heaDrOOMx
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Da irrst Du Dich aber gewaltig. Du hast dort erklärt, man müsste nur die jährlichen Erlöse mit den Jahren multiplizieren usw. Du hast aber nicht gesagt, welche Wahrsagerin man konsultieren muss, um die jährlichen Erlöse zu ermitteln. Und das bleibt nach wie vor die Frage.
Du gibst also zu, dass es Erlöse gibt!
Wenn ich Urheberrechte erbe, haben die überhaupt keinen Wert, wenn nicht jemand das betreffende Werk nutzen will. Ich kann sie auch nicht verkaufen (einmal, weil sie keinen Wert haben, zum anderen, weil es diese Möglichkeit zumindest hierzulande gar nicht gibt.) und also den Gegenwert nicht bekommen. Du willst also, dass ich für etwas Steuern zahle, was keinen Wert hat, und legst deshalb völlig willkürlich einen Wert fest. Wenn das gerecht ist, muss das Wort neu definiert werden.
Wie kann etwas, das keinen Wert hat, Erlöse bringen?
Im übrigen bleibt es dabei, dass Du (absichtlich oder nicht, vermutlich ersteres) etwas verwechselst: Wenn ich ein Haus erbe, erbe ich einen realen Wert, der sich beziffern lässt. Ich kann es vermieten und damit ein Einkommen haben, das ich dann versteuern muss. Ich kann es auch verkaufen und habe dann den Gegenwert in der Hand.
Verwechseln nicht.
Nur für das Haus muss ich alleine schon die Existenz desselben versteuern. Da muss ich noch gar nichts mit machen. Ich kann aber auch ein Nutzungsrecht verkaufen.
Alleine die Tatsache, dass ich anscheinend mit meiner Nebenfrage einen Elfmeter im Hühnerstall gelandet habe, zeigt mir, dass das Thema anscheinend für manche heiß ist. Mir persönlich geht es gar nicht darum, das zu versteuern, das sind Gedankenspiele, mir stinkt vielmehr, dass das, was zur Existenzsicherung zu recht geschützt ist, bis 70 Jahre nach dem Ableben geschützt sein soll. Das ist nicht ok. Daraus ist der Gedanke entstanden, wenn alle anderen Erbschaften zu versteuern haben, warum dann nicht die Erben der Urheberrechte.
Um dein Hellseherproblem zu umgehen:
Man könnte genauso die Erbschaftsteuer bei anfallen von Zahlungen vornehmen, also bei Einkommen aus geerbten Rechten die Erbschaftssteuer und auf den Rest die Einkommenssteuer. Fertig ist der Schweinebraten!
Und sage nicht, es sein unpraktikabel, denn es wäre gerecht, du müsstest keine Vorleistungen eingehen und der Urheber selbst würde damit nicht belastet.
Mir ging es doch nur um Gedankenspiele. Vor allem vor dem hintergrund, dass bei Urheberrecht hier von manchen in höchsten Tönen gejault wird, aber die damit verbunden positiven Seiten unter den Tisch fallen.
Wohlgemerkt, die ganze Diskussion bei mir ging nicht auf diejenigen, die die künstlerische Leistung erbracht haben, das ist für mich eigentlich verständlich, da es oftmals auch eine Alterssicherung für Künstler darstellt. Nur gab ich z ubedenken, das spätestens, wenn dessen Ehefrau gestorben ist, die Kinder mit welchem Recht 70 Jahre Nutznießer sein sollen. Das ist nicht gerecht gegenüber allen anderen Werten, die so vererbt werden können.