Wie buche ich ... z.B. eine Maus?

toadle

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Hey zusammen,

ich habe in den letzten Tagen Zweifel bekommen bzgl. einiger Dinge die ich gekauft habe und evtl. nicht richtig eingebucht habe.

Wenn ich z.B. Druckerpatronen kaufe, dann sind das für mich ganz klar "Büroartikel", wie auch Papier und Stifte.

Was ist aber mit so Dingen wie eine Externen Festplatte oder eines Computermaus. Laut der GWG-Definition sind das ja keine eigenständig nutzbaren Dinge, nur ich kann die doch kaum über die Nutzungsdauer eines Rechners abschreiben, oder? Ich nutze sie ja auch nicht nur mit einem Rechner. Gleiches gilt für meinen Drucker - der ist zwar definitiv kein GWG, aber wird auch mit verschiedenen Rechnern benutzt...

Wäre super, wenn mir jemand das mal flux erklären könnte!
 
Meinst du in der Buchhaltung für eine Firma nach einem Kontenrahmen, oder aber für die Steuererklärung??

Festplatten und Mäuse sind Paripheriegeräte für den Computer. Daher absetzbar nach AfA.

Die Druckerpatronen sind Instandhaltungskosten für EDV-Geräte.
 
Genau, ich meine in der Buchhaltung.

Wenn ich nun aber die Maus direkt komplett als Kosten aufgenommen habe, dann ist das also falsch? Hätte ich die abschreiben müssen? Wenn ja, wie lange denn? - Die Maus nutze ich mit zwei verschiedenen Rechnern und die portable Platte auch. Die Rechner sind aber beide an ganz unterschiedlichen Stellen in ihrem Lebenszyklus lt. Büchern. Bin verwirrt...
 
Oje, ich bin schon zu sehr Bargeschädigt... Da hab ich doch jetzt echt gedacht, Du möchtest eine Maus (Frau) buchen. :)
 
Genau, ich meine in der Buchhaltung.

Machst Du diese selbst?

Ansonsten weiß das mit Sicherheit Dein Steuerberater. Wie vieles Andere auch, auch besser und genauer.

Nein, ich bin keiner, nur zufriedener Kunde dieser Dienstleistung.
 
so nun mit allen nummern:


61432 Workstations, Personalcomputer, Notebooks und deren Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Bildschirme u.ä.) 3


6144 Foto-, Film-, Video- und Audiogeräte (Fernseher, CD-Player, Recorder, Lautsprecher, Radios, Verstärker, Kameras, Monitore u.ä.) 7


sehr klasse: kameras 7 jahre :D
 
so nun mit allen nummern:


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sehr klasse: kameras 7 jahre :D

Nur für mich zum Verständnis: Wo ist der Unterschied zwischen Bildschirm und Monitor? Oder ist das eben diese Unterscheidung zwischen EDV- und Bildbearbeitungsmonitoren?
 
das ist die feine unterscheidung des staates.

der teuere monitor für fotografie, bildbearbeitung etc. der täglich viel läuft und teuer war darf järlich nur mit 1/7 des neupreises abgesetzt werden und der billige edv moni darf järlich mit 1/3 abgesetzt werden.

so kriegt der staat mehr geld über steuern, weil man ja weniger abzusetzen hat.

wird bei mir als fotograf so gehandhabt. bei allen anderen :confused:
 
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öhm, wenn du denn eine Maus gekauft hast, die weniger als 40 Euro gekostet hat, dann solltest du das eh nicht Abschreiben!

Hmm, *zweifelschieb* oky, ich schau mal im Schmolke … (und wenn du nicht weißt, was das ist bist du kein gelernter Buchhalter *g*)

Aua, 40 Euro war völliger Quatsch, jetzt richtig:

Bis zu 60 Euro: sofort als Aufwand buchen.
Bis zu 410 Euro: Wahlrecht zwischen sofort buchen und Abschreiben.
Darüber: Abschreiben wie mans halt so macht mit Anlagen.

