performa schrieb:Du mußt nicht zurückschreiben.
Du kannst das Schreiben einfach wegschmeißen
Hmm...ich habe gelesen, dass man zur Auskunft verpflichtet ist sobald man Geräte zum Empfang bereit hält. Mein Radio ist ja angemeldet, bin ich damit auch zur Auskunft über einen möglichen Fernseher verpflichtet?