Vertrag über Softwareerstellung an Entwickler koppeln - möglich?

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baader

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Hallo miteinander,

eine Firma, tätig in der privaten Erwachsenenbildungsbranche beauftragt ein IT-Systemhaus mit der Erstellung einer Software. Das IT-Systemhaus wird aber voraussichtlich nur einen Entwickler an dieses Projekt dran setzen. Jetzt will der Auftraggeber aber sichergehen, dass die Software auch von diesem Entwickler weiter geführt werden kann, wenn dieser beim Systemhaus aufhört und einen anderen Arbeitgeber findet.

Wie stellt man das am geschicktesten an bei der Vertragsausgestaltung?
 
Die erste Frage die bei mir hoch kam ist, wie ist es dann wenn der Entwickler stirbt?

Ein Rechtsanwalt ist hier der einzig richtige Ansprechpartner
 
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Was ist denn, wenn der Entwickler keinen bock mehr auf den Auftrag hat und deshalb die Firma wechselt?
 
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dass die Software auch von diesem Entwickler weiter geführt werden kann, wenn dieser beim Systemhaus aufhört
Und wenn er das gar nicht will? Das macht doch gar keinen Sinn. Dann vereinbart doch lieber, dass in diesem Fall (Entwickler verlässt das Systemhaus und Systemhaus gibt die Software auf) euch der Sourcecode ausgehändigt wird, damit ein anderer Entwickler weitermachen kann.
 
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Da kann nur ein Anwalt einen guten Vertrag aufsetzen, mit dem Entwickler selbst wird das auch schwierig (Gefahr der Scheinselbstständigkeit bei zu starker Bindung…).
Auch nicht so ganz einfach ist die Aushändigung des SourceCodes, dazu müsste man beweisen, dass eben nur dieser eine Entwickler ihn schrieb - das IT-Haus wird behaupten: Firmengeheimnisse und interne Eigenentwicklungen… habe ich auch schon erlebt.
Letztlich wird es wohl auf einen Vertrag über x-Jahre Service, Update, Softwarepflege etc. hinauslaufen. Und ja, die Gefahr von Problemen ist groß, wenn ein einziger Programmierer nicht mehr weitermacht! (Im von mir angeführten Fall hatte der Programmierer einen Schlaganfall / resultierende Berufsunfähigkeit…)
 
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Auch nicht so ganz einfach ist die Aushändigung des SourceCodes, dazu müsste man beweisen, dass eben nur dieser eine Entwickler ihn schrieb - das IT-Haus wird behaupten: Firmengeheimnisse und interne Eigenentwicklungen… habe ich auch schon erlebt.

Das ist dann natürlich in der Rechnung vermerkt. Ich scheibe als Designer auch dazu, welche
Rechte mit der Rechnung abgegolten sind. Wie viele dann daran gearbeitet haben, spielt keine Rolle.
Das Urheberrecht kann man nicht abtreten, aber Rechte an der Weiterentwicklung schon.
 
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Ist es gar nicht möglich übereinzukommen? Wenn nein, dann ist es besser, dass der Sourcecode ausgehändigt wird. In diesem Fall können Sie reibungslos weiterarbeiten.
 
Der neue Arbeitgeber des Entwicklers müsste ja auch mitspielen. Also sein Einverständnis geben, dass der Entwickler weiterhin an Projekten seines alten AG mitarbeitet. Schwierig, warum sollte er dem zustimmen?
 
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Da kann nur ein Anwalt einen guten Vertrag aufsetzen [...]
Letztlich wird es wohl auf einen Vertrag über x-Jahre Service, Update, Softwarepflege etc. hinauslaufen.
Vertrag zur Sofwarepflege ist das richtige Stichwort. Nur so können die berechtigten Interessen beider Seiten abgedeckt werden. Und eigentlich sollte der Quellcode einer Lösung nicht das Problem eines nachfolgenden oder einspringenden Programmierers sein, sonst hat das Systemhaus ernste Probleme...
Wenn das Systemhaus nicht von sich aus anbietet, das Programm langfristig zu pflegen (natürlich nur gegen entsprechenden Vertrag), würde ich mir einen anderen Lösungspartner suchen. Sonst kannst du gleich alle 2 Jahre einen vermeintlich billigen Studenten nehmen, der dir das Rad jeweils neu erfindet.
Und: ohne eine entsprechende Entlohnung wird dir auch "der eine Programmierer" nach Abschluss des Projektes nicht weiterhelfen (können/wollen/dürfen).
 
