misterbecks
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Richtig, siehe:Commander schrieb:Mir ist schon klar, dass Amazon ggf. irgendwo in den Geschäftsbedingungen die Annahme nicht an die Bestellbestätigung gebunden haben wird, aber daher nehme ich die Sache ja auch nicht so ernst.
Amazon.de schrieb:Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande. Vertragspartner ist die Amazon EU S.à.r.l.
Amazon bekommt die Apple Produkte meistens sehr viel später als andere Händler (siehe z.B. der neue Shuffle letztes Jahr). Wenn du wirklich auf die Lieferung bestehst, wirst du wohl in die Röhre schauen, während alle anderen schon ein iPhone in den Händen halten. Und das Lieferdatum wird Amazon immer schön nach hinten verlegen und evtl. sogar auf unbestimmt setzen. Viel Spaß also mit dem ganzen Ärger, den du dir mit solchen Aktionen wieCommander schrieb:Die Forderung wird spätestens mit Erscheinen (wenn für andere auch nur Exklusiv in Verbindung mit einem Vertrag) möglich und somit erfüllbar.
aufhalst.Commander schrieb:Mal sehen ob ich Amazon doch dazu bekomme an mich zu leisten.
Zum Thema: Ich werde mir das iPhone auch kaufen, allerdings nicht für 999 €.