Ich möchte zu bedenken geben, dass es nicht unüblich ist, in Arbeitsverträgen von Software-Entwicklern einen Passus vorzusehen, dass nach dem Ausscheiden des Entwicklers aus dem Unternehmen - für eine bestimmte Zeit - eine Zusammenarbeit mit bisherigen Kunden nicht zulässig ist. Damit soll erreicht werden, dass bei einem Ausscheiden des MA Kunden nicht mitgenommen werden.
Generell ist es so, dass der Vertragspartner das Systemhaus ist und nicht der Entwickler. Als Systemhaus würde ich die vertragliche Bindung an einen Entwickler nicht zu lassen, dass es die unternehmerische Handlungsfreiheit einschränkt.
Aus meiner Sicht existieren zwei Möglichkeiten:
- man lässt die Software bauen und übernimmt die Wartung selbst oder lässt die Wartung von jemanden anderen vornehmen. (Hier für ist die Weitergabe des Sourcecodes erforderlich und die Übertragung der Rechte, was in viele Fällen teurer ist)
- man schließt einen Wartungsvertrag mit dem Systemhaus ab.
Der erste Punkt bereitet viele Probleme. Stell Dir vor, Du stellst fest, dass eine Nachbesserung erforderlich ist. Dann ist das erste Problem, wer ist für das Problem verantwortlich, das Systemhaus oder der Entwickler, der die Wartung übernommen hat. (nettes Streitpotential)
Als Systemhaus werde ich mich nie auf ein Vertragswerk wie von Dir gewünscht einlassen.
Was Du machen kannst, ist einen Support-Vertrag mit SLAs vereinbaren und dafür zahlen. Das ist der korrekte Weg.