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Der neue Arbeitgeber des Entwicklers müsste ja auch mitspielen. Also sein Einverständnis geben, dass der Entwickler weiterhin an Projekten seines alten AG mitarbeitet. Schwierig, warum sollte er dem zustimmen?

ist doch schön für den Arbeitgeber, wenn der neue Mitarbeiter gleich einen Auftrag mitbringt. :)
 
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ist doch schön für den Arbeitgeber, wenn der neue Mitarbeiter gleich einen Auftrag mitbringt. :)
Das wird nicht klappen: blos weil ein Mitarbeiter kündigt, darf er nicht die Kunden mitnehmen. Und auch nicht den von ihm geschriebenen Quellcode.
Ein Softwarehaus, das diese Themen nicht in seinen Arbeitsverträgen geregelt bekommt, besteht nicht lange...
 
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Ich würde dem Softwarehaus einen Werkvertrag anbieten, in welchem festgelegt ist, dass das Programm von dieser bestimmten Person zu erstellen ist, und dass die Urheberrechte am Programm beim Auftraggeber verbleiben. Natürlich ist bei Programmübergabe der Quellcode samt Dokumentation der Entwicklungsumgebung, auf welchem dieser Quellcode kompiliert wurde, auszuhändigen, nach jeder Programmänderung (sofern ein Softwarewartungsvertrag geschlossen wird) ist der komplette Quellcode erneut auszuhändigen.
 
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Das wird nicht klappen: blos weil ein Mitarbeiter kündigt, darf er nicht die Kunden mitnehmen. Und auch nicht den von ihm geschriebenen Quellcode.
Ein Softwarehaus, das diese Themen nicht in seinen Arbeitsverträgen geregelt bekommt, besteht nicht lange...

So läuft es ja nicht. Der Kunde hat den Quellcode und das Bearbeitungsrecht erworben, also kann
er damit hingehen, wo er will. Auch wenn der alte Urheber jetzt woanders beschäftigt ist.
Ist vertraglich ja alles geregelt.
 
So läuft es ja nicht. Der Kunde hat den Quellcode und das Bearbeitungsrecht erworben, also kann
er damit hingehen, wo er will. Auch wenn der alte Urheber jetzt woanders beschäftigt ist.
Ist vertraglich ja alles geregelt.
Das kommt auf den Vertrag an, wenn du den mit mir machst, läuft es genau so ;-)
Aber natürlich kann man das auch so regeln, wie Kibiz geschrieben hat, dann hast du recht :)
Ist halt immer die Frage, was der Entwicklungspartner mitmachen kann und will. Aber dafür haben wir ja Vertragsfreiheit, wenn es nicht passt, sucht man sich nen anderen Partner...
 
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Ohje. Da habe ich ja was angezündet hier....entschuldigung.

Welche Art Anwalt hilft einem bei sowas kompetent?
 
Ohje. Da habe ich ja was angezündet hier....entschuldigung.

Welche Art Anwalt hilft einem bei sowas kompetent?
Alles gut, wir tauschen uns hier gerne aus. Und es sind ja auch alle im Tonfall brav und im Wesentlichen bei der Sache geblieben, also ein doch fast mustergültiger Thread.
A propos Muster, schau mal hier: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/software_erstellung/index.html
Das ist natürlich ein absolut nicht angepasster Vorschlag.. helfen können sollte dir "deine" IHK und ein Fachanwalt für IT-Recht. Eigentlich ist es ein stinknormaler Werkvertrag (sollte jeder Zivilrechtler können), aber die Nutzungsüberlassung und evtl. die Haftungsfragen würde ich doch eher dem Spezialisten überlassen. IHK und Anwaltskammer sollten helfen können, einen geeigneten Anwalt in deiner Nähe zu finden.
 
Nun ja, das bekommt ja noch eine zusätzliche Ebene - nämlich dass der Entwickler in jedem Fall von den Erlösen seine Pfründe abkriegen will. Dies ist zwar schon durch das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen semi-gut geregelt, aber er will diese Dinge in seinen Arbeitsvertrag festschreiben lassen, um sich im Streitfall nicht auf ein (über Softwareentwicklung ahnungsloses) Arbeitsgericht verlassen.
 
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Darf ich aus Interesse mal fragen ob der Entwickler daran überhaupt interessiert ist? Für mich als Entwickler klingt das nach dem blanken Horror :D
 
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Nein, der Entwickler will in jedem Fall an dem Projekt arbeiten können, selbst wenn er das besagte Systemhaus verlässt.
 
Wenn du da jetzt mit so einem vertrag um die ecke kommst wissen die im Systemhaus doch was Phase ist...

Sprich das vorher auch mit dem entwickler ab...
 
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