Wie int. Reisekosten sauber auf Rechnung aufstellen?

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p4p

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Wie stellt man/ihr korrekt (und trotzdem einfach) int. Reisekosten auf einer Freiberufler-Rechnung, also Flug, Mietwagen, Hotel, ... zusammen?
Dem Auftraggeber ist die Detailierung vollkommen egal, es reicht ihm lediglich ein Punkt "Reisekosten", einzig um den Betrag ggü der KSK zu trennen.

Von daher am besten möglichst einfach, sprich meine Kosten soll ich 1:1 aufschlagen und die Belege als grobe Richtschnur beilegen und fertig.

Da es aber z.T. Auslandsrechnungen mit unterschiedlichen USt. Sätzen und auch einige bloß "Quittungen" sind, die ich in D niemals dem FA einreichen würde, bin ich ein bisschen unsicher.
Entrichtete Bruttobeträge plus 19 %?
Nettobeträge plus die in Deutschland für das jeweilige Gewerk übliche USt. (7%, 19%)?

Wie würdet ihr das machen?
 
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1) Es gilt immer der USt-Satz der Hauptleistung, also des Beratungsvertrages, somit 19%.
2) Bei inländischen Rechnungen, die dem ermäßigten MWSt-Satz von 7% unterliegen, ist diese zunächst herauszurechnen und sodann 19% MWSt aufzuschlagen.
3) Bei ausländischen Rechnungen, gilt der ausländische Bruttobetrag als Nettobetrag, dem dann wiederum 19% MWSt aufzuschlagen sind.
4) Bei km-Geld-Erstattungen sind die 0,30 Euro pro km der Nettobetrag. Darauf kommen noch 19% MWSt.
 
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Die Hauptleistung unterliegt in meinem Fall 7 % USt. aber vom Prinzip verstehe ich das so, dass bei (2), (3) und (4) korrekt wie von dir erläutert verfahren wird, nur eben dann in meinem Fall 7 % MWSt. aufgeschlagen wird.
Danke.
 
Genau, die Nebenleistung (Reisekosten) teilt das Schicksal der Hauptleistung. Wenn Du 7% USt berechnest, dann auch für die Reisekosten.
 
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Genau, die Nebenleistung (Reisekosten) teilt das Schicksal der Hauptleistung. Wenn Du 7% USt berechnest, dann auch für die Reisekosten.
Das glaube ich nicht. An den TS: Kläre das am Besten mit einem Steuerberater.
 
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Vielen Dank für den Link! (y)

Solch einen Artikel habe ich vergeblich gesucht, ehe ich überhaupt den Post eröffnet habe.

Ich hatte bisher auch immer angenommen dass, obwohl meine eigene Leistung 7 % unterliegt, der Rest der Gruppe des ursprünglich "vorangemeldeteten" USt. Satzes zugeordnet wird.
Etwa wie bei einem Verkauf von technischen Gegenständen aus dem Betriebsvermögen: 19 % bei Kauf durch mich gezogen, abgeschrieben, entsprechend dann die 19 % USt. bei Wiederverkauf aufgeschlagen.
 
Ich hatte bisher auch immer angenommen dass, obwohl meine eigene Leistung 7 % unterliegt, der Rest der Gruppe des ursprünglich "vorangemeldeteten" USt. Satzes zugeordnet wird.
Deine Ausgaben, z. B. das Flugticket mit 19% MwSt, gibst du deinem Finanzamt gegenüber an und erhältst als Selbstständiger die MwSt. zurückerstattet. Du zahlst also effektiv nur den Netto-Preis. Diesen Netto-Preis stellst du deinem Auftraggeber in Rechnung. Anschließend kommt auf die ganze Rechnung dein MwSt-Satz drauf, in deinem Falle also 7%, welche sich dein Kunde vom Finanzamt wiederum zurückerstatten lassen kann (oder auch nicht, wenn Endkunde).

Was du als Reisekosten berechnest, kannst du frei mit deinem Kunden vereinbaren. Du könntest z. B. auch sagen, Fahrtzeit ist bezahlte Arbeitszeit, und stellst dem Kunden dafür deinen Stundensatz in Rechnung. Oder du nimmst einen Pauschalbetrag grob über den Daumen gepeilt. Es muss nur vorher, d. h. im Vertrag, entsprechend vereinbart sein. Wenn dein Kunde deswegen Ärger mit der KSK kriegt, ist das sein Problem, nicht deines. (Deswegen sollte dein Kunde eine passende Abrechnung der Reisekosten im Vertrag vereinbaren.)

Im vorliegenden Falle würde ich mich in etwa nach den Angaben aus dem Link richten, um dem Kunden Ärger mit der KSK zu ersparen.

Ich schlage meine Reisekosten übrigens immer pauschal auf den Stundensatz auf und berechne sie nicht extra. Meine Kunden haben aber nichts mit der KSK, was immer das auch sein mag, zu tun.
 
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Ich schlage meine Reisekosten übrigens immer pauschal auf den Stundensatz auf und berechne sie nicht extra. Meine Kunden haben aber nichts mit der KSK, was immer das auch sein mag, zu tun.
Künstlersozialkasse. Je nach Höhe der Reisekosten kann das für den Leistungsempfänger einen großen Unterschied machen.
 
Ganz genau. Ob der nun KSK für 100k oder 150k zahlen muss, macht schon einen Unterschied.
Daher hat er auch von sich aus gesagt, ich solle das aufschlüsseln.
Bisher habe ich auch immer die 150k in Rechnung gestellt und gut.
 
Reisekosten wären für den Kunden - nicht abgabepflichitig -.
Siehe: https://www.kuenstlersozialabgabe-hilfe.de/kuenstlersozialabgabe-berechnen/

Es sei denn, diese sind NICHT vertraglich vorher aufgeführt, sondern einfach "mit auf der Rechnung drin",
dann müssen die auf das Entgelt mit eingerechnet werden, weil sie da "drin sind".

Grundsätzlich zählen alle Kosten zum abgabepflichtigen Entgelt, die in der Rechnung des Künstlers aufgehen, d.h. auch Nebenkosten oder Fremdkosten (z.B. Mietkosten, Kosten für Hilfskräfte, Kosten für Equipment etc.). Selbst wenn der Künstler Rechnungen von Dritten nur eins zu eins „durchreicht“, gehören diese zum abgabepflichtigen Entgelt, wenn der Künstler diese Dritten beauftragt hat und keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen zum Auftraggeber bestehen.
 
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