Sollte deine Maus mehr als 60 Euro gekostet haben: Das Wahlrecht gilt. Das bedeutet, dass du aus steuerspargründen das optimalere Modell wählen solltest. Meine Meinung. Darüber nachzudenken und den Steuerspareffekt durch die verlagerte Gewinnschmälerung auszurechnen kostet dich mehr Arbeitszeit, als du an Kosten durch den evtl. Spareffekt hast. Wähle also die Variante: Direkt als Aufwand buchen.

:cool:

Nachtrag: Verdammt, die Eigenständigkeit. Schmolke schreibt noch, dass eine "Eingabetastatur einer EDV-Anlage" nicht eigenständig ist.

Du muss also doch auf jeden Fall die Maus als EDV-Zubehör abschreiben.
 
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Ich häng mich mal dran. Bin Freiberufler und mache die ganzen Steuerdinge alleine. Nun spiele ich genau mit dem Gedanken, das ganze an einen Steuerberater abzugeben.

Ansonsten weiß das mit Sicherheit Dein Steuerberater. Wie vieles Andere auch, auch besser und genauer.
Nein, ich bin keiner, nur zufriedener Kunde dieser Dienstleistung.

Was muss man pro Jahr "übern Daumen" für einen Steuerberater rechnen? Sind die Kosten als Betriebskosten anzusehen? :confused:
 
Hängt von Deinem Einkommen ab. Zwischen 1K und 1,5K musst Du schon rechnen. Absetzbar.
 
Ich schreib doch keine Kugelmaus für 10 Euro ab. Das ist Büromaterial.

Wolf
 
Ich will euch ja nicht weiter verwirren.

Aber Irrt alle ein wenig , denn seit 2008 gibt es eine Neuregelung zur Abschreibung.

Die AFA Abschreibungen gelten nur noch für Wirtschaftsgüter über 1000 Euro.
GWG 150 Euro(ab 2008 davor waren es 410 Euro)

Wenn ihr mehr wissen wollt nutzt Google und sucht nach Poolabschreibung.
Die Maus müsste streng genommen auch über 5 Jahre abgeschrieben werden.
Nur ich würde es Trotzdem als GWG abschreiben man sollte nicht päbstlicher als der Pabst sein zumal sich das auch im Finanzrecht im Bagetelbereich ansiedelt und man im schlimmsten fall 5-6 Euro Steuern nachzahlen muss.
In der Regel werden aber Mäuse als GWG anerkannt.
 
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Eben nicht alles klar :) Also alle Wirtschaftsgüter bis 150 Euro, siehe hier, Beispiel 4, kann man auf verschiedenen Konten unterbringen und sofort komplett abschreiben. Der eine schreibts auf Bürobedarf, der andere auf Wartungskosten für Hardware etc. Auch die Maus, die Festplatte usw.

Verständnisprobleme bereiten Geringwertigen Wirtschaftsgüter. Ein Geringwertiges Wirtschaftsgut kostet zwischen 150 Euro - 1000 Euro und MUSS eigenständig nutzbar sein. GWG werden in Sammelposten gesammelt und über 5 Jahre abgeschrieben. Unter 150 Euro = kein GWG – sofort abschreiben, über 1000 Euro = kein GWG – Abschreibung nach AfA-Tabellen.

Ich kaufe:

Einen Monitor für 350 Euro. Der Monitor ist kein GWG, weil nicht eigenständig nutzbar und wird nach Afa abgeschrieben.

Eine Digicam für 140 Euro. Die Kamera ist kein GWG, weil unter 150 Euro und ist sofort absetzbar, z.B. Geschäftsausstattung.

Eine Digicam für 300 Euro. Die Kamera ist ein GWG, weil über 150 Euro bis 1000 Euro und eigenständig nutzbar. Allerdings kann ich nicht sofort abschreiben, weil das Wahlrecht aufgehoben wurde und ein Sammelposten eintritt.

