig. Es sei denn, es kann eine unternehmerische Tätigkeit nachgewiesen werden, was ohne eigene Angestellte sehr schwer ist.
 
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