Welt ohne Urheberrechte und Patente - Die bessere Welt?

Umfrage

  • Patente NEIN, Urheberrechte JA

    Stimmen: 17 22,4%
  • Urheberrechte NEIN, Patente JA

    Stimmen: 5 6,6%
  • Alles sollte bleiben wie es IST

    Stimmen: 47 61,8%
  • Andere Meinung (Thread)

    Stimmen: 7 9,2%

  • Umfrageteilnehmer
    76
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Du hast dort erklärt, man müsste nur die jährlichen Erlöse mit den Jahren multiplizieren usw. Du hast aber nicht gesagt, welche Wahrsagerin man konsultieren muss, um die jährlichen Erlöse zu ermitteln. Und das bleibt nach wie vor die Frage.

Du gibst also zu, dass es Erlöse gibt!


Wenn ich Urheberrechte erbe, haben die überhaupt keinen Wert, wenn nicht jemand das betreffende Werk nutzen will. Ich kann sie auch nicht verkaufen (einmal, weil sie keinen Wert haben, zum anderen, weil es diese Möglichkeit zumindest hierzulande gar nicht gibt.) und also den Gegenwert nicht bekommen. Du willst also, dass ich für etwas Steuern zahle, was keinen Wert hat, und legst deshalb völlig willkürlich einen Wert fest. Wenn das gerecht ist, muss das Wort neu definiert werden.

Wie kann etwas, das keinen Wert hat, Erlöse bringen?


Im übrigen bleibt es dabei, dass Du (absichtlich oder nicht, vermutlich ersteres) etwas verwechselst: Wenn ich ein Haus erbe, erbe ich einen realen Wert, der sich beziffern lässt. Ich kann es vermieten und damit ein Einkommen haben, das ich dann versteuern muss. Ich kann es auch verkaufen und habe dann den Gegenwert in der Hand.

Verwechseln nicht.
Nur für das Haus muss ich alleine schon die Existenz desselben versteuern. Da muss ich noch gar nichts mit machen. Ich kann aber auch ein Nutzungsrecht verkaufen.
Alleine die Tatsache, dass ich anscheinend mit meiner Nebenfrage einen Elfmeter im Hühnerstall gelandet habe, zeigt mir, dass das Thema anscheinend für manche heiß ist. Mir persönlich geht es gar nicht darum, das zu versteuern, das sind Gedankenspiele, mir stinkt vielmehr, dass das, was zur Existenzsicherung zu recht geschützt ist, bis 70 Jahre nach dem Ableben geschützt sein soll. Das ist nicht ok. Daraus ist der Gedanke entstanden, wenn alle anderen Erbschaften zu versteuern haben, warum dann nicht die Erben der Urheberrechte.
Um dein Hellseherproblem zu umgehen:
Man könnte genauso die Erbschaftsteuer bei anfallen von Zahlungen vornehmen, also bei Einkommen aus geerbten Rechten die Erbschaftssteuer und auf den Rest die Einkommenssteuer. Fertig ist der Schweinebraten!
Und sage nicht, es sein unpraktikabel, denn es wäre gerecht, du müsstest keine Vorleistungen eingehen und der Urheber selbst würde damit nicht belastet.
Mir ging es doch nur um Gedankenspiele. Vor allem vor dem hintergrund, dass bei Urheberrecht hier von manchen in höchsten Tönen gejault wird, aber die damit verbunden positiven Seiten unter den Tisch fallen.
Wohlgemerkt, die ganze Diskussion bei mir ging nicht auf diejenigen, die die künstlerische Leistung erbracht haben, das ist für mich eigentlich verständlich, da es oftmals auch eine Alterssicherung für Künstler darstellt. Nur gab ich z ubedenken, das spätestens, wenn dessen Ehefrau gestorben ist, die Kinder mit welchem Recht 70 Jahre Nutznießer sein sollen. Das ist nicht gerecht gegenüber allen anderen Werten, die so vererbt werden können.
 
Man könnte genauso die Erbschaftsteuer bei anfallen von Zahlungen vornehmen, also bei Einkommen aus geerbten Rechten die Erbschaftssteuer und auf den Rest die Einkommenssteuer. Fertig ist der Schweinebraten!

...könnte man, macht aber theoretisch kaum einen Unterschied. Nimmt man die 15% Erbschaftssteuer, so würde man in der Summe etwa 2.000 Euro mehr pro Jahr zahlen (bei den angenommenen 40.000 € Einkommen.

Das ist nicht gerecht gegenüber allen anderen Werten, die so vererbt werden können.

....nicht gerecht?

