Ich versuche das auch mal verständlich zu machen - ich bin selbst buchführungspflichtig...
Frühere Regelung:
- Bis 410,- € Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - sofort abschreibbar, und alles darüber entsprechend der AfA-Liste.
- Man konnte zwischen der degressiven und linearen Abschreibung wählen.
Aktuelle Regelung:
- Bis 150,- € Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - sofort abschreibbar.
- Ab 151,- € bis einschließlich 1000,- € tritt die Regelung der Sammel-Abschreibung (Pool) in Kraft - Sammelabschreibung über 5 Jahre.
- Ab 1001,- € aufwärts - entsprechend der AfA-Liste.
- Es ist nur noch die linearen Abschreibung möglich, die degressiven wurde abgeschafft.
Wichtig:
- Alle Beträge sind Nettobeträge (ohne MwStr)
- Die Abschreibung erfolgt Monatsgenau
- Externe Festplatten, Mäuse, USB-Sticks, Monitore, Drucker sind nach der Regelung nicht selbständig nutzbare Witschaftgüter und müssen somit zusammen mit dem Computer abgeschrieben werden.
Die Frage des Themenautors war aber, wie schreibt man z.B. eine Maus ab, die man an einem bereits vorhandenen Computer betreiben möchte? Ich würde sagen, man rechnet sie zum Kaufzeitpunkt einfach dem Restbuchwert des Computers hinzu, sodass sich dieser entsprechend erhöht. Und sonst ändert sich nichts, man schreibt diesen (nun erhöhten) Restwert wie gewohnt entsprechend der oberen Tabelle weiter ab.
Dann wollte der Themenautor einen Drucker an mehreren Computern betreiben. Ich würde sagen, man sollte sich - was die Buchhaltung angeht - das Leben nicht unnötig kompliziert machen - einfach mit einem dieser Computer abschreiben, fertig. Wobei die Multifunktions-Geräte (FAX/Drucker/Kopierer/Scanner) durchaus als eigenständige Wirtschaftsgüter angesehen werden können, dann gilt bis 150,- € Anschaffungswert sofort abschreibbar und ab 151,- € bis 1000,- € muss das Ding in den "Pool" und über 5 Jahre abgeschrieben werden. Ich glaube, dass auch ein Computer, der weniger als 1000,- € gekostet hat (iMac 999,-), gehört in den "Pool" was automatisch 5 Jahre Abschreibungsdauer ergibt, statt der für Computer üblichen 3 Jahre.
Man kann es aber vermeiden, indem man sich mit dem Rechner Periferigeräte dazu kauft und so den Einkaufswert auf über 1000,- € erhöht, dann gelten wieder 3 Jahre.