Welt ohne Urheberrechte und Patente - Die bessere Welt?

Umfrage

  • Patente NEIN, Urheberrechte JA

    Stimmen: 17 22,4%
  • Urheberrechte NEIN, Patente JA

    Stimmen: 5 6,6%
  • Alles sollte bleiben wie es IST

    Stimmen: 47 61,8%
  • Andere Meinung (Thread)

    Stimmen: 7 9,2%

  • Umfrageteilnehmer
    76
Also ich bin der Meinung, dass Patente und Urhheberrecht durchaus ihre Berechtiung haben, nur die Auswuechse die man momentan beobachtet gehen mir eindeutig zu weit.

Eben, die Option fehlt: - Patente: Ja - Urheberrecht: Ja - so wie jetzt: Nein
 
Warum man mit seinen Einfällen kein Geld verdienen (dürfen) sollte, erschliesst sich mir nicht.

Na ist doch ganz einfach, damit die, die dafür nichts bezahlen wollen es trotzdem nutzen können, ohne sich strafbar zu machen.
 
Patente ja, Urheberrecht ja...


...aaaaber:

Imho geht der Patentschutz zu weit (wie Gensequenzen etc. etc....) und das Urheberrecht ist deutlich zu lang.
 
Das Urheberrecht ist in Zeiten der Massendruckware gerechtfertigt (obwohl ich bei mancher Qualität schon frage was da schützenswert sei ;) …), in Zeiten moderner Vervielfältigungstechniken erscheinen Filme im Internet, die noch gar nicht im Kino laufen (Super 8 von Spielberg), kann man Bücher lesen, die noch im Druck sind (den Titel nenne ich hier bewusst nicht!) - der Urheber bekäme ohne Schutz überhaupt keine Möglichkeit an seiner Arbeit zu verdienen.

Im Patentrecht läuft zur Zeit einiges schief, Patente dienen heute oft nicht dazu eigene Ideen zu schützen, sondern Konkurrenten, die "Erfindung" zu verbieten… Ich kann Ideen patentieren lassen die ich nie umzusetzen gedenke. Softwarepatente sind ein anderes beliebtes Mittel um Entwicklungen auszubremsen - es geht nicht darum die Software zu schützen, sondern oft darum der Konkurrenz die Schritte zur Entwicklung eigener / ähnlicher Ideen zu verbauen. Dies trifft insbesondere kleine Firmen, die sich keine angestellten Patentanwälte leisten können - und die Anstellung solcher Anwälte rechnet sich auch ohne technischen / wirtschaftlichen Gewinn für die "Großen" (Ich verfolge gerade den Patentstreit in einem mittelständischen Pharmaunternehmen, wo ein Konkurrent ein Patentantrag auf ein Verfahren gestellt hat, welches seit 70 JAhren so angewendet wird aber nicht patentiert wurde - die Existenz der Firma ist gefährdet sollte das Patent durchgehen. Die Konkurrenz hat übrigens gar nicht die Einrichtungen um das Medikament selbst zu produzieren…)
 
Was wäre Dir denn recht?

Mindestens 25 Jahre bzw. auf Lebenszeit des Rechtinhaber's bzw. dessen Ehefrau.

Grund: Der Urheber versorgt sich durch das Recht. So lange er oder seine Witwe noch leben, ist das kein Thema. Aber alle normalen Eltern können erwarten, dass ihre Nachkommen mit 25 auf eigenen Beinen stehen. Das ist auch aus diversen Unterhaltsprozessen zu erkennen. Nehmen wir an, der Urheber hat ein Kind, dasnach seinem Tod noch auf die Welt kommt. Somit wäre der letztmögliche Nachkomme noch so versorgt, dass er, wie jedes andere Kind, vernünftig ausgebildet werden kann.


btw:
Wieviel Erbschaftssteuer zahlt ein Nachkomme auf, sagen wir mal Kurt Herthas Urheberrechte? Das sie oftm,als fast ein Leben lang davon existieren können, müsste man doch die jährlichen Erlöse x Restdauer der Rechte nehmen und dann entsprechend versteuern, wie alle anderen Guthaben auch?
 
