Unter 24 Monate Gewährleistung versteh ich nämlich, dass das Gerät bei akurater Nutzung 24 Monate einwandfrei läuft.
Falsch. Gewährleistung heißt, dass zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (also wenn Du es erhalten hast) das Produkt frei von jeglichen Fehlern war. Wobei diese Fehler für den Händler erkennbar sein müssen. Versteckte Fehler sind kein Grund. Wobei sicherlich die Frage ist, was heißt "versteckt".
Beispiel: Du kaufst ein Fahrrad. Durch einen Materialfehler hat der Lenker einen Haarriss. Nach 18 Monaten bricht der Lenker aufgrund des Haarrisses. Dann kannst Du keine Gewährleistung gegenüber dem Händler geltend machen. Denn dieser Haarriss wäre dem Händler nur unter unzumutbaren Tests aufgefallen.
Hättest Du in diesem Rahmen einen Unfall, hättest Du vielleicht Ansprüche im Rahmen der Produkthaftung gegenüber dem Hersteller des Fahrrades. Dies ist aber ein anderes Thema.
Beim Macbook wirst Du sicherlich kaum Ansprüche aus der Produkthaftung geltend machen können. Ausnahme hier wäre sicherlich ein explodierender Akku. Aber hier haben die Hersteller immer mit kostenlosen Austauschakkus entgegen gewirkt, wenn es Probleme in diesem Bereich gab.
Dass heißt, wenn Dir nach 18 Monaten ein Kondensator auf dem Mainboard aufgrund eines Materialfehlers kaputt geht, wirst Du wohl kaum Ansprüche geltend machen können. Denn unter normalen Umständen wäre es dem Händler unmöglich diesen Fehler zuerkennen. Außer Du kannst dem Händler nachweisen, das dem Händler Probleme mit Kondensatoren bereits bekannt waren und er damit eine besondere Sorgfaltspflicht gehabt hätte.