...was ist nicht gerecht? Ich sehe nur, das derjenige der Barvermögen erbst deutlich besser gestellt ist, als derjenige der Verwertungsrechte erbt. Allein in der Einkommenssteuer ist der Vorteil erheblich.

...vielleicht sollte man lieber mal über die pauschale Abgeltungssteuer von 25% diskutieren ..... wo da die Gerechtigkeit ist. 0% Arbeit, kein Risiko und dann auch nur 25% Steuern zahlen, egal wie hoch die Erträge.
 
Es bleibt dabei: Es soll errechnet oder geschätzt werden, was die Verwertungsrechte wert sind, dafür soll Erbschaftssteuer bezahlt werden. Wenn dann die entsprechenden Summen (die bisher ja rein hypothetisch sind) tatsächlich anfallen, soll für sie Einkommennsteuer bezahlt werden. Das heißt, dass diese Summen doppelt versteuert werden. Das würde bedeuten, dass ich für ein Haus nicht nur die Erbschaftssteuer zahle, wenn ich es bekomme, sondern auch von jeder Mietzahlung weiterhin Erbschaftssteur zu zahlen habe.

Der gute heaDrOOMx scheint sich auf eine Laufbahn als Einnahmequellenerfinder in einer Finanzbehörde vorzubereiten. Dagegen sind Möbel-, Salz- oder Grünblicksteuern ja geradezu einfallslos.
 
Du zahlst auf Mieteinahmen aus geerbten Haeusern Einkommensteuer, so wie du auf Einahmen aus vererbten Verwertungsrechten Einkommensteuer zahlst.
 
Genau. Und so ist es auch in Ordnung.
 
Es bleibt dabei: Es soll errechnet oder geschätzt werden, was die Verwertungsrechte wert sind, dafür soll Erbschaftssteuer bezahlt werden. Wenn dann die entsprechenden Summen (die bisher ja rein hypothetisch sind) tatsächlich anfallen, soll für sie Einkommennsteuer bezahlt werden.

..es werden ja auch nicht auf die Kapitalerträge Erbschaftsteuer bezahlt, obwohl diese erheblich geringer besteuert werden als die Erträge aus Verwertungsrechten.
 
Doppelmist... äh... Doppelpost ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
...was ist nicht gerecht? Ich sehe nur, das derjenige der Barvermögen erbst deutlich besser gestellt ist, als derjenige der Verwertungsrechte erbt. Allein in der Einkommenssteuer ist der Vorteil erheblich.

...vielleicht sollte man lieber mal über die pauschale Abgeltungssteuer von 25% diskutieren ..... wo da die Gerechtigkeit ist. 0% Arbeit, kein Risiko und dann auch nur 25% Steuern zahlen, egal wie hoch die Erträge.

Da hast du schon wahr, aber mit ging es explizit um die Sterbesteuer, äh... Erbschaftssteuer und deren Bemessung. Es ging mir nicht darum, über die Einkommenssteuer zu diskutieren, denn da würden mir noch viel mehr Ungereimtheiten einfallen (z.b. die Steuerprogression...)

Und die Bemessung der Erträge zur Erbschaftssteuer war mein Vorschlag dahingehen, weil gemeckert wurde, das bei Verwertungsrechten sich zum Zeitpunkt des Übergangs der Wert angeblich nicht schätzen lässt. Deswegen dieser Vorschlag.
Andererseits bemisst man beispielsweise den Wert einer Firma an den Umsätzen und Gewinnen der letzen Jahre. auch dies wäre bei Verwertungsrechten möglich.


btw:
Und wieder bleibt die generelle Frage, warum der technische Künstler (der braucht Patente und viel Geld, um seine Rechte zu wahren) dem Tonkünstler schlechter gestellt wird (der kein Geld dazu braucht und rund 3 mal so lange seine Rechte wahren darf)...
 
Urheberrecht ok, aber es sollte modernisiert und den tatsächlichen heutigen Gegebenheiten angepasst werden; z.B. dass nach dem Tod eines Urhebers nicht noch 70 Jahre oder mehr das Urheberrecht weiter besteht und sich die Erben darauf berufen. Patente sind auch so eine Sache –*ich halte z.B. Softwarepatente auf grundlegende Programmteile oder so Sachen wie Multitouch für kontraproduktiv. Hier sollte man ebenfalls eine bessere Regelung finden. Denn die ganzen Patentstreitereien blockieren doch nur eine weitere Entwicklung. Und das was momentan von Apple mit dem iPad-Design abgezogen wird finde ich nur noch lächerlich.
 
