Ich neige dazu, einen solchen Umgangston persönlich zu nehmen!
Und ich neige dazu, es persönlich zu nehmen, wenn man mir böse Absichten unterstellt, nachdem ich ziemlich deutlich geschildert habe, dass ich keinerlei Versuch unternommen habe, irgendwelche Schutzmechanismen zu überwinden, sondern zufällig auf dieses, für die Betreiber des WLANs unschöne, Sicherheitsproblem aufmerksam geworden bin. Ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich bewusst oder unbewusst irgendwelchen Unfug gemacht hab. Das find ich unverschämt und darauf hab ich reagiert. Also nimm es von mir aus persönlich, es war insofern persönlich gemeint, dass ich mich nicht von dir diffamieren lasse.
Wenn du denn was zum Thema beizutragen hast, kannst du das so formulieren, dass ich nicht dastehe wie ein Skriptkiddie, das sich nen Spaß draus macht, in fremde WLAN Netze einzudringen. Eine Antwort auf meine Frage wäre m.E. angebrachter gewesen als diffuse Andeutungen von irgendwelchen Dingen, die du scheinbar richtig und ich scheinbar falsch mache. Ich parliere hier über unbedarfte Miglieder auch nicht in der Art durch die Gegend, dass ein derart zweifelhafter Eindruck zurückbleibt.
Dein Hinweis auf das BDSG ist prima, zielt aber völlig am Thema vorbei, da sich das BDSG mit dem Schutz personenbezogener Daten befasst. Und da ich nicht in den Besitz personenbezogener Daten gelangt bin und auch nicht die Absicht hatte, greift das BDSG hier wohl kaum. Du meinst das Ausspähen von Daten. Das ist im § 202a StGB geregelt. Hierbei ist aber Voraussetzung, dass ein Schutzmechanismus (ein Passwort reicht dabei) umgangen oder ausgehebelt werden muss.
Außerdem gibt es noch Computerbetrug (§ 263a), der allerdings die Absicht der Erlangung eines Vermögensvorteils und die unbefugte Benutzung von Daten voraussetzt und Datenveränderung nach § 303a. Dabei ist allerdings die Unbrauchbarmachung von Daten Voraussetzung.
Wenn du schon auf die Gesetzespauke haust, solltest du selbst mal ein Gesetzbuch zur Hand nehmen.
Im Übrigen bewegen wir uns hier im Strafrecht und dabei ist nach §15 StGB der Vorsatz zwingende Voraussetzung. Ein unbeabsichtigtes Verbinden mit einem ungesicherten Netzwerk kann kaum als Vorsatz gewertet werden. Billigende Inkaufnahme (Fahrlässigkeit) muss im StGB anders als im Zivilrecht ausdrücklich mit Strafe bedroht sein.
Soviel zu meiner bescheidenen Kenntnis der Rechtslage, wenn du andere Fakten hast, sag Bescheid.
Und wenn du meine Frage richtig interpretiert hättest, hättest du auch verstanden, dass es mir dabei um die Frage geht, wie man seinen Pflichten als aufmerksamer Bürger nachkommt und Nachbarn einer Freundin vielleicht mal nen Tipp gibt, ohne sie gleich vor den Kopf zu stoßen. Ein durchaus menschliches Ansinnen wie ich finde.
Ich weiß ja nicht, wie ihr das im Ländle handhabt, aber ich weise meine Mitmenschen auch mal darauf hin, wenn ihnen durch Unwissenheit ein Schaden entstehen kann. Es gibt Menschen, die sind nicht grad dankbar dafür, wenn man sie beiseite nimmt und auf den offenen Hosenstall aufmerksam macht. Das Verhalten, dabei zuzusehen und sich nen Vorteil zu verschaffen oder drüber lustig zu machen hab aber ich kurz nach dem Kindergarten abgelegt. Wenn man jemandem nen Tipp geben kann, der demjenigen weiterhilft, sollte man das auch tun, denke ich.
Ich hoffe, das war trotz persönlicher Ausführung sachlich genug. Mir fehlt die Gelassenheit, darüber hinwegzusehen, wenn man mich, ohne mich je gesehen zu haben, in eine Ecke stellt, in die ich nicht passe. Soviel Gegenwehr sollte in einem öffentlichen Forum erlaubt sein.