WirbelFCM
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Weise den Käufer darauf hin, daß der Betrieb des ATV mit Jailbreak "rechtlich bedenklich", wenn nicht gar illegal ist und Du ihm das Gerät eigentlich nur mit der Originalsoftware zuschicken dürftest. Wenn er es jedoch mit JB wünscht, läßt Du diesen so wie er ist.
Dann bist Du zumindest auf der sicheren Seite, daß Dir der Anwalt irgendwas "Schlimmes" tut, weil entweder bekommt er ein rechtlich einwandfreies Originalgerät und wenn er Dir antwortet, er hätte es gerne mit JB, hat er wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen und wird sich deshalb einen Teufel scheren, Dich rechtlich belangen zu wollen, weil er Dich ja praktisch zum Rechtsbruch angestiftet hätte ^^
Und der Anwalt hätte dabei wesenltich mehr zu verlieren als Du, nämlich seine Lizenz, während das bei Dir mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld abgegolten sein dürfte!
BWG Wirbel
Dann bist Du zumindest auf der sicheren Seite, daß Dir der Anwalt irgendwas "Schlimmes" tut, weil entweder bekommt er ein rechtlich einwandfreies Originalgerät und wenn er Dir antwortet, er hätte es gerne mit JB, hat er wissentlich gegen geltendes Recht verstoßen und wird sich deshalb einen Teufel scheren, Dich rechtlich belangen zu wollen, weil er Dich ja praktisch zum Rechtsbruch angestiftet hätte ^^
Und der Anwalt hätte dabei wesenltich mehr zu verlieren als Du, nämlich seine Lizenz, während das bei Dir mit einer Verwarnung oder einem Bußgeld abgegolten sein dürfte!
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