Ein Verlag (A) zahlt einem Autor Geld fuer ein Buch und vermarktet es. Am Tag nach der Veroeffentlichung kommt ein anderer Verlag (B) der eine bessere Infrastruktur als Verlag A hat - inclusive hervorragendem Scanner und stat-of -the-art OCR software - und verteibt das Buch von Verlag A. Das Produkt von Verlag B hat eine hoehere Qualitaet (Buettenpapier, Goldpraegung) als das von Verlag A weil B die Kosten fuer den Autor nicht abdruecken muss.
Der Autor, wenn er nicht gerade Charlotte oder Sarrazin heißt, verdient zwischen 3000 und 10000 Euro für eine 20-50.000er-Auflage – als Vorschuss, i.e. die Tantiemen aus den realen Verkäufen werden gegengerechnet. Diese belaufen sich für Hardcover zwischen 5 und 10 % des erzielten Verkaufspreises, weniger für Taschenbuch.

Kurz gesagt: Kommst du mit Büttenpapier und Goldprägung und Vertrieb und Handelspartner fällt das Autoren-Honorar nicht ins Gewicht. Willst du mit Print-on-Demand-Billigproduktion den Original-Verleger unterbieten und nur über den Preis konkurrieren: Viel Spaß; an einem 200seitiges Paperback, das du für 10 Euro vertreiben willst, verdienst du weniger als einen Euro pro Buch, der Rest geht an den POD-Dienstleister*– falls er das überhaupt anbietet; unter 20-25 Euro geht über 100 Seiten kaum was als Mindest-Verkaufspreis, wenn du als Verleger via POD in der Kalkulation (Marketing, Administration, Steuern, Versicherungen etc.) nicht draufzahlen willst. Und da der POD-Dienstleister diese Ausgaben auch hat kann er nicht beliebig mit seiner Marge runter.

Oder wieder anders gesagt: Unter den Autoren würden in deinem Beispiel nur diejenigen wenigen „getroffen“, die ihre Manuskripte für Hunderttausende bis Millionen verkaufen können. Wir sprechen hier von weniger als einem Prozent aller (verlegten) Autoren im deutschsprachigen Raum, weit weniger international. Einzelfälle.

Diese hohen Beträge werden aber u.a. auch erst durch Übersetzungs-, Hörbuch und Filmrechte möglich, alles wiederum Dinge, die Arbeit bereiten und Investitionen benötigen.

Beispiel Übersetzungen: Selbst wenn ich einen englischen Roman total legal ohne Lizenzkosten auf Deutsch anbieten dürfte kostet mich die Übertragung ein Heidengeld und/oder Zeit – das machen höchstens Liebhaber unentgeltlich. Zumindest dann, wenn ich eine Übersetzung anbieten möchte, die auch von einer gewinnbringenden Menge Kunden gekauft wird. Übersetze ich möglichst billig und schnell maschinell und biete per POD an – siehe oben, die Kalkulation wird kaum aufgehen. eBook? Dann muss ich erst mal eine Käuferschicht ansprechen, die ja immerhin mein Werk auch einfach gratis kopieren/weiterverwerten könnte. i.e. auch ich muss einen Mehrwert schaffen, damit meine Billigst-eBook-Übersetzung nicht einfach ohne Bezahlung weiterverwertet wird.

Ich denke, der Schlüssel für ein überarbeitetes Urheber-, Patent- und Verlagsrecht wird aus Kundensicht „Bequemlichkeit“ und aus Urhebersicht „Eigenvermarktung“ werden. Ich kann mir auch selbst eine Website mit Wordpress zusammenklicken, aber die ganzen Anpassungen etc. kosten mich unterm Strich mehr Zeit und Nerven, als wenn ich einem Spezialisten Geld in die Hand drücke. Ähnlich sehe ich das bei Inhalten und Produkten; Amanda Palmer Live mit Ukulele und 500 über Twitter zusammengetrommelten Fans ist eben etwas anderes, als mir die Songs beizubringen und genug Leute aufzutreiben, damit auch Konzert-Stimmung aufkommt und meine T-Shirts und Kaffeetassen gekauft werden. Nicht jeder „Copycat“ kann sich so erfolgreich selbst-darstellen, dass derselbe Effekt bei rauskommt.

Entsprechend ist für mich – der ich selbst Urheber bin – der einzige relevante Punkt in einem zukünftigen Urheberrecht die Namensnennung. Denn nur so erreichen mich gegebenenfalls Auftragsarbeiten, weil jemandem mein Stil gefällt, oder ich habe die Chance, bekannt genug zu werden, dass sich für einen Galeristen eine Ausstellung lohnt oder für einen Buchladen eine Lesung. Wenn das heißt, dass jemand „kostenlos“ eine Kurzgeschichte ins Französische überträgt? Hey, cool, dank Namensnennung hast du mir gerade die Leserbasis vergrößert und damit auch das Potential, einen Gig zu landen.
 
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