@MacEnroe
So lange du anerkanntes KSK-Mitglied bist, deinen dort jährlich ermittelten Anteil zahlst und die Richtlinien dafür erfüllst –
kann man davon ausgehen, dass maximal eine Prüfung bei deinen Kunden statt finden kann, im Rahmen derer du "mitgeprüft" werden könntest.
Diese Art Prüfungen gehen von der deutschen Rentenkasse aus – und zwar von externen Büros, die nur das machen.
Maximal würdest du in Dingen via Fragebogen geprüft werden:
- sitzt du vor Ort bei diesem Kunden
- bedienst du eine Stechuhr
- bekommst du gesagt, wie du arbeiten sollst
- bekommst du gesagt, wie lange du arbeiten sollst
- kannst du selbst bestimmen, ob und wann du arbeitest
- stellst du deinen Arbeitsplatz oder der Auftraggeber…
- kauft/stellt der Auftraggeber dir deine Arbeitsmittel zur Verfügung
- usw.
Und man darf beweisen, dass man nicht nur diesen einen Auftraggeber hat.
Aber die KSK sagt dazu in etwa:
"So lange Sie ein anerkanntes KSK Mitglied sind, können die prüfen, was die wollen."