Vorsicht oder wieso ersteigern Anwälte mein Apple TV?

Weise den Käufer darauf hin, daß der Betrieb des ATV mit Jailbreak "rechtlich bedenklich", wenn nicht gar illegal ist und Du ihm das Gerät eigentlich nur mit der Originalsoftware zuschicken dürftest. Wenn er es jedoch mit JB wünscht, läßt Du diesen so wie er ist.

Dann bist Du zumindest auf der sicheren Seite, daß Dir der Anwalt irgendwas "Schlimmes" tut, weil entweder bekommt er ein rechtlich einwandfreies Originalgerät und wenn er Dir antwortet, er hätte es gerne mit JB, hat er wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen und wird sich deshalb einen Teufel scheren, Dich rechtlich belangen zu wollen, weil er Dich ja praktisch zum Rechtsbruch angestiftet hätte ^^

Und der Anwalt hätte dabei wesenltich mehr zu verlieren als Du, nämlich seine Lizenz, während das bei Dir mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld abgegolten sein dürfte!

BWG Wirbel
 
Wenn er es jedoch mit JB wünscht, läßt Du diesen so wie er ist.

Dann bist Du zumindest auf der sicheren Seite

Naiv. Sofern das keine bekannte hieb- und stichfeste Rechtslücke ist … dann hab ich nichts gesagt.

Im schlimmsten Fall (für den Verkäufer) hat sich so ein investigativer Anwalt nämlich rechtlich abgesichert, und dann spiel es überhaupt keine Rolle, wie viel guter Wille vorher beteuert wurde.
 
Naiv. Sofern das keine bekannte hieb- und stichfeste Rechtslücke ist … dann hab ich nichts gesagt.

Im schlimmsten Fall (für den Verkäufer) hat sich so ein investigativer Anwalt nämlich rechtlich abgesichert, und dann spiel es überhaupt keine Rolle, wie viel guter Wille vorher beteuert wurde.


Wie soll das denn gehen?

Wenn Dich ein Anwalt dazu "anstiftet", ihm ein "rechtlich grenzwertiges Produkt" zuzusenden (obwohl Du ihn auf die rechtliche Lage aufmerksam machst!), macht er sich der mit schuldig.
Und DEN Anwalt will ich sehen, der deshalb gegen Dich vorgeht! Das wäre wie gesagt ein Eigentor par excellence ;)
 
Wie soll das denn gehen?

Wenn Dich ein Anwalt dazu "anstiftet", ihm ein "rechtlich grenzwertiges Produkt" zuzusenden (obwohl Du ihn auf die rechtliche Lage aufmerksam machst!), macht er sich der mit schuldig.
Und DEN Anwalt will ich sehen, der deshalb gegen Dich vorgeht! Das wäre wie gesagt ein Eigentor par excellence ;)

da geb ich dir recht!
 
Ist das theoretisch das Gleiche, wie wenn Rechtsanwälte mit Rückendeckung ihrer Klienten Filme, Musik und Software via P2P runterladen, um den Beweis zu haben, dass jemand anders die Daten hochgeladen hat?
 
Hier in der Bananenrepublik Deutschland, wo nachweisslich gestohlenen Daten (CD ) angekauft werden, wäre ich sehr vorsichtig,...Nichts ist unmööglich....lalala...:cool:
 
Ist das theoretisch das Gleiche, wie wenn Rechtsanwälte mit Rückendeckung ihrer Klienten Filme, Musik und Software via P2P runterladen, um den Beweis zu haben, dass jemand anders die Daten hochgeladen hat?

Hmmm, das glaube ich weniger! Zum einen weiß ich nicht, ob man die (tatsächliche) Quelle so einer Raubkopie so ohne weiteres feststellen kann, zum anderen wäre der von Dir geschilderte Sachverhalt aber durchaus als "Recherche" im Rahmen seiner Tätigkeit zu bezeichnen, während der Kauf einer gehackten Hardware vermutlich nur schwerlich in Zusammenhang mit seiner Arbeit zu bringen wäre.

Als Nachweis, um ggf. gegen eine dritte Partei vorzugehen, könnte das noch im Rahmen sein, um jedoch dem Anbieter (also in diesem Falle den Threaderöffner) rechtlich ans Bein zu pinkeln, wäre das m.M.n. jedoch kaum praktikabel!

Es ist also nach meinem Empfinden grundsätzlich erstmal ein völlig anderer Sachverhalt!

Um jedoch die reine Spekulation in meinem Beitrag zu verdeutlichen, habe ich die entsprechenden Kennzeichnungen mal kursiv geschrieben. letzten Endes gilt im rechtsfreien RAum jedoch wie üblich: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei!

Oder um es mit den Worten von Dieter Hildebrandt zu sagen: "Es nützt nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben - man muß auch mit der Justiz rechnen" :Pfeif:
 
Nein, ist kein Scherz.
Die Namenswahl ist vielleicht nicht so glücklich gelaufen, aber die Teile sind solide verarbeitet und funktionieren prächtig!

Habe ich nicht weiter verfolgt, "damals". Interessant, daß sie sich rechtlich durchgesetzt haben. Good Luck!!!
 
Die Lieferung der gekauften Hardware wäre in dem Fall zumindest die Beweiskräftig.

Zu meinem Beispiel: Diese Praxis hat Methode und beschert hier in Deutschland so einigen ein gewaltiges Einkommen.
 
Das eigentliche Bild hatte ich auch von einem privaten Anbieter "geliehen" ( Scheisse, ich weiß )...das Originalbild davon ( Apple TV mit blauer INKL. Apple Remote ) nutzt ein Ebay Händler...der private Anbieter hat sich das selber von ihm kopiert.....

Zuerstmal,
dieses ganze Rätselraten ist doch völlig Sinnlos solange Du keinen Link zum Artikel reinstellst, damit das Elend begutachten kann ...

So,
Du hast also über einen Umweg ein Bild von einem Händler geklaut, das kostet, wenn ich mich richtig Erinnere, ca. 250 €, EIN Bild!

Weiter,
wenn Du so ^ Blond bist, wirste wahrscheinlich noch mehr in die Stuhl gegriffen haben, z. B. indem Du den Verkaufsanzeigentext, oder AGB, oder sonstwas kopiert hast.

:cake:
 
ich bin gespannt... so etwas kommt ja schon mal öfter vor, wie geht's weiter?

Grüße... :)
 
Mich würde mal was interessieren. Wenn der Anwalt wirklich auf eine Klage hinaus will, wen vertritt er dann? Apple?
 
Wieso verkauft man auf eBay ein jailbroken ATV? Mach doch einfach die Normalfirmware drauf und gut?!
 
Denke für gewisse Leute ist ein Apple TV mit Jailbrake interessant....
 
Denke für gewisse Leute ist ein Apple TV mit Jailbrake interessant....

Dann sollen die den Jailbrake wieder selber machen, wenn Sie ihn brauchen! Wenn Sie das nicht schaffen abhand der div. Anleitungen im Netz, dann brauchen Sie auch keinen, denn ein wenig sollte man sich schon auskennen, wenn man einen Jailbrake macht!
 
Wenn Sie das nicht schaffen abhand der div. Anleitungen im Netz, dann brauchen Sie auch keinen, denn ein wenig sollte man sich schon auskennen, wenn man einen Jailbrake macht!

Ist wirklich kein Hexenwerk. Ist nur gut, dass Google eine Autokorrektur-Funktion hat, sonst würden manch einer schon an der Eingabe des Suchbegriffs kläglich scheitern. ;)
 
schau Dir mal die Bewertungen und Artikel an der beiden Käufer, das hilft auch manchmal
 
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