Er zahlt keine Erbschaftssteuer, sondern die erheblich höhere Einlommenssteuer. Mach Dir also keine Sorgen.
 
Er zahlt keine Erbschaftssteuer, sondern die erheblich höhere Einlommenssteuer. Mach Dir also keine Sorgen.

Wenn ich eine Million erbe, zahle ich Erbschaftssteuer. Wenn die Million Zinsen bringt, zahle ich dafür Einkommenssteuer. (Die Erbschaftssteuer versteuert die Besitz beim Besitzübergang, die Einkommensteuer den Verdienst, den ich damit später mache.)

Wenn einer Urheberrechte im Wert von einer Millionen erbt, zahlt er nix? Wenn das Zeug Geld bringt, ist dafür zu recht die Einkommenssteuer fällig.

Das ist nicht gerecht!
 
Wenn Du drüber nachdenkst, wirst Du sehen, dass es sich anders verhält. Die Rechte haben keinen Geldwert. Lediglich die Tantiemen sind Geld. Und die werden versteuert. Wieso soll er dieses Einkommen zweimal versteuern? Du hast ja seltsame Vorstellungen von Gerechtigkeit. Und selbst mal angenommen, es wäre so, wie Du es Dir wünschst: Wie würdest Du denn den Wert der Rechte berechnen wollen? — Na, siehst Du? Mit ein bisschen Nachdenken kommt man meist zu ganz brauchbaren Ergebnissen.
 
Wenn einer Urheberrechte im Wert von einer Millionen erbt, zahlt er nix? Wenn das Zeug Geld bringt, ist dafür zu recht die Einkommenssteuer fällig.

Das ist nicht gerecht!

...nun, die Einkommensteuer ist in der Summe aber viel höher, als wenn er den Gegenwert in bar geerbt hätte. Denn erst einmal sind 400.000 Euro des geerbten steuerfrei, nur auf 600.000 Euro müssen Erbschaftssteuer gezahlt werden. Und auf die 600.000 Euro müssen (bei Steuerklasse 1) lediglich 15% Steuern bezahlt werden. Kapitalerträge in den Folgejahren müssen lediglich pauschal mit 25% versteuert werden (-> Abgeltungsteuer)

...die Einkünfte aus Urheberrechten werden sicherlich jährlich einen Betrag erwirtschaften, der zur Einstufung in die höchste Steuerklasse führt -> 42%
 
Das Urheberrecht und Patentrecht gehört modernisiert. Für den Rest muss ich mir erstmal meine Vor-tipper durchlesen. Mag nicht alles wiederholen :D
 
@in2itiv:
Gegen ein Steuerfreiheit von 400000 Euro bei den Urheberrechten wäre ja ebenfalls nichts einzuwenden. Gegen eine Pauschalversteuerung von 25% für Erträge auch nicht.

Momentan sieht es doch so aus, wenn der Erbe alleine von der Erbschaft leben will, also nichts tut, außer erben:

Erbschaft 1Mio:
Erbschaftssteuer 150000,- / Einkommenssteuer für 25 Jahre mit Zins und Zinseszins bei 5% mittleren Anlagezins: 472833,-
Summe 622833,- €

Erbschaft Mietshaus, Verkehrswert 1Mio:
Erbschaftssteuer 152000,- / Einkommenssteuer für 25 Jahre (Mietertrag 4 Wohnungen à 500 p.m. -> 24000 p.a.) 3815 x 25 = 95375,-
Summe: 247375,- €
plus Kreditkosten (Schuldzinsen von 152000,- bei 5% Annuitätendarlehen, Laufzeit 25 Jahre) 114570,-
Gesamtsumme: 361945,- €