Eine Sitzgruppe mit 10 Stühlen zu 1400 Euro auf eine Rechnung. Die müsste ich jetzt im Packen über Jahre abschreiben, weil über 1000 Euro – kein GWG. Kaufe ich aber alle Stühle einzeln, jeder Stuhl 140 Euro, wäre es Geschäftsausstattung, weil es mit unter 150 Euro kein GWG ist. Kosten 10 Stühle 1600 Euro und bekomme ich für jeden Stuhl einzeln eine Rechnung über 160 Euro, wäre jeder einzelne Stuhl ein GWG, weil über 150 Euro und eigenständig nutzbar. Hier wieder Sammelposten machen, über 5 Jahr abschreiben. Vorteil: Abschreibung Büromöbel sonst 13 Jahre.

Heißt für mich in der Konsequenz:

Alles was unter 150 Euro ist, Festplatten, Mäuse, Kabel, Sticks, Ram, Karten kann man sofort als Ausgabe buchen, kein GWG, kein Sammelposten, keine AfA – kein Geheimnis.

Alles was über 150 Euro und bis 1000 Euro ist und eigenständig nutzbar ist, ist ein GWG und wird mit Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben.

Alles was über 150 Euro bis oben offen ist, und kein GWG ist, wird nach AfA abgeschrieben.

Gilt alles für Anlagegüter. Wer Druckertinte für 1500 Euro kauft, für 10 Plotter, wird diese nicht über Jahre abschreiben wollen :)

So meine ich es und das passt nicht zu den oberen Ausführungen.

Wolf
 
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War schneller ätsch :).

Wobei GWG nur bis 150 Euro geht , und der Bereich zwischen 150 -1000 ebend nicht als GWG zählt. Das wollte ja der Steinbrück.
GWG = Geringwertige Wirtschaftsgüter und nach der Defition sind GWGs Wirtschaftgüter mit geringen Wert die im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben werden.(mit Ausnahmen bei Wirtschaftsgütern die sich nicht eigenständig nutzen lassen aber das war schon immer so)
Da sich für viele Wirtschaftsgüter die Abschreibungszeiten verlängern.
Auch muss man den Rotz auch noch weiter abschreiben wenn , das Wirtschaftsgut längst nicht mehr im Unternehmen ist (sehr hart für Handwerker)

Die Poolabschreibung und die Abschaffung der degressiven Abschreibung(ab 2009 gehts wieder) war doch ein warmer Regen für Bund und Länder.
 
Nein, ein GWG beginnt ab 150 Euro und endet bei 1000 Euro. D.h. hier wurde vom Fiskus für uns ein Geschenk gemacht, denn früher durfte man nur bis 60 Euro sofort abschreiben, heute bis 150 Euro. Link hier. Mein Vortrag gilt noch :) Alles, was unter 150 Euro ist, ist kein GWG und sofort abschreibbar. Insofern kann man überhaupt kein GWG mehr sofort abschreiben, sondern muss immer den Sammelposten bemühen.

Wobei ich zugeben muss, dass sich Wikipedia und mein Link irgendwie widersprechen. Wiki spricht von GWG, wenn es 150 Euro nicht übersteigt, mein Link wenn es im Bereich vom 150 Euro bis 1000 Euro liegt. Wer hat Recht?

Oder hier, zweimal die selber Seite. Einmal "Als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) wird jedes Gut bezeichnet, bei dem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten den Betrag von 150,- Euro nicht übersteigen." Auf einer anderen Seite der selben Webseite. "Die Definition des „geringwertigen Wirtschaftsgutes“ trifft zukünftig nur noch auf Objekte mit einem Nettowert von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro zu."

Also wie jetzt?

Vielleicht hat das Einkommensteuergesetz recht. Da steht: "...für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind...in voller Höhe als Betriebsausgaben abzusetzen, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro nicht übersteigen."

und

"...für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind...Sammelposten zu bilden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen."

Wolf
 
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ui, endlich mal Leute mit Ahnung hier :D

Danke für die Hinweise, kann ja nicht ahnen, dass mein Studiumswissen (Wirtschaftsinformatik) schon veraltet ist, bis ich meinen Abschluss habe (nächstes Jahr).
 
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