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Ja, ist ganz einfach:Hummer schrieb:obwohl eu-recht 2 jahre vorschreibt?
kann mir das wer erklären
Smurf511 schrieb:... in den folgenden 18 Monaten musst Du dem Hersteller beweisen, das der Mangel zum Auslieferungszeitpunkt schon bestanden hat....
Hehe, gar nicht........ Dehalb wird's ja so gemacht. Oder hast du geglaubt, dass man tatsächlich etwas für den kleinen Mann tut?Gray schrieb:und wie soll das konkret gehen?
im Einzelfall gar nicht. Aber wenn zum Beispiel erst nach eineinhalb Jahren Serienfehler sichtbar und bekannt werden, dann kann die Gewährleistung dir schon helfen.Gray schrieb:und wie soll das konkret gehen?
Gray schrieb:und wie soll das konkret gehen?
Andrinho schrieb:Finde das nach wie vor eine Frechheit, muss man sich halt eben mit anfreunden, ob man's gut findet ist eine andere Sache...
scsimodo schrieb:Jedes Billignotebook kommt heute mit 2 Jahren Garantie daher.
Er hat Recht. Ich hab mir das schon mehrmals genau auf Händlerseiten angeguckt.in2itiv schrieb:...dafür würde ich gerne mal beispiele sehen.
Ich frage mich, wieviel Hersteller dir dir im "Billig-Segment" überhaupt bekannt sind.in2itiv schrieb:....mir ist kein hersteller bekannt, der im "billig-segment" zwei jahre garantie gibt.
in2itiv schrieb:...dafür würde ich gerne mal beispiele sehen.
Und - wie ich oben nannte - anscheinend Lenovo.scsimodo schrieb:Es gibt auch welche mit 1-Jahres-Garantie, da habe ich aber (zumindest bei den Billig-NBs) nur HP gefunden
von Smurf511
Das ist eine typische Verwechselung von zwei unterschiedlichen Begriffen:
Garantie (freiwillige Verpflichtung des Herstellers) vs. Gewährleistung (gesetzliche Verpflichtung des Hersteller)