Erbschaft Urheberrechte mit Ertragswert 1000000,- in 25 Jahren:
Erbschaftssteuer: 0,- / Einkommenssteuer in 25 Jahren für 40000 p.a.: 9007 x 25 = 225175,-
Summe: 225175,- €


Also gewinnt der Erbe eines Urheberechts fast 400000 gegenüber einem Gelderben und immer noch fast 136800 gegenüber einem Hauserben, der vorfinanzieren muss, damit er die Erbschaftssteuer bezahlen kann.
Immer gerechnet mit der aktuellen Einkommensteuerliste 2011.
 
Nun bleibt nur noch, dass Du zeigen müsstest, wie man den Wert beziffern soll, den man geerbt hat. Und Du müsstest erklären, warum man Steuern für Geld bezahlen soll, das man gar nicht hat.
(Na, ja. Das ist natürlich rein hypothetisch. Wenn nicht so offensichtlich der pure Neid aus Deinen Worten sprechen würde, würde es sich ja lohnen. Aber so… Ich schlage vor, DSu probierst einfach, ob Du etwas zustande bringst, was sich urheberrechtlich schützen lässt. Dann wirst Du schon sehen.)
 
Nun bleibt nur noch, dass Du zeigen müsstest, wie man den Wert beziffern soll, den man geerbt hat.

Habe ich in Post 47 gesagt!

Und Du müsstest erklären, warum man Steuern für Geld bezahlen soll, das man gar nicht hat.

Das muss der Hauserbe auch, denn er muss auch Geld zahlen, was er nicht hat! Ein Mietshaus ist ein Wirtschaftsgut, wie Urheberrechte und beides kann man auch verkaufen! Will man das nicht, muss der Hauserbe einen Kredit aufnehmen und der Urheberrechtserbe kann die Hände in die Tasche stecken...


Na, ja. Das ist natürlich rein hypothetisch. Wenn nicht so offensichtlich der pure Neid aus Deinen Worten sprechen würde, würde es sich ja lohnen.

Wenn dir die Argumente ausgehen, versuchst du mich zu diskreditieren und zu beleidigen? PFUI TEUFEL!

Aber so… Ich schlage vor, DSu probierst einfach, ob Du etwas zustande bringst, was sich urheberrechtlich schützen lässt. Dann wirst Du schon sehen.)

Zustande bringen ja, schützenwert wäre es auch, nur da ich kein Tonkünstler oder Wortkünstler o,ä. bin, müsste ich den Weg über Patente gehen und da muß ich erst so kräftig in Vorleistung gehen, ohne einen wirtschaftlichen Erfolg vorraussagen zu können. Als Urheber bekommt man dies alles konstenlos nachgeworfen und ist auch nicht gezwungen, Erfolg zu haben. Hätten die ganzen Tonkünstler für alle ihre geschützten Werke ähnliche Gebühren zahlen müssen, wie Patentinhaber sie zahlen müssen, hätten selbst bei guten Künstlern die paar Knaller nicht gereicht, um den ganzen anderen Rest zu finanzieren.

Im Klartext: Während jeder Ingenieur gezwungen ist, Erfolg zu haben (sonst pleite), kann ein Ton/Textkünstler beispielsweise nach dem Prinzip des blinden Huhnes arbeiten...

Abgesehen davon redest du von selbermachen. Die Diskussion vorher ging eher um das Vererben der Urheberrechte. Auch alle mein vorherigen Äußerungen haben nie am Recht des Künstlers gerüttelt, sondern am Recht des Erben, bzw. dessen Rechtedauer und ganz nebenbei an der Versteuerung eines, sagen wir mal, nicht ganz unerheblichen Erbwert.

Warum du mich anblödelst, ich solle doch und so weiter, erschließt sich mir nicht ganz, aber sicherlich kann du mir das entwirren, was ein Erbe mit selbst schaffen zu tun hat, außer, das er seinen Allerwertesten selbst zum Nachlassgericht schaffen muss, um zu erben...
 
Momentan sieht es doch so aus, wenn der Erbe alleine von der Erbschaft leben will, also nichts tut, außer erben:

Erbschaft 1Mio:
Erbschaftssteuer 150000,- / Einkommenssteuer für 25 Jahre mit Zins und Zinseszins bei 5% mittleren Anlagezins: 472833,-
Summe 622833,- €

....du hast den Freibetrag von 400.000 € unterschlagen. Die Erbschaftssteuer beträgt also "nur" 90.000 €

...zudem bist du bei 40.000 € Einkommen bei 37% Einkommensteuer.


zudem musst auch mal die Rechnung aufmachen WO denn die jeweiligen Erbschaften nach 25 Jahren sind.


attachment.php
98777d1313062729-welt-ohne-urheberrechte-screenshot-2011-08

screenshot 2011-08-11 um 13.37.34.pngscreenshot 2011-08-11 um 13.37.20.png


....ich denke mal, das daraus klar wird, dass derjenige der Barvermögen erbt, auch wenn er mehr Steuern zahlt, nach 25 Jahren deutlich besser dran ist.
 
Habe ich in Post 47 gesagt!
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Du hast dort erklärt, man müsste nur die jährlichen Erlöse mit den Jahren multiplizieren usw. Du hast aber nicht gesagt, welche Wahrsagerin man konsultieren muss, um die jährlichen Erlöse zu ermitteln. Und das bleibt nach wie vor die Frage.

Im übrigen bleibt es dabei, dass Du (absichtlich oder nicht, vermutlich ersteres) etwas verwechselst: Wenn ich ein Haus erbe, erbe ich einen realen Wert, der sich beziffern lässt. Ich kann es vermieten und damit ein Einkommen haben, das ich dann versteuern muss. Ich kann es auch verkaufen und habe dann den Gegenwert in der Hand. Wenn ich Urheberrechte erbe, haben die überhaupt keinen Wert, wenn nicht jemand das betreffende Werk nutzen will. Ich kann sie auch nicht verkaufen (einmal, weil sie keinen Wert haben, zum anderen, weil es diese Möglichkeit zumindest hierzulande gar nicht gibt.) und also den Gegenwert nicht bekommen. Du willst also, dass ich für etwas Steuern zahle, was keinen Wert hat, und legst deshalb völlig willkürlich einen Wert fest. Wenn das gerecht ist, muss das Wort neu definiert werden.
 
Wenn ich Urheberrechte erbe, haben die überhaupt keinen Wert, wenn nicht jemand das betreffende Werk nutzen will. Ich kann sie auch nicht verkaufen (einmal, weil sie keinen Wert haben, zum anderen, weil es diese Möglichkeit zumindest hierzulande gar nicht gibt.) und also den Gegenwert nicht bekommen.

...korrekter weise muss man in diesen Diskurs einwerfen, das man auch keine Urheberrechte erben kann, denn die bleiben beim Urheber und lassen sich auch (nach deutschem Recht) nicht übertragen.

...was vererbt wird, sich die umfassenden Verwertungsrechte aus den Urheberrechten. Und diese kann man natürlich auch weiterverkaufen.
 
…wenn man sie beziffern kann. Und das ist eben die Schwierigkeit.
 
…wenn man sie beziffern kann. Und das ist eben die Schwierigkeit.

...nun, wenn es wie in dem fiktiven Beispiel, regelmässige Einnahmen gibt, dann kann man das schon sehr gut beziffern.

...und für das meiste Andere gibt es Tabellen und Richtwerte. Ich habe schön öfters umfassende Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte an Kunden verkauft. Da gibt es Richtwerte und Verhandlungsgeschick, aber am Ende ist immer ein realistischer Wert dabei rausgekommen.
 
Zurück
Oben Unten